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Vorlage - 2022/23-240  

Betreff: Haushaltssatzung mit Plan 2023
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Amt Nordstormarn Vorberatung
22.02.2023 
Sitzung des Hauptausschusses des Amtes Nordstormarn ungeändert beschlossen   
Amtsausschuss Nordstormarn Entscheidung
01.03.2023 
Sitzung des Amtsausschusses Nordstormarn geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1.1_ 23 HH-Satzung 2023  
1.2_Finanzkraft Gemeinden + FAG 2023  
1.3_23 Ergebnisplan 2023 in Konten  
1.4_23 Finanzplan 2023 in Konten  
1.5_23 Investionsplanung 2023  
1.6_23 Erläuterungen HH 2023  
1.7_Schulumlage 2023 Stand 13.02.23  
1.8_23 Budgetübersicht §7 (2) e  
2.0_23 TeilErgebnis+Finanzpläne (453 S)  
3.0_23 JA 2021 nur Zahlenwerk  

Beschlussvorschlag:

 

Der Amtsausschuss ge beschließen/ beschließt den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung des Amtes Nordstormarnr das Jahr 2023 ohne Änderungen/
mit den folgenden Änderungen:

 

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Sachverhalt:

Der vorliegende Entwurf des Haushaltsplanes basiert auf:

 

-       den Rechnungsergebnissen des Jahres 2021

(Die Zahlen zum RE 2021 werden noch als Ergänzung zu dieser Vorlage etwas später versendet.)

-       den vorläufigen Rechnungsergebnissen des Jahres 2022

-       hinsichtlich der Berechnung der vorläufigen Amtsumlage auf den kalkulierten Werten des Jahres 2022 sowie der vorläufigen Festsetzung des Kommunalen Finanzausgleichs (FAG) vom 27.01.2023

-       und den als Vorschlag durch die Amtsverwaltung eingebrachten Vorhaben für das Jahr 2023.

 

Der Haushaltsplan des Amtes Nordstormarn umfasst den insoweit selbstständigen Teilhaushalt der rfergemeinschaftsschule Zarpen, bestehend aus den drei Produktbereichen:

 

211020 - Grundschule Zarpen

211021 - offene Ganztagsschule Zarpen

241010 - Schülerbeförderung Grundschule Zarpen

 

Der Schulverband Zarpen hat über seinen Haushalt am 18.08.2022 in eigener Verantwortung beschlossen. Die weiteren Ausführungen beziehen deshalb diesen Teilhaushalt grundsätzlich nicht mit ein.

Da der Haushaltsentwurf der Schule Zarpen (bereits im August 2022 beraten) allerdings nur eine Energiepreissteigerung in Höhe von ca. 20% beinhaltet, wurde die betroffenen Positionen (Bewirtschaftung) im Rahmen der Planung des Amtshaushaltes entsprechend der aktuellen Lage deutlich angehoben, so dass jetzt eine ca. 2,675-facher Preis berücksichtigt ist.

 

Entsprechend steigt die Schulverbandsumlage für 2023 auf EUR 648.300,-.

 

Grundlagen der kommunalen Haushaltspolitik/

 Kommunale Finanzsituation, Auswirkungen des Ukrainekriegs

 

Die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der COVID-19-Pandemie müssen gegenwärtig weiterhin vom Land und den Kommunen bewältigt werden. Eine Vielzahl von Maßnahmen durch Bund und Land mit hohen finanziellen Volumina wurde ergriffen, um auch die Kommunen zu entlasten. Dazu gehört insbesondere die Kompensation von Steuermindereinnahmen.

Bis zum Frühjahr 2022 war feststellbar, dass durch die gesamtwirtschaftliche Entwicklung gegenüber der letzten Steuerschätzung eine wieder verbesserte Einnahmeentwicklung erwartet werden konnte.

Nachdem die Einnahmeprognose der Kommunen in den vergangenen Schätzungen proportional stärker gestiegen war als die des Landes, gleicht sich die Einnahmeentwicklung von Land und Kommunen mit der letzten Schätzung vom Mai 2022 wieder an.

 

Beim Land führen die prognostizierten Einnahmen dazu, dass damit auch der kommunale Finanzausgleich entsprechend profitiert.

 

Bei den Steuererträgen der Kommunen ist feststellbar, dass sie sich insgesamt wieder über einem vor der Pandemie prognostizierten Niveau einpendeln würden.

 

Der am 24. Februar 2022 begonnene Angriffskrieg Russland gegen die Ukraine führt zu menschlichem Leid, politischen Verwerfungen, Folgen für die Weltwirtschaft und einer energetischen Versorgungsunsicherheit Deutschlands und einem Flüchtlingsstrom. Aufgrund dieses Krieges haben sich die Rahmenbedingungen für alle staatlichen Ebenen allerdings abermals verschärft.

 

Es ist gegenwärtig unklar, wie die weitere wirtschaftliche Entwicklung verlaufen wird und welche finanziellen Lasten entstehen.

