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Vorlage - 2022/17-148  

Betreff: Haushaltssatzung mit Plan 2023
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Klein Wesenberg Entscheidung
08.12.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Klein Wesenberg geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1.0_HH 2023 Satzung  
1.1_HH 2023 Produktübersicht Ergebnisplan  
1.2_HH 2023 Produktübersicht Finanzplan  
1.3_HH 2023 Ergebnisplan in PK  
1.4_HH 2023 Finanzplan in PK  
1.5_HH 2023 Investitionsübersicht  
1.6_HH 2023 Erläuterungen  
2.0_HH 2023 Klein Wesenberg  
3.1_Haushaltsplanung Kameradschaftskasse FF Klein Wesenberg 2023  
3.2_Haushaltsplanung Kameradschaftskasse JF Klein Wesenberg 2023  

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Klein Wesenberg ge beschließen/ beschließt:

 

1.

Unter der aufschiebenden Bedingung des Vorliegens des Jahresabschlusses 2021 ohne/

mit folgenden Änderungen den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung der Gemeinde

Klein Wesenbergr das Haushaltsjahr 2023.

Änderungen:

a)

Die Hebesätze werden geändert festgesetzt auf

 

Hebesatz

von

auf

Grundsteuer A:

310%

%

Grundsteuer B:

310%

%

Gewerbesteuer:

310%

%

b)

 

 

 

2.

Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für die durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Klein Wesenberg verwalteten Sondervermögen genehmigt.

Zur Verwaltung dieser Sondervermögen ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister sowie den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 


Sachverhalt:

 

I. Haushaltsentwicklung 2022

 

Im Jahr 2022 entwickeln sich die Gewerbesteuereinzahlungen für die Gemeinde Klein Wesenberg mit bisher EUR 38.200,- ca. 20% niedriger als geplant EUR 45.900,-. Da alle anderen Erträge bisher relativ nah am Planergebnis realisiert wurden, wird der Gewerbesteuerrückgang in Summe voraussichtlich nur zu einer relativ geringen negativen Ergebnisabweichung beitragen. Voraussichtlich werden die Erträge in Summe ca. TEUR 1.930 erreichen.

Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage sind in den Positionen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie sonstige Aufwendungen TEUR 250 weniger gebucht als im Ansatz 2022 geplant. Sollten die hier geplanten Maßnahmen tatsächlich nicht mehr durchgeführt werden, ergäbe sich ein positives Ergebnis aus der laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von ca. TEUR 125 (Ansatz TEUR 16,5).

 

Insofern ist es zum aktuellen Stand zumindest sehr wahrscheinlich, dass das geplante Ergebnis in Höhe von TEUR 16,5 erreicht, bzw. sogar vermutlich positiv überschritten wird.

 

 

 

 

II. Grundlagen und Rahmenbedingungen

 

Der vorliegende Haushaltsentwurf 2023, bestehend aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan sowie den jeweiligen Teilplänen basiert auf den Ist- Werten des Jahres 2020, 2021 und den fortgeführten Planwerten des Jahres 2022 (vgl. auch Ausführungen zu I.).

 

 

Weitergehend ist insbesondere für die Planwerte des Produktes „611010- Allgemeine Finanzwirtschaft“ der Haushaltserlass des Landes Schleswig- Holstein 2023 vom 15.09.2022 verbunden mit der vorläufigen Festsetzung des kommunalen Finanzausgleichs 2023 maßgebend.

 

Die damit einhergehenden Berechnungen für die Ermittlung der Höhe der Schlüsselzuweisung, der Amtsumlage und der Kreisumlage für das Jahr 2023 sind daher ebenso vorläufig.

 

Die zugrundegelegten statistischen Daten zu den Realsteuern des Zeitraums vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022 haben noch nicht das übliche Prüfverfahren durch das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein (unter Einbindung der Gemeinde- sowie Rechnungsprüfungsämter) durchlaufen. Aus diesem Grunde kann es bei diesen Positionen noch zu nachträglichen Änderungen kommen, welche aber die Ergebnisse der Planung nicht wesentlich verändern dürften.

 

 

a) Gewerbesteuerumlage

Der Gewerbesteuerumlagesatz verbleibt wie im Jahr 2022 auf 35,0 %.

 

 

b) bedarfsunabhängige Zuweisungen von bestimmten Umsatzsteuermehreinnahmen des Landes an die Gemeinden nach § 32 FAG (früher § 25 FAG Familienlastenausgleich).

Der bedarfsunabhängigen Zuweisungen von bestimmten Umsatzsteuereinnahmen des Landes an die Gemeinden nach § 32 FAG betragen für das Jahr 2023 rund 158,9 Mio. Euro.

Die Verteilung erfolgt nach dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer geltenden Schlüsselzahlen. Für die Gemeinde Klein Wesenberg entspricht dies einem Betrag von ca.
EUR 49.000,- für das Jahr 2023.

 

 

c) Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden zum Ausgleich bedarfstreibender Flächenlasten

nach § 10 FAG

Die Gemeindestraßenkilometer für die Gemeinde Klein Wesenberg wurden auf 9,30km festgelegt. Je Kilometer erfolgt in 2023 eine Zuweisung in Höhe von EUR 4.130,-, somit

insgesamt EUR 38.409,-.

