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Vorlage - 2022/14-235  

Betreff: Ersatzwahl der/des Vorsitzenden des Schulausschusses
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hamberge Entscheidung
10.11.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Hamberge (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Nach Aufruf durch die/den Vorsitzende/n der Gemeindevertreung wird für die Wahl zur/zum Vorsitzenden des Schulausschusses

 

     Frau/Herr_______________________

vorgeschlagen.

 

Wahlergebnis:    ______ Ja-Stimmen

 

     ______ Nein-Stimmen

 

     ______ Enthaltungen

 

Frau/Herr __________________erklärt, dass sie/er die Wahl annimmt.

 


Sachverhalt:

Herr Paul Friedrich Beeck hat sein Mandat als Gemeindevertreter der Gemeinde Hamberge mit Wirkung zum 01.11.2022 niedergelegt. Herr Beeck war u.a. Vorsitzender des Schulausschusses. Somit ist die Position nachzubesetzen.

 

Für die Ersatzwahl von Ausschussvorsitzenden gilt § 46 Abs. 5 der Gemeindeordnung (GO). Danach wählt die Gemeindevertretung die Vorsitzenden der ständigen Ausschüsse. Die Aufgabe ist nicht auf Ausschüsse übertragbar.

 

Das Vorschlagsrecht steht den Fraktionen zu.

 

Vorgeschlagen werden kann nur eine Person. Gewählt wird nach dem Beschlussverfahren, d. h., es zählen die Ja- und Nein-Stimmen. Gewählt ist, wer mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält.

 

Wird ein Vorschlag durch eine Mehrheit an Nein-Stimmen abgelehnt, verbleibt das Vor-schlagsrecht bei der berechtigten Fraktion. Es finden ggf. mehrere Abstimmungen statt. Nach dem dritten Wahlgang sollte der Wahlvorgang abgebrochen und in einer späteren Sitzung wiederholt werden.

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Anlage/n:

Anlage/n: keine

 

 

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