Vorlage - 2022/21-177
|
|
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Westerau beschließt die als Anlage 1 der Beschlussvorlage
beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren
für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Westerau vom 27.11.2017 (1. Nachtrag
vom 05.12.2022) mit/ ohne folgenden Änderungen:
Sachverhalt:
Die kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ hat im Jahr 2021 einen Defizit erwirtschaftet (vgl. Anlage 2), in den Jahren 2019 und 2020 hingegen einen leichten Überschuss. Gemäß § 6 Absatz 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) sind Kostenüber- oder – unterdeckungen innerhalb der auf die Feststellung der Über- oder Unterdeckung folgenden 3 Jahre auszugleichen.
Entsprechend der seitens der Verwaltung vorgenommenen Abschätzung wird im Jahr 2023 im Zuge der derzeitigen Energiepreisentwicklung ein massiv erhöhter Bewirtschaftungsaufwand erwartet.
Vor diesem Hintergrund ist die Höhe der Benutzungsgebühr ab dem Jahr 2023 zu überprüfen. Kostenrechnende Einrichtungen im Sinne des §6 KAG sind kostendeckend zu führen. Gemäß beigefügter Kalkulation (vgl. Anlage 3) wäre rein rechnerisch eine Anpassung der Zusatzgebühr – ohne einer Anpassung einer Grundgebühr – von derzeit 2,89 € je m³ Abwasser auf 4,31 € je m³ erforderlich. Die beigefügte Kalkulation stellt alternativ dazu auch die notwendige Anpassung der Zusatzgebühr bei gleichzeitiger zulässiger Anpassung der Grundgebühr dar.
Die Änderung bedarf einer entsprechenden Satzungsänderung, welche als Anlage 1 beigefügt ist.
Anlage/n:
Anlage/n:
Entwurf Satzung zur Änderung der Gebührensatzung
Betriebsabrechnung 2021
Gebührenkalkulation 2023
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Satzung zur Änderung der Gebührensatzung (289 KB) | ||||
2 | Betriebsabrechnung 2021 (420 KB) | ||||
3 | 21 SW Gebührenkalkulation 2023 (1588 KB) |