Alle weiteren Prognosen sind aufgrund der aktuellen weltpolitischen Lage von großen Unsicherheiten geprägt.

 

[Zitiert aus: Aufstellung der Haushaltspläne der Kommunen für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltserlass 2023), 15.09.2022 Schleswig-Holstein, Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport]

 

Das Amt und die amtsangehörenden Gemeinden wurden bis zum 31.12.2022 auf Basis eines ausgeschriebenen Liefervertrages mit Gas beliefert (Strom noch bis 31.12.2023).

 

Aufgrund der hohen Unsicherheit am Energiemarkt konnte bisher eine erneute Ausschreibung für die Lieferung von Gas nicht durchgeführt werden, so dass aktuell Tagespreise bezahlt werden. Diese führt aktuell zu ca. 4x höheren monatlichen Vorauszahlungen für die Monate Januar und Februar. Ab März soll die Gaspreisbremse berücksichtigt werden, so dass ab diesem Zeitpunkt nur mit einem ca. 3,6x so hohen Preis zu rechnen ist.

 

 

 

 

Ergebnisplan

 

Die Finanzkraft der Gemeinden und damit der Ergebnisplan des Jahres 2023 des Amtes Nordstormarn wird weiterhin von den mittelfristigen Folgen der COVID-19-Pandemie und den aktuellen Folgen des Ukrainekrieges beeinflusst.

Trotz dieser negativen Einflüsse steigt die Summe der aktuell Berücksichtigung findenden Steuerkraftmesszahlen der Gemeinden (Basis sind die Quartale III-IV/ 2021 + I-II/ 2022) um ca. 11,15%, absolut EUR 1.111.587,- auf EUR 11.080.345,-.

 

Trotz dieser Erholung der Eigenleistungsfähigkeit der Gemeinden steigen aufgrund des Bevölkerungswachstum im Amtsgebiet und der Erhöhung des Grundbetrages zur Berechnung der Ausgangsmesszahl die prognostizierten Schlüsselzuweisungen 2023 in Summe um TEUR 214 auf TEUR 4.754.

 

Im Ergebnis steigt die Summe der Finanzkraftmesszahlen der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Nordstormarn um TEUR 1.504 auf ca. TEUR 16.430.

 

Die Amtsumlagechst entsprechend der Finanzkraftmesszahl in 2023 anteilig um
TEUR 330,9 auf insgesamt TEUR 3.614,5.

 

 

Im Bereich der Aufwendungen wurden die Personalaufwendungen in allen Produkten aufgrund der aktuellen Tarifverhandlungen vorsichtig mit einer Erhung geplant.

Entsprechend der Änderungen im Stellenplan verursachen die zusätzlichen 5,54 Stellen (summiert, siehe auch BV 2023/23-245) zusätzliche Personalkosten in Höhe von ca. TEUR 220.

Insgesamt steigt die Position Personalaufwand von Ansatz 2022 TEUR 3.207,6 auf einen Ansatz in 2023 in Höhe von TEUR 3.564.

 

Um die Verwaltungskompetenz der Mitarbeiter mittelfristig zu stabilisieren, wurden in einem ersten Schritt die Budgets für Aus- und Fortbildung von TEUR 30,9 auf TEUR 58,4 angehoben.

 

Wesentliche Auswirkungen auf den Amtshaushalt hat die aktuelle Situation auf dem Energiemarkt: Da die aktuellen Lieferverträge für Gas amtsweit zum 31.12.2022 endeten, sind hier erhebliche Preissteigerungen zu berücksichtigen, da Gas zum Tagespreis eingekauft werden muss.

 

Dies wirkt sich insbesondere auf die Planung der Aufwandskonten 5241000 „Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen usw.“ aus:

  • Im Durchschnitt sind 80% der auf diesen Konten verbuchten Positionen Heiz- oder Stromlieferungen zuzuordnen.
  • In der Planung ist für diesen Anteil eine Preissteigerung von 200%
    (auf den 3-fachen Preis) berücksichtigt.
  • Aufgrund erwartete Preissteigerungen für die verbliebenden 20% beträgt die
    geplante Preissteigerung ca. 161%.
  • Betroffen sind 33 Produktsachkonten:
    • vor. Ergebnis 2022 ca. TEUR              235
    • Ansatz 2023 TEUR              601
      davon
      • Schule Zarpen TEUR              183,8
      • Amtsgebäude TEUR              97,7

 

Die bisher geplante Flachdachsanierung des Amtsgebäudes (und Investitionen z.B. neue Schließanlage, Photovoltaikanlage) wurde bis zur Entscheidung bezüglich der Realisierung eines Neubaus vs. Sanierung des Altgebäudes zurückgestellt.

 

Der Ergebnisplan des Amtshaushaltes weist r 2023 ein negatives Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von EUR 8.200,- und einen Jahresverlust in Höhe von EUR 73.000,- aus.

