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Vorlage - 2023/14-255  

Betreff: Haushaltssatzung mit Plan 2023 - (Beschluss 2023 mit JA 2021)
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss der Gemeinde Hamberge
14.02.2023 
Gemeinsame Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses und des Finanzausschusses der Gemeinde Hamberge (offen)   
Finanzausschuss der Gemeinde Hamberge Vorberatung
Gemeindevertretung Hamberge Entscheidung
06.03.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Hamberge (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1.1_14 HH-Satzung 2023  
1.2_14 HH-Querschnitt 2023  
1.3_14 EP 2023  
1.4_14 FP 2023  
1.5_14 Investitionen 2023  
1.6_14 TeilEP+FP 2023 (191 Seiten)  
1.7_2023-02-06_Gutachten_Schulkostenbeiträge für den Besuch von Schulen der Sta  
2.1_Haushaltsplan FF 2023  
2.2_Haushaltsplan JF 2023  
Jahresabschluss 2021  

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Hebesätze werden festgesetzt auf
     

Steuer

Hebesatz bisher
(in %)

Hebesatz ab 2023
(in %)

Grundsteuer A:

339

339

Grundsteuer B:

363

368

Gewerbesteuer

320

320

 

2.

Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1.
werden der Haushaltsplan für das Jahr 2023 und die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Hamberge für das Haushaltsjahr 2023 ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:

-

-

 

3.

Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für das durch die Freiwillige(n) Feuerwehr(en) der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt.

Zur Verwaltung dieses Sondervermögens ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den/ die BürgermeisterIn und den/ die GemeindewehrführerIn, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 


Sachverhalt:

Die folgenden im Finanzausschuss protokollierten Änderungen sind berücksichtigt:

 

Jugendtreff

362510.5271300 von EUR    600,- auf EUR 1.200,-

362510.5421100 von EUR 1.600,- auf EUR 3.200,-

362510.5431100 von EUR    600,- auf EUR 1.600,-

 

Seniorenbetreuung

367820.5318000 von EUR 1.600,- auf EUR 3.000,-

 

Grundstücksangelegenheiten

111052.7821000 auf EUR 10.000,-

 

Minijobber Gemeindearbeiten

111020.5012000 auf EUR 7.700,-

111020.5032000 auf EUR 2.300,-

 

Korrekturen

Investition Erstellung Kanalkataster (da bisher nicht vorhanden) anstatt Aufwand

Dadurch Wechsel der Planungsposition von Aufwand zu investiver Auszahlung:

538010.5271601 EUR 0,-/ 538010.7821210 EUR 130.000,-

538030.5271601 EUR 0,-/ 538030.7821210 EUR 120.000,-

 

 

I. Haushaltserlass 2023 Jahresabschluss 2021

 

Entsprechend des Haushaltserlasses 2023 muss zum Zeitpunkt der Beschlussfassung zur Haushaltssatzung und Planung 2023 durch die Gemeindevertretung der Jahresabschluss 2021 vorliegen, da dieser als Grundlage für die Beratung der geplanten Entwicklung des Haushaltes unverzichtbar ist.

 

Der Jahresabschluss 2021 wird/ist als Anlage 4 in der notwendigen Form (Bilanz, Ergebnis- und Finanzplan) als Anlage beigefügt.

 

II. Haushaltsentwicklung 2022/ 2023

 

Das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit wird in 2022 mit ca. EUR -172.000,- voraussichtlich schlechter als geplant (EUR -107.200,-) ausfallen. Dies ist begründet durch im Vergleich zur Planung geringeren Schlüsselzuweisungen, welche teilweise durch here Steuereinnahmen und Einsparungen in den Aufwandspositionen kompensiert wurden.

 

In 2023 ist aufgrund der erheblichen Preissteigerungen auf dem Energiemarkt (Gasliefervertrag ist am 31.12.2022 ausgelaufen) insbesondere in den Positionen Bewirtschaftung von Gebäuden mit einer Kostensteigerung von ca. 200%, zu rechnen.

 

Hieraus und durch weitere kurzfristig punktuelle Belastungen (Verfilmung Kanalisation/ Kanalkataster) wird das Ergebnis von 2023 deutlich belastet.

