Vorlage - 2017/18-002
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Beschlussvorschlag:
wird ggf. in der Sitzung formuliert.
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Mönkhagen hatte sich zuletzt auf ihrer Sitzung am 06.09.2017 mit der Angelegenheit befasst. Im Ergebnis der Beratung sollte die Möglichkeit des Aufbringens eines Hinweises auf die Fahrbahnoberfläche über die maximal zulässige Geschwindigkeit nochmals geprüft werden. Die Sache wurde insoweit an den Ausschuss zurück verwiesen.
Daraufhin hat sich das Ordnungsamt des Amtes an die Verkehrsaufsicht und die zuständige Straßenmeisterei mit dem Anliegen gewandt. Gemäß Auskunft des Leiters der Straßenmeisterei sei nach Kenntnis dieser auf keiner Kreis- oder Landesstraße eine derartige Markierung aufgebracht. Eine solche Markierung stelle aus Sicht der Straßenmeisterei auch eine nicht unerhebliche Rutschgefahr für Motorradfahrer dar. Derartige Markierungen müssten zudem oft erneuert werden, da sie insbesondere durch das Bremsen der Fahrzeuge einem hohen Verschleiß unterliegen. Aus Sicht der Straßenmeisterei werde das Ansinnen daher nicht unterstützt.
Aus Sicht der Verkehrsaufsicht wurde darauf hingewiesen, dass eine solche Markierung der Anordnung des Kreises bedürfte. Ob diese erteilt würde ist mit Blick auf die Sichtweise der Straßenmeisterei offen.
Auskünfte über Kosten konnte nicht gegeben werden.
Fraglich ist, ob die Gemeinde Mönkhagen einen Antrag auf Anordnung einer solchen Markierung stellen möchte.
Anlage/n: