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Vorlage - 2022/23-242  

Betreff: Ersatzwahl der 1. Stellvertreterin/des 1. Stellvertreters des Amtsdirektors
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Nordstormarn Entscheidung
02.02.2023 
Sitzung des Amtsausschusses Nordstormarn ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Nach Aufruf durch die Vorsitzende werden für die Wahl der 1. stellvertretenden Amtsdirektorin/des 1. Stellvertretenden Amtsdirektors folgende Vorschläge genannt:

 

______________________________

 

______________________________

 

 

Abstimmungsergebnis: ________________________________

 

    ________________________________

 

 

Damit hat die Kandidatin/der Kandidat________________ die meisten Stimmen/die Mehrheit der Ja-Stimmen auf sich vereinigt.

 

Sie/Er erklärt, dass sie/er die Wahl annimmt.

 


Sachverhalt:

Gemäß § 15 c der Amtsordnung (AO) i.V.m. § 5 Abs. 5 der Hauptsatzung des Amtes Nordstormarn sind zwei Stellvertreter/innen des Amtsdirektors zu wählen.

 

Frau Petra Jürß war in der konstituierenden Sitzung des Amtsausschusses am 12.07.2018 zur 1. stellvertretenden Amtsdirektorin gewählt worden. Mit der Annahme ihrer Wahl zur Amtsvorsteherin am 17.11.2022 hat Frau Jürß ihr Amt gemäß § 15 c AO i.V.m. § 57 e Gemeindeordnung (GO) verloren. Insofern ist die Position nachzubesetzen.

 

Der Amtsausschuss wählt aus seiner Mitte unter Leitung der Amtsvorsteherin die 1. stellver-tretende Amtsdirektorin/den 1. stellvertretenden Amtsdirektor.

 

Vorschlagsberechtigt ist jedes Mitglied des Amtsausschusses..

 

Gewählt wird im Beschlussverfahren, es gelten somit die Ja- und Nein-Stimmen. Gewählt wird, wenn niemand widerspricht, durch Handzeichen. Auf Verlangen eines Amtsausschuss-mitglieds erfolgt die Wahl mit Stimmzetteln.

 

Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los..

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

 

 

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