 

Da sich die Gaspreise auf dem Weltmarkt aktuell wieder in zumindest ähnlichen Höhen bewegen wie vor dem Ukrainekrieg, rechnen wir ab 2024 mit einer Verbesserung der wirtschaftlichen Lage durch geringere Aufwendungen für die Energiebeschaffung.

 

 

 

 

III. Grundlagen und Rahmenbedingungen

 

Der vorliegende Haushaltsentwurf 2023, bestehend aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan sowie den jeweiligen Teilplänen basiert auf den Ist- Werten des Jahres 2020, 2021 und den fortgeführten Planwerten des Jahres 2022 (vgl. auch Ausführungen zu I.).

 

 

Weitergehend ist insbesondere für die Planwerte des Produktes „611010- Allgemeine Finanzwirtschaft“ der Haushaltserlass des Landes Schleswig- Holstein 2023 vom 15.09.2022 verbunden mit der vorläufigen Festsetzung des kommunalen Finanzausgleichs 2023 maßgebend.

 

Die damit einhergehenden Berechnungen für die Ermittlung der Höhe der Schlüsselzuweisung, der Amtsumlage und der Kreisumlage für das Jahr 2023 sind daher ebenso vorläufig.

 

Die zugrunde gelegten statistischen Daten zu den Realsteuern des Zeitraums vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022 haben noch nicht das übliche Prüfverfahren durch das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein (unter Einbindung der Gemeinde- sowie Rechnungsprüfungsämter) durchlaufen.

 

 

a) Gewerbesteuerumlage

Der Gewerbesteuerumlagesatz verbleibt wie im Jahr 2022 auf 35,0 %.

 

 

b) bedarfsunabhängige Zuweisungen von bestimmten Umsatzsteuermehreinnahmen des Landes an die Gemeinden nach § 32 FAG (früher § 25 FAG Familienlastenausgleich).

Der bedarfsunabhängigen Zuweisungen von bestimmten Umsatzsteuereinnahmen des Landes an die Gemeinden nach § 32 FAG betragen für das Jahr 2022 rund 158,9 Mio. Euro.

Die Verteilung erfolgt nach dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer geltenden Schlüsselzahlen. Für die Gemeinde Hamberge entspricht dies einem Betrag von ca. EUR 50.160,- für das Jahr 2023.

 

 

 

 

c) Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden zum Ausgleich bedarfstreibender Flächenlasten

nach § 10 FAG

Die Gemeindestraßenkilometer für die Gemeinde Hamberge wurden aktuell auf 15,80km

festgelegt. Je Kilometer erfolgt in 2023 eine Zuweisung in Höhe von EUR 4.515,-, somit

insgesamt EUR 71.337,-.

 

 

d) Kita- Reformgesetz

Die Grundlage der Finanzierung des neuen Systems ist eine gesetzlich normierte Standardqualität als Voraussetzung für die Beteiligung an der öffentlichen Förderung. Auf dieser Basis erfolgt die Berechnung eines nach Betreuungsstunden und Alter der Kinder differenzierten sowie jährlich dynamisierten Gruppenfördersatzes für die Referenzkita Schleswig-Holstein. Mit dem Standard-Qualitäts-Kosten-Modell (SQKM) werden die Fördersätze berechnet. Gleichzeitig sollen die Finanzierungsregelungen für Kitas und Tagespflege harmonisiert werden. Für die an die Tagespflegepersonen zu zahlende laufende Geldleistung werden auf Grundlage einer transparenten Berechnung landesweite Mindestsätze festgelegt, die eine Mindestvergütung sicherstellen sollen.

 

Entsprechend der Vorgaben zahlen die Gemeinden pauschal „Wohngemeindeanteile“ basierend auf der Kinderzahl der Gemeinde in die „SQKM-Finanzierung“ ein: 361110.5312010 ca. EUR 600.000,- (in 2022 noch Konto 361120.5312010).

 

An Gemeinden mit Kitas (Standortgemeinden) werden entsprechend der Qualität und Anzahl der angebotenen Kita-Plätze SQKM-Mittel ausgezahlt, welche von der Standortgemeinde an die jeweilige Kita gezahlt werden.

Sollten die erhalten SQKM-Mittel nicht zu einer Deckung der laufenden Kosten einer Kita führen, übernimmt die Standortgemeinde zusätzlich den Defizitausgleich: Defizitausgleichausgleich Gemeinde 361110.5312100 ca. EUR 100.000,-.

