Vorlage - 2022/20-210
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung möge beschließen/ beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur 1. Änderung der Gebührensatzung über die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Wesenberg für den Ortsteil Stubbendorf vom 06. Dezember 2018 mit ab dem 01.01.2023 geltenden
Gebührensätzen entsprechend §3
- Grundgebühr je Hauptzähler ___€ je angefangenem Monat
- Zusatzgebühr beträgt ___€ je m3 eingeleitetes Schmutzwasser
ohne/ mit folgenden Änderungen:
Sachverhalt:
Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss befasste sich zuletzt in seiner Sitzung am 08.11.2019 mit dem Zustand und den Aufwendungen für die Kläranlagen und Abwasseranlagen der Gemeinde.
Die aktuellen Gebührensätze für den Ortsteil Stubbendorf wurden am 06.12.2018 beschloss.
Grundsätzlich muss die Gemeinde nach § 6 Kommunalabgabengesetz die Gebührenhaushalte kostendeckend führen.
Aufgrund der Preissteigerungen in den letzten Jahren ist daher eine Anpassung der Gebühren erforderlich.
Als Grundlage der Beratung liegt als Anlage die Gebührenkalkulation für das Jahr 2023 vor.
Anlage/n:
Anlage:
1. Änderungssatzung zur 1. Änderung der Gebührensatzung über die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Wesenberg für den Ortsteil Stubbendorf vom 06. Dezember 2018
2. Gebührenkalkulationen
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2022-12-01 1. Nachtragssatzung Abwassergebühr OT Stubbendorf ab 2023 (59 KB) | ||||
2 | 20 MW Gebührenkalkulation Stubbendorf 2023 (1788 KB) |