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Vorlage - 2022/11-226  

Betreff: Anpassung der Abwassergebühren
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Badendorf Vorberatung
09.11.2022 
Gemeinsame Sitzung des Finanz- sowie des Bau und Wegeausschusses der Gemeinde Badendorf geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Badendorf Entscheidung
22.11.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Badendorf (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung  
Betriebsabrechnung 2021  
Gebührenkalkulation 2023  

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Badendorf beschließt die als Anlage 1 der Beschlussvorlage

beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren

r die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Badendorf vom 18.12.2019 (3. Nachtrag

vom 22.11.2022) mit/ ohne folgenden Änderungen: 


Sachverhalt:

Die kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ hat im Jahr 2021 einen leichten Überschuss erwirtschaftet (vgl. Anlage 2), in den Jahren 2019 und 2020 hingegen

Defizite. Gemäß § 6 Absatz 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-

Holstein (KAG) sind Kostenüber- oder unterdeckungen innerhalb der auf die Feststellung

der Über- oder Unterdeckung folgenden 3 Jahre auszugleichen.

Entsprechend der seitens der Verwaltung vorgenommenen Abschätzung wird im Jahr 2023

im Zuge der derzeitigen Energiepreisentwicklung ein massiv erhöhter Bewirtschaftungsaufwand erwartet. Ebenso wird sich durch den Austausch von Pumpen bei der Kläranlage der Unterhaltungsaufwand massiv erhöhen.  

Vor diesem Hintergrund ist die Höhe der Benutzungsgebühr ab dem Jahr 2023 zu

überprüfen. Kostenrechnende Einrichtungen im Sinne des §6 KAG sind kostendeckend zu

hren. Gemäß beigefügter Kalkulation (vgl. Anlage 3) wäre rein rechnerisch eine Anpassung

der Zusatzgebühr ohne einer Anpassung einer Grundgebühr von derzeit 4,20 je m³

Abwasser auf 5,50 je m³ erforderlich. Die beigefügte Kalkulation stellt alternativ dazu auch

die notwendige Anpassung der Zusatzgebühr bei gleichzeitiger zulässiger Anpassung der

Grundgebühr dar.

Die Änderung bedarf einer entsprechenden Satzungsänderung, welche als Anlage 1

beigefügt ist. 


Anlage/n:

Anlage/n:

Entwurf Satzung zur Änderung der Gebührensatzung

Betriebsabrechnung 2021

Gebührenkalkulation 2023 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung zur Änderung der Gebührensatzung (288 KB)      
Anlage 2 2 Betriebsabrechnung 2021 (220 KB)      
Anlage 3 3 Gebührenkalkulation 2023 (1594 KB)      
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