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Vorlage - 2022/20-209  

Betreff: Anpassung der Abwassergebühren für die Ortsteile Ratzbek, Fliegenfelde und Groß Wesenberg 2023
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Gemeinde Wesenberg Vorberatung
01.12.2022 
Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses der Gemeinde Wesenberg geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wesenberg Entscheidung
08.12.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Wesenberg (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
2022-12-01 2. Nachtragssatzung Gebühr Ratzbek, Fliegenfelde, Gr. Wesenberg ab 2023  
20 SW Gebührenkalkulation 2023 Ratzbek-GrWesenberg  

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung möge beschließen/ beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur 2. Änderung der Gebührensatzung über die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Wesenberg für die Ortsteile Ratzbek/ Fliegenfelde und Groß Wesenberg vom 06. Dezember 2018 mit ab dem 01.01.2023 geltenden

 

Gebührensätzen entsprechend §3

 

  1. Grundgebühr je Hauptzähler ___€ je angefangenem Monat
     
  2. Zusatzgebühr beträgt ___€ je m3 eingeleitetes Schmutzwasser

 

ohne/ mit folgenden Änderungen:

 

 

 

 


Sachverhalt:

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss befasste sich zuletzt in seiner Sitzung am 08.11.2019 mit dem Zustand und den Aufwendungen für die Kläranlagen und Abwasseranlagen der Gemeinde.

Insbesondere die Abwasseranlagen für die Ortsteile Groß Wesenberg, Fliegenfelde und Ratzbek zeigten bereits im Frühjahr 2019 vergleichsweise schlechte Ablaufwerte in die Vorfluter. Dies geht einher mit höheren Gebühren, die an den Kreis Stormarn zu entrichten sind.

Zudem zeigten die Anlagen einen erhöhten Instandhaltungs- und Reparaturbedarf mit den entsprechend hohen Betriebskosten.

 

Entsprechend der aktuellen Gebührenkalkulation sind in den Jahren 2018 bis 2021 so Unterdeckungen realisiert worden:

Jahr

Unterdeckungssaldo in EUR

2018

46.779,04

2019

53.244,71

2020

49.640,58

2021

24.050,12

Grundsätzlich muss die Gemeinde nach § 6 Kommunalabgabengesetz die Gebührenhaushalte kostendeckend führen.

Entsprechend § 6 Abs. 2 KAG SH ist eine Kostenunterdeckung innerhalb der auf die Feststellung folgenden 3 Jahre auszugleichen. Die Unterdeckungen 2018 und 2019 wurden nach Aktenlage im Jahr 2020 festgestellt und bisher noch nicht ausgeglichen. Das Jahr 2023 ist das 3te Jahr nach der Feststellung der Unterdeckungen, dementsprechend werden diese in voller Höhe in diesem Jahr berücksichtigt.

 

Als Grundlage der Beratung liegt als Anlage die Gebührenkalkulation für das Jahr 2023 vor.

 


Anlage/n:

Anlage:

1.      Änderungssatzung zur 2. Änderung der Gebührensatzung über die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Wesenberg für die Ortsteile Ratzbek/ Fliegenfelde und Groß Wesenberg vom 06. Dezember 2018

2.      Gebührenkalkulation
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2022-12-01 2. Nachtragssatzung Gebühr Ratzbek, Fliegenfelde, Gr. Wesenberg ab 2023 (60 KB)      
Anlage 2 2 20 SW Gebührenkalkulation 2023 Ratzbek-GrWesenberg (104 KB)      
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