 

 

 

 

d) Kita- Reformgesetz

Die Grundlage der Finanzierung des neuen Systems ist eine gesetzlich normierte Standardqualität als Voraussetzung für die Beteiligung an der öffentlichen Förderung. Auf dieser Basis erfolgt die Berechnung eines nach Betreuungsstunden und Alter der Kinder differenzierten sowie jährlich dynamisierten Gruppenfördersatzes für die Referenzkita Schleswig-Holstein. Mit dem Standard-Qualitäts-Kosten-Modell (SQKM) werden die Fördersätze berechnet. Gleichzeitig sollen die Finanzierungsregelungen für Kitas und Tagespflege harmonisiert werden. Für die an die Tagespflegepersonen zu zahlende laufende Geldleistung werden auf Grundlage einer transparenten Berechnung landesweite Mindestsätze festgelegt, die eine Mindestvergütung sicherstellen sollen.

 

Entsprechend der Vorgaben zahlen die Gemeinden pauschal „Wohngemeindeanteile“ basierend auf der Kinderzahl der Gemeinde in die „SQKM-Finanzierung“ ein: 361110.5312010 ca. EUR 200.000,-.

 

Zusätzlich erfolgt die Zahlung von Defizitausgleichen an gemeindefremde KiTas in welchen die Gemeinde Klein Wesenberg Belegrechte hält (361110.5312100): Reinfeld (TEUR 3).

 

An Gemeinden mit Kitas (Standortgemeinden) werden entsprechend der Qualität und Anzahl der angebotenen Kita-Plätze bis voraussichtlich 2024 SQKM-Mittel ausgezahlt, welche von der Standortgemeinde an die jeweilige Kita gezahlt werden (361130.4481000).

In 2023 sind dies für Klein Wesenberg ca. EUR 696.500,-. Die Zahlung der erhalten SQKM-Mittel an den Träger erfolgt über 361130.5312100.

 

Sollten die erhaltenen SQKM-Mittel nicht zu einer Deckung der laufenden Kosten der Kita führen, übernimmt die Standortgemeinde (361130.5312101) zusätzlich den Defizitausgleich (hier ca. TEUR 23,3).

 

Insgesamt zahlt Klein Wesenberg in 2023 an die KiTa „Sterntaler“ voraussichtlich EUR 717.300,- aus.

 

 

e) Kreisumlage, Amtsumlage

Die Kreisumlage des Kreises Stormarn wird rückwirkend ab 2022 um 1,5%-Punkte auf 26,5 v.H. gesenkt.

Die geänderte Umlage wurde im vorliegenden Haushaltsentwurf entsprechend berücksichtigt.

 

Die Amtsumlage verbleibt voraussichtlich in 2023 bei 22,0 v.H. (wie in 2022).

 

 

f) Zuweisungen an allgemeinbildende Schulen

Die Höhe der veranschlagten Planwerte für die Schulkostenbeiträge für Schüler aus der Gemeinde, die andere Schulen besuchen, wurden entsprechend dem Jahr 2022 und mit Blick auf die Ergebnisse der Jahre 2020 und 2021 fortgeführt. Abrechnungen für das Jahr 2022 liegen als aktuelle Vergleichszahlen noch nicht vor. Tendenziell muss weiter mit steigenden Aufwendungen dafür gerechnet werden. Aktuell sind hier EUR 118.000,- geplant.

 

 

g) Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Klein Wesenberg

Die Freiwillig Feuerwehr der Gemeinde Klein Wesenberg hat im Zuge der Haushaltsplanung ihre Bedarfe mit eingebracht.

 

 

 

 

 

 

h) Änderungen der Nivellierungssätze, Hebesätze und Auswirkungen auf den Haushalt

Entsprechend des Haushaltserlasses 2023 wurden die Nivellierungssätze für die Hebesätze der Realsteuern angehoben:

 

Nivellierungssatz

2022

2023

Grundsteuer A

302%

303%

Grundsteuer B

367%

368%

Gewerbesteuer

309%

310%

 

Erläuterung zur Funktion der Nivellierungssätze:

Wenn die jeweiligen Hebesätze der Gemeinde unter den jeweiligen Nivellierungssätzen liegen, werden die real vereinnahmten Steuern als Basis der Berechnung der Schlüsselzuweisung rechnerisch so angepasst (aufgewertet), als läge der Hebesatz auf Niveau des Nivellierungssatzes. Es wird quasi eine höhere Steuereinnahme und damit Eigenleistungsfähigkeit angenommen. Die Gemeinde erhält dadurch effektiv eine geringere Schlüsselzuweisung.

 

Grundsätzlich ist anzuraten, die Hebesätze zumindest auf das Niveau der Nivellierungssätze anzupassen. Für Klein Wesenberg rde dies ideal eine (schrittweise) Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B um 58 Prozentpunkt auf 368% bedeuten.

