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Vorlage - 2023/21-186  

Betreff: Haushaltssatzung mit Plan 2023 - (Beschluss 2023 mit JA 2021)
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Westerau
13.02.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Westerau (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1.1_21 Satzung 2023  
1.2_21 HQ 2023 Produkte  
1.3_21 EP 2023  
1.4_21 FP 2023  
1.5_Investitionen 2023  
1.6_ 21 Erläuterungen 2023  
1.7_21 TeilErgebnisFinanzpläne 2023  
2_ 21 HH 2023  
3_21 JA 2021  
4_FF Westerau Haushaltsplanung Kameradschaftskasse 2023  

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Hebesätze werden festgesetzt auf
    1. Grundsteuer A: 310 v.H.
    2. Grundsteuer B: 368 v.H.
    3. Gewerbesteuer 310 v.H.

 

2.

Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1.
werden der Haushaltsplan für das Jahr 2023 und die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Westerau für das Haushaltsjahr 2023 ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:

-

-

 

3.

Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Westerau verwaltete Sondervermögen genehmigt.

Zur Verwaltung dieses Sondervermögens ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 


Sachverhalt:

0. Haushaltserlass 2023 Jahresabschluss 2021 Aktualisierung Haushaltsplan 2023

 

Entsprechend des Haushaltserlasses 2023 muss zum Zeitpunkt der Beschlussfassung zur Haushaltssatzung und Planung 2023 der Jahresabschluss 2021 vorliegen, da dieser als Grundlage für die Beratung der geplanten Entwicklung des Haushaltes unverzichtbar ist.

Dieser Beschlussvorlage ist somit der Jahresabschluss (Bilanz, Ergebnis- und Finanzplan) als Anlage beigefügt.

 

Wesentliche Änderungen zum Beschluss der Gemeindevertretung Westerau am 05.12.2023:

 

  1. Erneuerung der Kläranlage Ahrensfelde – Investition EUR 320.000,-
  2. Auszahlung von Schulkostenbeiträgen der Jahre 2018-2022 an die Stadt Reinfeld in Höhe von ca. EUR 173.900,- (hierzu neue Erläuterung unter Schulkosten)

 

 

 

I. Haushaltsentwicklung 2022/ 2023

 

Das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit wird mit ca. EUR 50.000,- voraussichtlich deutlich besser als geplant (EUR -1.100,-) ausfallen. Dies ist begründet durch gegenüber der Planung höhere Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von ca. EUR 50.000,-

 

Da ein wesentlicher Gewerbesteuerzahler seinen Betriebssitz aus der Gemeinde Westerau verlegt hat, ist für 2023 ein deutlicher Rückgang der Gewerbesteuer und damit verbunden eine wesentliche Verschlechterung des Ergebnisses aus Verwaltungstätigkeit hin zu einem Defizit zu erwarten.

 

 

 

 

 

II. Grundlagen und Rahmenbedingungen

 

Der vorliegende Haushaltsentwurf 2023, bestehend aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan sowie den jeweiligen Teilplänen basiert auf den Ist- Werten des Jahres 2020, 2021 und den fortgeführten Planwerten des Jahres 2022 (vgl. auch Ausführungen zu I.).

 

 

Weitergehend ist insbesondere für die Planwerte des Produktes „611010- Allgemeine Finanzwirtschaft“ der Haushaltserlass des Landes Schleswig- Holstein 2023 vom 15.09.2022 verbunden mit der vorläufigen Festsetzung des kommunalen Finanzausgleichs 2023 maßgebend.

 

Die damit einhergehenden Berechnungen für die Ermittlung der Höhe der Schlüsselzuweisung, der Amtsumlage und der Kreisumlage für das Jahr 2023 sind daher ebenso vorläufig.

 

Die zugrunde gelegten statistischen Daten zu den Realsteuern des Zeitraums vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022 haben noch nicht das übliche Prüfverfahren durch das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein (unter Einbindung der Gemeinde- sowie Rechnungsprüfungsämter) durchlaufen.

