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Vorlage - 2022/22-170  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 6 (Groth Weeden) der Gemeinde Zarpen für das Gebiet nordöstlich Rehhorster Straße 6, südöstlich des Struckteiches, südwestlich der Holstenbek sowie nordwestlich der Bebauung an der Hauptstraße (L 71) einschließlich eines Straßenabschnitts der L 71
hier: Auswertung der zum Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen sowie erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Zarpen
16.11.2022 
Sitzung des Finanzausschusses und des Bau-, Wege und Umweltausschusses der Gemeinde Zarpen (offen)   
Bau-, Wege- und Umweltausschuss der Gemeinde Zarpen Vorberatung
Gemeindevertretung Zarpen Entscheidung
24.11.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Zarpen (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1) Bebauungsplan Nr. 6 - Deckblatt für den Änderungsbereich (Stand: Vorabzug 15.11.2022)  
2) Bebauungsplan Nr. 6 - Auszug für den Änderungsbereich (Stand: Entwurf gemäß Beschluss GV 25.08.2022)  

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6 (Groth Weeden) für das Gebiet nordöstlich Rehhorster Straße 6, südöstlich des Struckteiches, südwestlich der Holstenbek sowie nordwestlich der Bebauung an der Hauptstraße (L 71) einschließlich eines Straßenabschnitts der L 71 wird in den vorliegenden Fassungen (mit folgenden Änderungen …) erneut gebilligt. Die Begründung ist entsprechend zu aktualisieren.

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Naturschutzverbände über die Auslegung zu benachrichtigen. Auf eine erneute Beteiligung der Nachbargemeinden wird verzichtet.

 

Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können möglich. Die Dauer der öffentlichen Auslegung ist gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB angemessen zu verkürzen.

Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/-innen bzw. bürgerlichen Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 25.08.202 den Bebauungsplan Nr. 6 als Entwurf beschlossen und nach § 3 (2) BauGB zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB bestimmt.

 

Entsprechend dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss haben der Entwurf des Bebauungsplanes N. 6 inklusive Begründung sowie die umweltrelevanten Informationen gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 16.09.2022 bis einschließlich 17.10.2022 im Amt Nordstormarn öffentlich ausgelegen. Die Unterlagen waren gleichzeitig im Internet unter www.Amt-Nordstormarn.de einsehbar und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

 

Die gemäß § 4 (2) BauGB beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzverbände und Nachbargemeinden sind am 06.09.2022 am Verfahren beteiligt worden. Gleichzeitig wurde das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein als Landesplanungsbehörde unterrichtet. Dieses hat mit Bescheid vom 09.11.2022 bestätigt, dass Ziele der Raumordnung der gemeindlichen Planung nicht entgegenstehen.

 

Folgende Stellungnahmen sind eingegangen:

 

 

Öffentlichkeit

 

Stellungnahme vom

Private Person 1

12.10.2022, 14.10.2022

Private Person 2

12.10.2022

Private Person 3

17.10.2022

 

Träger öffentlicher Belange/obere Verwaltungsbehörde

 

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, Abt. IV 52 Städtebau, Ortsplanung Städtebaurecht

ohne Stellungname

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Abt. Verkehr und Straßenbau - VII 4

21.10.2022

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr S-H, Niederlassung Lübeck

über Ministerium

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein - Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

ohne Stellungnahme

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein - Technischer Umweltschutz

ohne Stellungnahme

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein - Untere Forstbehörde

10.10.2022

Landesamt für Denkmalpflege

ohne Stellungnahme

Kreis Stormarn, FD Planung und Verkehr

17.10.2022

Vereinigte Stadtwerke GmbH

08.09.2022

Trave Netz GmbH

09.09.2022

Deutsche Telekom Technik GmbH, PTI 11, Planungsanzeigen

10.10.2022

Deutsche Telekom, Infrastrukturvertrieb Nord

13.10.2022

Gewässerpflegeverband Heilsau

11.10.2022

Wasserbeschaffungsverband Reinfeld-Land

ohne Stellungnahme

Stadtwerke Reinfeld

ohne Stellungnahme

AWSH Abfallwirtschaft Südholstein GmbH

27.09.2022

Freiwillige Feuerwehr, Amtswehrführung

ohne Stellungnahme

 

Naturschutzverbände

 

Bund für Umwelt- und Naturschutz e.V.

ohne Stellungnahme

Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V.

ohne Stellungnahme

AG der nach § 29 BNatSchG beteiligten Naturschutzverbände/ Landesnaturschutzverband

17.10.2022

 

Nachbargemeinden

 

Amt Nordstormarn (Gemeinden Badendorf, Heilshoop, Heidekamp, Rehhorst, Wesenberg)

ohne

Stadt Reinfeld 

ohne

 

Im Rahmendes Beteiligungsverfahrens hat sich herausgestellt, dass die Zarpener Mühle aus der Liste der Kulturdenkmale gelöscht wurde. Damit sind die Denkmalschutzanforderungen auch für den Umgebungsbereich - hier die private Grünfläche „Hausgärten“ - entfallen. Es sind andere Nutzungen, z.B. eine Wohnbebauung, möglich. Das westlich gelegene Teilgebiet WA 6 (bisherige Grundstücke 39-42) wurde entsprechend überarbeitet. Hierdurch reduziert sich auch der Geltungsbereich geringfügig. Der beauftragte Planer wird die Änderungen in der Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses vorstellen und Fragen hierzu beantworten.

 

Aufgrund der Änderungen ist ein erneutes Beteiligungsverfahren notwendig. Da der Bebauungsplanentwurf nur für diesen Teilbereich angepasst wird, kann das Beteiligungsverfahren auf die Änderungen und Ergänzungen beschränkt und die Beteiligungsfrist verkürzt werden.

 

Die Abwägung der Stellungnahmen zum vorangegangenen Beteiligungsverfahren werden zusammen mit den Stellungnahmen zur erneuten Beteiligung ausgewertet und der Gemeindevertretung zur Entscheidung vorgelegt.

 

Für den Bebauungsplan Nr. 6 ist der erneute Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen. Im nächsten Schritt werden die von den Änderungen und Ergänzungen berührten Träger öffentlicher Belange und Naturschutzverbände sowie die Öffentlichkeit beteiligt.

 


Anlage/n:

Anlage/n:

1.)    Bebauungsplan Nr. 6 – Deckblatt für den Änderungsbereich (Stand: Vorabzug 15.11.2022)

2.)    Bebauungsplan Nr. 6 – Auszug für den Änderungsbereich (Stand: Entwurf gemäß Beschluss GV 25.08.2022)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1) Bebauungsplan Nr. 6 - Deckblatt für den Änderungsbereich (Stand: Vorabzug 15.11.2022) (376 KB)      
Anlage 2 2 2) Bebauungsplan Nr. 6 - Auszug für den Änderungsbereich (Stand: Entwurf gemäß Beschluss GV 25.08.2022) (534 KB)      
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