Vorlage - 2023/14-250
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Beschluss vom 10.10.2019 wie folgt zu ändern:
Das Ingenieurbüro Siebert & Partner wird auch mit der Erstellung des Kanalkatasters für
- Alle Schmutzwasserhauptkanäle
- Alle Grundstücksanschlusskanäle für Schmutz- und Regenwasser
- Alle Anschlussleitungen für die Straßen
beauftragt.
Sachverhalt:
Die Selbstüberwachungsverordnung von Abwasseranlagen und Abwasserleitungen in Schleswig-Holstein (Auszug siehe Anlage) legt fest, dass die Zustandserfassung der
- Hauptkanal Schmutzwasser
- Hauptkanal Regenwasser
- Grundstücksanschlüsse für beide Abwasserarten (Hauptkanal bis zur Grundstücksgrenze)
- Anschlussleitungen für Straßenabläufe
bis zum 22.02.2012 abzuschließen war. Schmutzwasserleitungen sind dann nach 15 Jahren und Regenwasserkanäle nach 20 Jahren wiederholt zu untersuchen.
Die Gemeinde hatte dazu den Wegezweckverband Segeberg mit der Erledigung dieser Aufgabe beauftragt. Von dort wurde das Ing.-Büro WVK, Neumünster mit der Umsetzung der meisten Leistungen beauftragt. Die Arbeiten wurden seinerzeit abgebrochen. Deshalb wurde am 10.10.2019 beschlossen, die Arbeiten mit dem Ing.-Büro Siebert & Partner, Wesenberg fortzusetzen für
- Untersuchung der fehlenden Schmutzwasserleitungen auf Privatgrundstücken
- Untersuchung des gesamten Regenwasserkanalnetzes
Dieser Auftrag und der Beschluss von 2019 muss um die Untersuchung aller Schmutzwasserleitungen und Anschlussleitungen für beide Abwasserarten erweitert werden (Mehrkosten ca. 11.000,00 €). Eine Sanierungsplanung für Schmutzwasser kann aufgrund der alten Untersuchungsdaten von 2011 nicht erfolgen, weil die Aufnahmen nach ca. 3 Jahren die Aussagekraft verlieren und eine Untersuchung der Abzweiger in der Regel technisch gleichzeitig mit der Hauptleitung erfolgt.
Die Kreiswasserbehörde hat sich nach dem Bearbeitungsstand erkundigt und wird schriftlich auf eine Umsetzung drängen.
Anlage/n:
Anlage: SÜVO Kanalnetz
Anlagen: | |||||
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1 | SÜVO Kanalnetz (1217 KB) |