 

 

a) Gewerbesteuerumlage

Der Gewerbesteuerumlagesatz verbleibt wie im Jahr 2022 auf 35,0 %.

 

 

b) bedarfsunabhängige Zuweisungen von bestimmten Umsatzsteuermehreinnahmen des Landes an die Gemeinden nach § 32 FAG (früher § 25 FAG Familienlastenausgleich).

Der bedarfsunabhängigen Zuweisungen von bestimmten Umsatzsteuereinnahmen des Landes an die Gemeinden nach § 32 FAG betragen für das Jahr 2022 rund 158,9 Mio. Euro.

Die Verteilung erfolgt nach dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer geltenden Schlüsselzahlen. Für die Gemeinde Westerau entspricht dies einem Betrag von ca. EUR 50.160,- für das Jahr 2023.

 

 

c) Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden zum Ausgleich bedarfstreibender Flächenlasten

nach § 10 FAG

Die Gemeindestraßenkilometer für die Gemeinde Westerau wurden aktuell auf 12,30km

festgelegt. Je Kilometer erfolgt in 2023 eine Zuweisung in Höhe von EUR 4.130,-, somit

insgesamt EUR 55.535,-.

 

 

 

d) Kita- Reformgesetz

Die Grundlage der Finanzierung des neuen Systems ist eine gesetzlich normierte Standardqualität als Voraussetzung für die Beteiligung an der öffentlichen Förderung. Auf dieser Basis erfolgt die Berechnung eines nach Betreuungsstunden und Alter der Kinder differenzierten sowie hrlich dynamisierten Gruppenfördersatzes für die Referenzkita Schleswig-Holstein. Mit dem Standard-Qualitäts-Kosten-Modell (SQKM) werden die Fördersätze berechnet. Gleichzeitig sollen die Finanzierungsregelungen für Kitas und Tagespflege harmonisiert werden. Für die an die Tagespflegepersonen zu zahlende laufende Geldleistung werden auf Grundlage einer transparenten Berechnung landesweite Mindestsätze festgelegt, die eine Mindestvergütung sicherstellen sollen.

 

Entsprechend der Vorgaben zahlen die Gemeinden pauschal „Wohngemeindeanteile“ basierend auf der Kinderzahl der Gemeinde in die „SQKM-Finanzierung“ ein: 361110.5312010 ca. EUR 150.000,- (in 2022 noch 361120.5312010).

 

An Gemeinden mit Kitas (Standortgemeinden) werden entsprechend der Qualität und Anzahl der angebotenen Kita-Plätze SQKM-Mittel ausgezahlt, welche von der Standortgemeinde an die jeweilige Kita gezahlt werden (Westerau ist nicht Standortgemeinde).

Sollten die erhalten SQKM-Mittel nicht zu einer Deckung der laufenden Kosten einer Kita führen, übernimmt die Standortgemeinde zusätzlich den Defizitausgleich: Defizitausgleichausgleich Gemeinde 361110.5312100 ca. EUR 45.000,- für Belegrechte in der KiTas Rethwisch und Reinfeld.

 

 

e) Kreisumlage, Amtsumlage

Aktuell wird im Kreistag des Kreises Stormarn die rückwirkende Reduzierung der Kreisumlage für 2022 um bis zu 1,5%-Punkte auf 26,5 v.H. beraten. für das Jahr 2023 mit 28,0 v.H. Kreisumlage gerechnet.

Die geänderte Umlage wurde im vorliegenden Haushaltsentwurf entsprechend berücksichtigt.

Die Amtsumlage verbleibt voraussichtlich wie in 2022 bei 22,0 v.H..

 

 

f) Zuweisungen an allgemeinbildende Schulen

[geändert]

Schulverbandsumlage der Gemeinde Westerau für den Schulverband Bad Oldesloe ist für 2023 mit ca. EUR 36.900,- angesetzt.