 

 

e) Kreisumlage, Amtsumlage

Die Kreisumlage des Kreises Stormarn wurde rückwirkend ab 2022 um 1,5%-Punkte auf 26,5 v.H. reduziert.

Die Amtsumlage verbleibt voraussichtlich wie in 2022 bei 22,0 v.H..

 

 

f) Zuweisungen an allgemeinbildende Schulen

Die Höhe der veranschlagten Planwerte für die Schulkostenbeiträge für Schüler aus der Gemeinde, die andere Schulen besuchen, wurden entsprechend dem Jahr 2022 und mit Blick auf die Ergebnisse der Jahre 2020 und 2021 fortgeführt. Abrechnungen für das Jahr 2022 liegen als aktuelle Vergleichszahlen noch nicht vor. Tendenziell muss weiter mit steigenden Aufwendungen dafür gerechnet werden.

 

 

Die Stadt Reinfeld hatte in Ihren Abrechnungen der Schulkostenbeiträger die Jahre 2018-2020 erhebliche Nachforderungen an die amtsangehörenden Gemeinden gestellt.

Die darauffolgenden Überprüfungen und Begutachtungen der Abrechnungen führten zu einer erheblichen Verzögerung und dem vollständigen Stopp der Zahlung von Schulkostenbeitgen an die Stadt Reinfeld insbesondere auch für die Jahre 2021 und 2022.

 

r die eventuell auszugleichenden Verbindlichkeiten sind in den Jahresabschlüssen 2019 2022 in den Produkten 211000, 218210 und 221010 Rückstellungen, zu bilden.

Diese belaufen sich für die Gemeinde Hamberge in Summe auf EUR 405.369,85.

 

Das durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Treukom GmbH erstellte Gutachten liegt jetzt (s. Anhang) vor und bestätigt die formale und rechnerische Richtigkeit der Abrechnungen.

 

 

Aus Sicht der Verwaltung gibt es keinen Zweifel an den Prüfergebnissen durch die Treukom.

 

Der Amtsdirektor Herr Jörg Tietgen empfiehlt daher, die noch offenen Schulkostenbeiträge aus den Jahren 2018 bis 2022 an die Stadt Reinfeld zur Auszahlung zu bringen.

 

Dies wir im Anschluss an die Genehmigung des Haushaltes durch die Kommunalaufsicht durch die Auflösung der Rückstellungen und die damit verbundene Zahlung an Reinfeld realisiert.

 

In der vorliegenden Haushaltsplanung sind in den oben genannten Produkten die Erträge aus der Auflösung der ckstellungen (Konto 4582601) und die „Zahlung“ (5452101) an Reinfeld berücksichtigt.

 

 

g) Freiwillige Feuerwehr(n) der Gemeinde Hamberge

Die Freiwillige(n) Feuerwehr(n) der Gemeinde Hamberge hat/ haben im Zuge der Haushaltsplanung ihre Bedarfe mit eingebracht.

 

 

h) Änderungen bei der Erhebung der Realsteuern

Entsprechend des Haushaltserlasses 2023 wurden die Nivellierungssätze für die Hebesätze der Realsteuern angehoben:

 

 Grundsteuer A von 302% auf 303%

 Grundsteuer B von 367% auf 368%

 Gewerbesteuer von 309% auf 310%

 

 

Insbesondere aufgrund der aktuell geplanten negativen Ergebnisse ist die Gemeinde Hamberge gehalten, sämtliche Möglichkeiten zur Konsolidierung des Haushaltes zu ergreifen.

 

Aktuell wäre daher dringend anzuraten, dass die Gemeinde Hamberge ihren Hebesatz für die Grundsteuer B dem Nivellierungssatz anpasst, indem dieser von 363% um 5 Prozentpunkte auf 368% angehoben wird.

 

 

 

 

IV. Ergebnisplanr das Jahr 2023

 

Der Vorlage ist neben dem Ergebnisplan eine nach Produkten gegliederte Übersicht der Teilergebnispläne sowie die Teilergebnispläne selbst beigefügt. Der vorliegende Entwurf des Ergebnisplanes schließt mit einem Defizit von EUR 762.500,-.

 

Die Verschlechterung des Ergebnisses im Vergleich zur Haushaltsplanung 2022 resultiert größtenteils aus den erheblich höheren Energiekosten (Gas) in 2023, welche dazu führen, dass die Gemeinde Hamberge ca. EUR 250.000,- höhere Ausgaben hat.