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine wichtige Haushaltsposition noch nicht eingeplant werden konnte:

 

Im Rahmen des Wechsels des Amtsdirektors wird das Jahresergebnis des Amts Nordstormarn im Jahr 2023 durch die Übernahme der vollständigen Pensionsrückstellung des neuen Amtsdirektors aus seinen bisherigen Tätigkeiten deutlich belastet werden. Die entsprechenden Berechnungen durch die VAK werden erst im 1. Quartal 2023 durchgeführt.

Derzeit sind im Haushalt keine entsprechenden Mittel eingeplant.

Sobald konkrete Zahlen der VAK vorliegen, müssen die Mittel entweder überplanmäßig oder über einen Nachtragshaushalt bereit gestellt werden.

 

Aufgrund von realisierten Einsparungen und Änderungen bei der Zuweisung zu den Rückstellungen weist das Amt für das Jahr 2021 ein deutlich positives Ergebnis aus.

Das aktuell geplante Defizit kann somit aus der Ergebnisrücklage kompensiert werden, so dass eine Erhöhung der Amtsumlage für 2023 nicht erforderlich ist.

(Eine Darstellung mit der Entwicklung der Ergebnisrücklage in den Jahren 2019-2022 wird den Zahlen zum Jahresabschluss 2021 beigefügt.)

 

Die Amtsumlage in 2023 kann somit auf einen einheitlichen Satz von 22,0% festgesetzt werden.

 

 

Finanzplan

 

Entsprechend des Finanzplans 2023 steht ein Saldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von EUR 351.800,- zur Finanzierung von Investitionen und der Leistung von Tilgungen zur Verfügung.

 

Die geplanten Einzahlungen aus Investitionstätigkeit betragen TEUR 400,3
(Zuwendung des Bundes für den Umbau Trenthorst zur Flüchtlingsunterkunft TEUR 400).

 

Die geplanten Auszahlungen aus Investitionstätigkeit betragen TEUR 5.131.

 

Investitionen Hochbau                          TEUR              5.000

 

  1. Baubeginn Grundschule Zarpen TEUR              4.000
  2. Planung Neubau Amtsgebäude TEUR              600
  3. Thünen-Institut/ Notunterkunft Trenthorst TEUR              400

 

 

Investitionen in bewegliches Vermögen              TEUR              131

 

  1. Softwarelizenzen TEUR              10
  2. Ersatz-/ Erweiterung Geräte/ Masch. TEUR              11
  3. Ersatz-/ Erweiterung IT TEUR              22,7
  4. Ersatzbeschaffung Fahrzeug Bauhof TEUR              30
  5. Präsentationsmedien Sitzungssaal (Technik) TEUR              15
  6. Zeiterfassung TEUR              12
  7. Ersatz-/ Erweiterung Betriebsausstattung TEUR              27,8
    (inkl. Ausstattung von Notunterkünften)
  8. Amtsfeuerwehr TEUR              1,5
  9. GS Zarpen TEUR              1

 

 

Der Haushaltsansatz der Amtswehrführung wurde aus dem Jahr 2022 übernommen.

 

Der Saldo aus Investitionstätigkeit 2023 beträgt TEUR -4.730,7 und wird im Wesentlichen durch die in 2023 geplante Kreditaufnahme (Grundschule Zarpen + Amtsgebäude) in Höhe von TEUR 4.600 finanziert.

 

Unter Berücksichtigung der jährlichen Tilgung der Kreditverbindlichkeit zur Schaffung von Flüchtlingsunterkünfte in Höhe von TEUR 27 ergibt sich ein Finanzmittelsaldo in Höhe von TEUR 194,1.


Anlage/n:

 

Anlage/n:

 

  1. Haushaltsatzung & Plan 2023
    1. Haushaltssatzung
    2. Prognose Finanzausgleich/ Finanzkraft Gemeinden
    3. Ergebnisplan (Kontenausweis)
    4. Finanzplan (Kontenausweis)
    5. Übersicht Investitionen ab TEUR 10
    6. Erläuterungen
    7. Schulverbandsumlage GS Zarpen
    8. Budgetübersicht entsprechend Haushaltssatzung §7 (2) e
  2. Teilergebnis- und Finanzpläne (453 Seiten)
  3. Jahresabschluss 2021 Amt Nordstormarn

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1.1_ 23 HH-Satzung 2023 (49 KB)      
Anlage 3 2 1.2_Finanzkraft Gemeinden + FAG 2023 (77 KB)      
Anlage 2 3 1.3_23 Ergebnisplan 2023 in Konten (176 KB)      
Anlage 4 4 1.4_23 Finanzplan 2023 in Konten (169 KB)      
Anlage 7 5 1.5_23 Investionsplanung 2023 (74 KB)      
Anlage 5 6 1.6_23 Erläuterungen HH 2023 (167 KB)      
Anlage 8 7 1.7_Schulumlage 2023 Stand 13.02.23 (49 KB)      
Anlage 6 8 1.8_23 Budgetübersicht §7 (2) e (34 KB)      
Anlage 9 9 2.0_23 TeilErgebnis+Finanzpläne (453 S) (6411 KB)      
Anlage 10 10 3.0_23 JA 2021 nur Zahlenwerk (7023 KB)      
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