 

Die Höhe der veranschlagten Planwerte für die Schulkostenbeiträge für Schüler aus der Gemeinde, die andere Schulen besuchen, wurden entsprechend dem Jahr 2022 und mit Blick auf die Ergebnisse der Jahre 2020 und 2021 fortgeführt. Abrechnungen für das Jahr 2022 liegen als aktuelle Vergleichszahlen noch nicht vor. Tendenziell muss weiter mit steigenden Aufwendungen dafür gerechnet werden.

 

[neu]

Die Stadt Reinfeld hatte in Ihren Abrechnungen der Schulkostenbeiträge für die Jahre 2018-2020 erhebliche Nachforderungen an die amtsangehörenden Gemeinden gestellt. Die darauffolgenden Überprüfungen und Begutachtungen der Abrechnungen führten zu einer erheblichen Verzögerung und dem vollständigen Stopp der Zahlung von Schulkostenbeiträgen an die Stadt Reinfeld insbesondere auch r die Jahre 2021 und 2022.

r die eventuell auszugleichenden Verbindlichkeiten sind in den Jahresabschlüssen 2019 2022 in den Produkten 211010, 218210 und 221010 ckstellungen, zu bilden.

Diese belaufen sich für die Gemeinde Westerau in Summe auf EUR 173.834,15.

Aufgrund der jetzt vorliegenden Gutachten wird die Auszahlung zeitnah in 2023 erfolgen und dadurch die Liquidität der Gemeinde reduzieren. Die Auflösung der Rückstellungen (Konto 4582601) und Zahlung an Reinfeld (5452101) ist in der Planung in den oben genannten Produkten berücksichtigt.

 

g) Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Westerau

Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Westerau hat im Zuge der Haushaltsplanung ihre Bedarfe mit eingebracht. Diese wurden in einer Übersicht zusammengestellt und der Vorlage im Anschluss an den Vorbericht beigefügt.

 

 

h) Ersatzinvestition Feuerwehrgerätehaus Westerau

Nach aktuellem Planungsstand wird der Neubau des Feuerwehrgerätehauses ein Investitionsvolumen von ca. EUR 4.371.000,- benötigen.

Aktuell beinhaltet die Planung Kreditaufnahmen in Höhe von EUR 3.300.000,-, beginnend mit EUR 400.000,- ab 2023.

 

Aufgrund der Belastung der Liquidität durch die voraussichtlich negativen Ergebnisse aus der laufenden Tätigkeit der kommenden Jahre, werden die erforderlichen Ersatzinvestition vollständig kreditfinanziert.

 

 

i) Änderungen bei der Erhebung der Realsteuern

Entsprechend des Haushaltserlasses 2023 wurden die Nivellierungssätze für die Hebesätze der Realsteuern angehoben:

 

 Grundsteuer A von 302% auf 303%

 Grundsteuer B von 367% auf 368%

 Gewerbesteuer von 309% auf 310%

 

 

Insbesondere aufgrund der aktuell geplanten negativen Ergebnisse ist die Gemeinde Westerau gehalten, sämtliche Möglichkeiten zur Konsolidierung des Haushaltes zu ergreifen.

 

Aktuell wäre daher dringend anzuraten, dass die Gemeinde Westerau ihren Hebesatz für die Grundsteuer B dem Nivellierungssatz anpasst, indem dieser von 363% um 5 Prozentpunkte auf 368% angehoben wird.

 

 

 

 

III. Ergebnisplanr das Jahr 2023

 

Der Vorlage ist neben dem Ergebnisplan eine nach Produkten gegliederte Übersicht der Teilergebnispläne sowie die Teilergebnispläne selbst beigefügt. Der vorliegende Entwurf des Ergebnisplanes schließt mit einem Defizit von EUR 351.300,-.

