Vorlage - 2022/16-089
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Heilshoop beschließt die als Anlage 1 der Beschlussvorlage
beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren
für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Heilshoop vom 22.11.2017 (4. Nachtrag
vom 12.12.2022) mit/ ohne folgenden Änderungen:
Sachverhalt:
Die kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ hat im Zeitraum 2019 bis 2021 ein kumuliertes Defizit in Höhe von 10.391,41 € erwirtschaftet.
Gemäß § 6 Absatz 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-
Holstein (KAG) sind Kostenüber- oder – unterdeckungen innerhalb der auf die Feststellung
der Über- oder Unterdeckung folgenden 3 Jahre auszugleichen.
Entsprechend der seitens der Verwaltung vorgenommenen Abschätzung wird im Jahr 2023
im Zuge der derzeitigen Energiepreisentwicklung ein massiv erhöhter
Bewirtschaftungsaufwand erwartet.
Vor diesem Hintergrund ist die Höhe der Benutzungsgebühr ab dem Jahr 2023 zu
überprüfen. Kostenrechnende Einrichtungen im Sinne des §6 KAG sind kostendeckend zu
führen. Gemäß beigefügter Kalkulation (vgl. Anlage 2) wäre rein rechnerisch eine Anpassung
der Zusatzgebühr – ohne einer Anpassung einer Grundgebühr – von derzeit 3,41 € je m³
Abwasser auf 4,26 € je m³ erforderlich. Die beigefügte Kalkulation stellt alternativ dazu auch
die notwendige Anpassung der Zusatzgebühr bei gleichzeitiger zulässiger Anpassung der
Grundgebühr dar.
Die Änderung bedarf einer entsprechenden Satzungsänderung, welche als Anlage 1
beigefügt ist.
Anlage/n:
Anlage/n:
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung
Gebührenkalkulation 2023
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Gebührensatzung (289 KB) | ||||
2 | Gebührenkalkulation (1485 KB) |