 

 

i) aktuelle Situation auf dem Energiemarkt

Bedingt durch den Ukrainekrieg befinden sich die Energiemärkte unter einem deutlich erhöhten Preisdruck gekoppelt mit hohen Ungewissheiten bezüglich der weiteren Preisentwicklung.

 

Dies führt dazu, dass aktuell auslaufende Lieferverträge nicht per Ausschreibung mit mittelfristigen Vertragslaufzeiten neu vergeben werden können, da sich keine Bieter finden.

 

Lieferverträge

Laufzeit bis

Preise 2024

Gas

31.12.2022

2022 x 3

Strom Liegenschaften

31.12.2024

 

Strom Straßenbeleuchtung

31.12.2022

2022 x 2

 

 

 

 

III. Ergebnisplan

 

Im Wesentlichen beinhaltet der Haushalt die Erträge und Aufwendungen der laufenden Haushaltswirtschaft unter Einbeziehung der unter Ziffer I. dargestellten Änderungen.

Etwaige angedachte oder im Zuge der Beratung noch einzubringende weitergehende Aufwendungen oder Erträge führen sodann noch zu Veränderungen.

 

Der Vorlage ist neben dem Ergebnisplan eine nach Produkten gegliederte Übersicht der Teilergebnispläne sowie die Teilergebnispläne selbst beigefügt.

 

Der vorliegende Entwurf des Ergebnisplanes schließt mit einem positiven Jahresergebnis in Höhe von EUR 17.300,-.

 

Dies entspricht in etwa der Planung 2022 mit einem erwarteten positiven Jahresergebnis in Höhe von EUR 16.400,-.

 

 

 

 

 

IV. Finanzplan

 

Der Vorlage beigefügt ist der Finanzplan und r den investiven Teil des Finanzplans eine Investitionsübersicht (Investitionen ab EUR 10.000,-). Auch hierzu wird auf die Anlage der Beschlussvorlage Bezug genommen.

 

Im Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit kann die Gemeinde entsprechend des vorgelegten Haushaltsentwurfes im Jahr 2023 voraussichtlich ihre Auszahlungen durch entsprechende Einzahlungen decken. Der Plan sieht so aus der laufenden Verwaltungstätigkeit einen positiven Saldo von EUR 138.700,- vor.

 

Unter Annahme des vorliegenden Haushaltsentwurfes nimmt die Liquidität aufgrund der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (EUR 85.300,-) zum Ende des Haushaltsjahres 2023 voraussichtlich um EUR 53.800,- zu.

 

 

V. Haushaltsplan der Kameradschaftskassen der Freiwillig(en) Feuerwehr

 

Gemäß § 97 Absatz 5 Gemeindeordnung in Verbindung mit den Regelungen in § 2a und 2b des Brandschutzgesetzes S.- H. sowie der durch die Gemeindevertretung beschlossenen Satzungen sind die Bestände der Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr in das Sondervermögen der Gemeinde übergegangen.

Gemäß § 2a Absatz 2 des Brandschutzgesetzes haben die Freiwilligen Feuerwehren einen Ein- und Ausgabeplan über die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben innerhalb des Sondervermögens „Kameradschaftskasse“ zu erstellen.

Die Ein- und Ausgabepläne bedürfen für ihr Inkrafttreten gemäß Absatz 3 der Vorschrift der Genehmigung der Gemeindevertretung. Der Vorlage sind dazu abschließend die Haushaltsplanung(en) der Feuerwehr(en) für das Jahr 2023 beigefügt.

 


Anlage/n:

Anlagen:

 

  1. Haushaltssatzung und -Planung 2023 in Einzeldateien
    1. Haushaltssatzung
    2. Haushaltsquerschnitt Ergebnisplan 2023
    3. Haushaltsquerschnitt Finanzplan 2023
    4. Ergebnisplan 2023 (Produktkontenübersicht)
    5. Finanzplan 2023 (Produktkontenübersicht)
    6. Investitionsplan 2023
    7. Erläuterungen

 

  1. Haushaltssatzung und -Planung 2023
    vollständiges Paket inklusive Teil-Ergebnis- und –Finanzplan
    (in Allris aufrufbar)
     
  2. Haushaltsplanung der Kameradschaftskassen 2023

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1.0_HH 2023 Satzung (76 KB)      
Anlage 2 2 1.1_HH 2023 Produktübersicht Ergebnisplan (152 KB)      
Anlage 3 3 1.2_HH 2023 Produktübersicht Finanzplan (175 KB)      
Anlage 4 4 1.3_HH 2023 Ergebnisplan in PK (323 KB)      
Anlage 5 5 1.4_HH 2023 Finanzplan in PK (364 KB)      
Anlage 6 6 1.5_HH 2023 Investitionsübersicht (35 KB)      
Anlage 7 7 1.6_HH 2023 Erläuterungen (78 KB)      
Anlage 10 8 2.0_HH 2023 Klein Wesenberg (4260 KB)      
Anlage 8 9 3.1_Haushaltsplanung Kameradschaftskasse FF Klein Wesenberg 2023 (314 KB)      
Anlage 9 10 3.2_Haushaltsplanung Kameradschaftskasse JF Klein Wesenberg 2023 (313 KB)      
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