 

Die Verschlechterung des Ergebnisses im Vergleich zur Haushaltsplanung 2022 resultiert größtenteils aus den erheblich geringeren Gewerbesteuereinnahmen und den aufgrund der in der Vergangenheit hohen Gewerbesteuereinnahmen für 2023 erwarteten deutlich geringeren Schlüsselzuweisungen.

 

Im Wesentlichen beinhaltet der Haushalt die Erträge und Aufwendungen der laufenden Haushaltswirtschaft unter Einbeziehung der unter Ziffer I. dargestellten Änderungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

IV. Finanzplanr das Jahr 2022

 

Der Vorlage beigefügt ist der Finanzplan und r den investiven Teil des Finanzplans eine Investitionsübersicht (Investitionen ab EUR 10.000,-). Auch hierzu wird auf die Anlage der Beschlussvorlage Bezug genommen.

 

Im Saldo der Ein- und Auszahlungen kann die Gemeinde entsprechend des vorgelegten Haushaltsentwurfes im Jahr 2023 voraussichtlich ihre Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit nicht durch entsprechende Einzahlungen decken. Der Plan sieht ein negatives Saldo von EUR 427.100,- vor.

 

Unter Annahme des vorliegenden Haushaltsentwurfes nimmt die Liquidität zum Ende des Haushaltsjahres 2023 voraussichtlich um EUR 546.800,- ab.

 

Der Kassenbestand zum 31.12.2022 betrug EUR 1.572.757,74.

 

 

 

 

V. Haushaltsplan der Kameradschaftskasse(n) der Freiwilligen Feuerwehr(en)

 

Gemäß § 97 Absatz 5 Gemeindeordnung in Verbindung mit den Regelungen in § 2a und 2b des Brandschutzgesetzes S.- H. sowie der durch die Gemeindevertretung beschlossenen Satzungen sind die Bestände der Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren in das Sondervermögen der Gemeinde übergegangen.

Gemäß § 2a Absatz 2 des Brandschutzgesetzes haben die Freiwilligen Feuerwehren einen Ein- und Ausgabeplan über die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben innerhalb des Sondervermögens „Kameradschaftskasse“ zu erstellen.

Der Ein- und Ausgabeplan bedarf für sein Inkrafttreten gemäß Absatz 3 der Vorschrift der Genehmigung der Gemeindevertretung. Der Vorlage ist dazu abschließend die Haushaltsplanung für das Jahr 2023 beigefügt.

 


Anlage/n:

Anlagen:

 

  1. Haushaltssatzung und -Planung 2023 in Einzeldateien
    1. Haushaltssatzung
    2. Haushaltsquerschnitt
    3. Ergebnisplan
    4. Finanzplan
    5. Investitionsplan
    6. Erläuterungen zum Produkthaushalt
    7. Teil-Ergebnis- und –Finanzplan (137 Seiten)
       
  2. Haushaltssatzung und -Planung 2023
     
  3. Jahresabschluss 2021 (Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung)
     
  4. Haushaltsplanung der Kameradschaftskasse 2023

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1.1_21 Satzung 2023 (137 KB)      
Anlage 2 2 1.2_21 HQ 2023 Produkte (270 KB)      
Anlage 3 3 1.3_21 EP 2023 (82 KB)      
Anlage 4 4 1.4_21 FP 2023 (147 KB)      
Anlage 5 5 1.5_Investitionen 2023 (207 KB)      
Anlage 6 6 1.6_ 21 Erläuterungen 2023 (72 KB)      
Anlage 7 7 1.7_21 TeilErgebnisFinanzpläne 2023 (2385 KB)      
Anlage 8 8 2_ 21 HH 2023 (4822 KB)      
Anlage 9 9 3_21 JA 2021 (4273 KB)      
Anlage 10 10 4_FF Westerau Haushaltsplanung Kameradschaftskasse 2023 (412 KB)      
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