 

Zusätzlich führen zeitnah erfolgende Baumaßnahmen (Sanierung B75) zu unabwendbaren Ausgaben im Bereich der Unterhaltung, wie z.B. Baumkontrollen (TEUR 20) und Begutachtung der Trinkwasseranlage (TEUR 20).

 

Im Wesentlichen beinhaltet der Haushalt die Erträge und Aufwendungen der laufenden Haushaltswirtschaft unter Einbeziehung der unter Ziffer I. dargestellten Änderungen.

 

 

 

V. Finanzplanr das Jahr 2023

 

Der Vorlage beigefügt ist der Finanzplan und r den investiven Teil des Finanzplans eine Investitionsübersicht (Investitionen ab EUR 10.000,-). Auch hierzu wird auf die Anlage der Beschlussvorlage Bezug genommen.

 

Im Saldo der Ein- und Auszahlungen kann die Gemeinde entsprechend des vorgelegten Haushaltsentwurfes im Jahr 2023 insbesondere aufgrund der Zahlung der Schulkostenbeiträge an Reinfeld ihre Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit nicht durch entsprechende Einzahlungen decken.

Der Plan weist einen negativen Saldo in Höhe von EUR 861.900,- aus.

 

Unter Annahme des vorliegenden Haushaltsentwurfes nimmt die Liquidität zum Ende des Haushaltsjahres 2023 voraussichtlich um EUR 1.070.200,- ab.

 

Der Kassenbestand zum 31.12.2022 betrug EUR 3.416.486,06.

 

 

 

 

VI. Haushaltsplan der Kameradschaftskasse(n) der Freiwilligen Feuerwehr(en)

 

Gemäß § 97 Absatz 5 Gemeindeordnung in Verbindung mit den Regelungen in § 2a und 2b des Brandschutzgesetzes S.- H. sowie der durch die Gemeindevertretung beschlossenen Satzungen sind die Bestände der Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren in das Sondervermögen der Gemeinde übergegangen.

Gemäß § 2a Absatz 2 des Brandschutzgesetzes haben die Freiwilligen Feuerwehren einen Ein- und Ausgabeplan über die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben innerhalb des Sondervermögens „Kameradschaftskasse“ zu erstellen.

Der Ein- und Ausgabeplan bedarf für sein Inkrafttreten gemäß Absatz 3 der Vorschrift der Genehmigung der Gemeindevertretung. Der Vorlage ist dazu als 3. Anlage die Haushaltsplanung der Kameradschaftskassen für das Jahr 2023 beigefügt.

 


Anlage/n:

Anlagen:

 

  1. Haushaltssatzung und -Planung 2023 in Einzeldateien
    1. Haushaltssatzung
    2. Haushaltsquerschnitt
    3. Ergebnisplan
    4. Finanzplan
    5. Investitionsplan
    6. Teil-Ergebnis- und –Finanzplan (191 Seiten)
    7. Gutachten zur Erhebung von Schulkostenbeiträgen durch die Stadt Reinfeld
       
  2. Haushaltsplanung(en) der Kameradschaftskasse(n) 2023
    1. Freiwillige Feuerwehr
    2. Jugendfeuerwehr
       
  3. Haushaltssatzung und -Planung 2023
     
  4. Jahresabschluss 2021 (Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1.1_14 HH-Satzung 2023 (44 KB)      
Anlage 2 2 1.2_14 HH-Querschnitt 2023 (143 KB)      
Anlage 3 3 1.3_14 EP 2023 (117 KB)      
Anlage 4 4 1.4_14 FP 2023 (141 KB)      
Anlage 5 5 1.5_14 Investitionen 2023 (68 KB)      
Anlage 7 6 1.6_14 TeilEP+FP 2023 (191 Seiten) (2636 KB)      
Anlage 6 7 1.7_2023-02-06_Gutachten_Schulkostenbeiträge für den Besuch von Schulen der Sta (4574 KB)      
Anlage 8 8 2.1_Haushaltsplan FF 2023 (43 KB)      
Anlage 9 9 2.2_Haushaltsplan JF 2023 (99 KB)      
Anlage 10 10 Jahresabschluss 2021 (6075 KB)      
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