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Vorlage - 2022/14-245  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 7, Teilbereich 2 für das Gebiet: Ortsteil Hansfelde am Ortsausgang Richtung Lübeck, südlich der Stormarnstraße (B 75), nördlich der Trave, östlich Hansfelder Hof
hier: Einstellung des Aufstellungsverfahrens
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss der Gemeinde Hamberge Vorberatung
14.02.2023 
Gemeinsame Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses und des Finanzausschusses der Gemeinde Hamberge (offen)   
Gemeindevertretung Hamberge Entscheidung
06.03.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Hamberge (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Darstellung der Einschränkungen  
Geltungsbereich B-Plan 7  
041+43 P580 BUND+NABU 2022-06-16 (003)  
005 P580 KreisStormarn 2022-07-11 (003)  

Beschlussvorschlag:

 

  1. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7, Teilgebiet 2 für das Gebiet Ortsteil Hansfelde am Ortsausgang Richtung Lübeck, südlich der Stormarnstraße (B 75), nördlich der Trave, östlich Hansfelder Hof wird eingestellt.

 

  1. Das Planungsbüro Prokom, Lübeck wird beauftragt, die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Naturschutzverbände von der Einstellung zu unterrichten.

 

  1. Die Einstellung des Aufstellungsverfahrens ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/-innen bzw. Bürgerlichen Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeinde hat sich bereits 2004 mit der baulichen Entwicklung am östlichen Ortsausgang befasst. Hierzu wurde die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt. Diese ist am 07.12.2005 wirksam geworden und umfasst mit dem Teilbereich A „östlicher Ortsrand Ortsteil Hansfelde, nördlich Kiefernweg, östlich Buchenweg und südlich B 75, Hansfelder Hof“ den Bebauungsplan Nr. 6 (in Kraft getreten am 12.08.2015) und den angestrebten Bebauungsplan Nr. 7.

 

Die Gemeindevertretung Hamberge hat am 28.09.2004 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 für das Gebiet Hansfelder Hof, südlich der Bundesstraße B 75 beschlossen. Der Bebauungsplan umfasst den Bereich von der Straßeneinmündung „Am Denkmal“ bis zum Freileitungsmast. Der Beschluss stand unter dem „Vorbehalt des Abschlusses eines städtebaulichen Vertrages mit dem begünstigten Grundstückseigentümer über die Übernahme der Planungskosten, einschließlich anteiliger Kosten für Vorleistungen der Gemeinde Hamberge, wie die Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes und dafür ggf. noch erforderlicher Untersuchungen/Gutachten sowie anteilige Übernahme städtebaulicher Folgekosten“ (Beschluss GV Hamberge 28.09.2004, TOP 7). Die Verhandlungen sind letztendlich gescheitert, so dass das Bebauungsplanverfahren zunächst nicht fortgeführt wurde.

 

Die Gemeindevertretung hat sich 2016 auf Wunsch eines Grundstückseigentümers mit der Entwicklung einer Teilfläche im Bereich Hansfelder Hof befasst und am 20.07.2017 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 7, Teilbereich 1 gefasst. Der Beschluss wurde am 01.11.2018 wiederholt. Das Verfahren wurde fortgeführt und am 20.06.2019 der Satzungsbeschluss gefasst. Der Bebauungsplan Nr. 7, Teilbereich 1 ist seit dem 03.04.2020 rechtskräftig. 

 

Auf der Restfläche war die Schaffung von Wohnbau- und Gewerbefläche angedacht. Hierfür wurde zwischenzeitlich die Umsetzbarkeit geprüft. Als große Konfliktpotentiale sind identifiziert worden:

a)      die 110 kV-Leitung, die das Gelände im Osten überspannt,

b)      das Biotop im Osten, auf dem Flurstück 248,

c)      der Waldabstand (30 m) zur Waldfläche im Süden und

d)      die Altablagerung.

 

Die Positionen a), b) und c) reduzieren die Fläche, die in Anspruch genommen werden kann deutlich – siehe Anlage. Diese kann, wenn überhaupt, nur unter sehr hohen Kostenaufwand und dann auch nur in geringen Umfang vergrößert werden. Außerdem ist aufgrund der vorangegangenen Nutzung eine kostenintensive Bodensanierung für eine Fläche von ca. 2.500 m² erforderlich.

 

Verwaltungsseitig wird daher empfohlen, die gemeindlichen Planungs- und Entwicklungsabsichten nicht fortzusetzen und das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 7, Teilbereich 2 einzustellen.

 

Im Jahr 2004 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) und die Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) frühzeitig zur Gesamtplanung „Bebauungsplan Nr. 7“ beteiligt. Diese sollten auch über die Verfahrenseinstellung benachrichtigt werden, damit dort der jeweilige Vorgang geschlossen werden kann.

 

 


Anlage/n:

Anlage/n:

Darstellung der Einschränkungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Darstellung der Einschränkungen (1421 KB)      
Anlage 2 2 Geltungsbereich B-Plan 7 (306 KB)      
Anlage 3 3 041+43 P580 BUND+NABU 2022-06-16 (003) (246 KB)      
Anlage 4 4 005 P580 KreisStormarn 2022-07-11 (003) (215 KB)      
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