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Vorlage - 2023/23-245  

Betreff: Stellenplan 2023
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Amt Nordstormarn Vorberatung
22.02.2023 
Sitzung des Hauptausschusses des Amtes Nordstormarn ungeändert beschlossen   
Amtsausschuss Nordstormarn Entscheidung
01.03.2023 
Sitzung des Amtsausschusses Nordstormarn ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
2023-02-09 Stellenplan 2023  
2023-02-10 Übersicht Anforderungen aus Planfeststellungs- und BImSchG-Verfahren-Folgen der Änderung der Landesbauordnung  

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss beschließt den anliegenden Stellenplan 2023 ohne/mit folgenden Änderungen.


Sachverhalt:

Mit dem Stellenplan 2023 erhöht sich die Anzahl der Stellen in der Kernverwaltung gegenüber dem Stellenplan 2022 um insgesamt 5,54 Stellen.

 

Erläuterungen

 

Hauptamt

Im Vergleich zum Vorjahr werden im Hauptamt zusätzlich 1,97 Vollzeitstellen eingeplant mit dem Ziel,

- dem bestehenden Arbeitsanfall gerecht zu werden,

- verlässliche Vertretungsregelungen zu schaffen,

- vorzubeugen, dass Mitarbeitende keine zusätzlichen Überstunden aufbauen,

- Mitarbeitenden die Möglichkeit zu bieten, bereits geleistete Überstunden abzubauen sowie - die Grundlagenarbeit für die gesamte Verwaltung zu verbessern bzw. zu beschleunigen.

 

Trotz der Abnahme von 588 Überstunden in 2022 als Zeitausgleich beträgt das Über-       stundenguthaben im Hauptamt mit Stand 31.01.2023 immer noch 700 Stunden (umgerechnet auf die Arbeitszeit einer/s Vollzeitbeschäftigten handelt es sich um ca. 4,5 Monate Arbeitszeit).

 

Zur Abarbeitung der anfallenden Aufgaben sind zusätzliche Kapazitäten zu schaffen. Da die überwiegend in Teilzeit beschäftigten Mitarbeiterinnen des Hauptamtes nicht zusätzliche Wochenstunden arbeiten möchten, sind zusätzliche Personen einzustellen (insgesamt 3).

 

Raumkapazitäten im Falle der Einstellung zusätzlicher Personen:

Im Obergeschoss können im „Personalbüro“ sowie im „Büro Kita- und Schulsach-       bearbeitung“ jeweils ein zusätzlicher ständiger Arbeitsplatz, somit 2 zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden. Durch Arbeitsplatz-sharing, abwechselndes Arbeiten am Vormittag oder Nachmittag in Präsenz sowie im Homeoffice und durch die Tatsache, dass urlaubs- und krankheitsbedingt nicht immer alle Arbeitsplätze besetzt sind, ist es möglich, drei zusätzlichen Personen im Hauptamt einen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen.

 

Hauptsachbearbeitung, ggf. Nachfolge Amtsleitung (lfd. Nr. 4)

Insbesondere zu den Themen

-       bevorstehende Digitalisierung der Verwaltung/Einführung der E-Akte

-       Neufassung und Änderung von Satzungen

-       Unterstützung und Vertretung Administration Allris (zurzeit nur eine Administratorin für die Behebung von Problemen bei der Bearbeitung von Dokumenten oder dem Anpassen von Dokumenten in der Datenbank sowie Pflege und Korrektur der Datenbank, Pflege der Stammdaten, kann von der jetzigen Vertretung nicht geleistet werden)

-       Koordinierung der Abläufe zum Ratsinformationssystem

 

ist eine Unterstützung des Geschäftszimmers sowie der Amtsleitung erforderlich. Die Amts-leitung ist zurzeit generell zu intensiv und speziell auch im Vertretungsfall in die Sach-     bearbeitung aller Sachgebiete des Hauptamtes eingebunden (insbesondere Personal und Schulverwaltung). Die MAin „Gremien/Geschäftszimmer“ vertritt mit 28 Wochenstunden zurzeit zwei Vollzeitkräfte im Bereich IT und Vorzimmer. Bei urlaubs- und/oder krankheitsbedingtem Ausfall des EDV-Sachbearbeiters und der Sachbearbeitung „Vorzimmer“ ist das anfallende Arbeitspensum in der zur Verfügung stehenden Zeit ohne erhebliche Überstunden für die Vertretung nicht zu schaffen.

 

Es bedarf einer zusätzlichen Person aus dem gehobenen Dienst, die sowohl den Bereich Geschäftsstelle und EDV unterstützt, die Vertretungsfunktion bei Abwesenheit der Hauptamtsleitung wahrnimmt sowie ggf. die Nachfolge der Stelleninhaberin antreten könnte. (Hinweis: der offizielle Eintrittstermin in die Ruhephase der Altersteilzeit ist der 01.03.2026)

 

Finanzielle Auswirkungen: ca. 40.000,00 € jährlich

 

Sachbearbeitung Personalangelegenheiten (lfd. Nr. 7)

In den letzten 5 Jahren wurden ca. 75 % der Stellen der Kernverwaltung mit neuem Personal, einige Stellen innerhalb der letzten 5 Jahre sogar mehrmals neu besetzt. Der Aufwand für die Personal-Sachbearbeitung übertrifft die Arbeitszeit, die der Stelleninhaberin zur Verfügung steht. Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Sachbearbeitung und Aktenführung sowie einer Stellvertretung ist eine Unterstützung in der Personalsach- bearbeitung mit mindestens 25 Wochenarbeitsstunden erforderlich.

 

Finanzielle Auswirkungen: ca. 33.000,00 € jährlich

 

Sachbearbeitung Kinderbetreuungsangelegenheiten (lfd. Nr. 10)

Die Wochenarbeitsstunden wurden von 39 auf 32 reduziert.

 

Finanzielle Auswirkungen: ca. - 10.000,00 € jährlich

 

Sachbearbeitung Schulverwaltung (lfd. Nr. 12)

Mit den zurzeit zur Verfügung stehenden 20 Wochenarbeitsstunden ist das Arbeitsauf-kommen nicht zu bewältigen. Im vergangenen Jahr konnten mit einer befristeten Stundener-höhung um 50 % der regulären Wochenarbeitszeit, somit mit 30 Wochenarbeitsstunden, nur die dringendsten Aufgaben bewältigt werden. Die Stelleninhaberin möchte ihre Wochen-arbeitsstunden nicht erhöhen.

 

Zukünftig geplant ist, die Betreuung der Schulausschüsse des Amtes sowie der Gemeinde Hamberge sowie die Bearbeitung von Ganztagsschulsatzungen sowie OGS-Gebühren-satzungen durch die Sachbearbeitung „Schulverwaltung“ wahrnehmen zu lassen. Diese Aufgaben werden zurzeit durch die Hauptamtsleitung bearbeitet. Nur mit mindestens zusätzlichen 20 Wochenarbeitsstunden besteht die Möglichkeit, dass die Sachbearbeitung auch zu den in der Zukunft auf die Kommunen zukommenden Themen wie z.B. „Recht auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen“, „weitere Digitalisierung der Schulen“ ordnungsgemäß, und dies auch im Vertretungsfall, erledigt werden kann.

 

Außerdem ist die Bildung eines Teams Sachbearbeitung Schule und Kita geplant, bestehend

aus drei Personen, welches gemeinsam für die Sachbearbeitung „Schulverwaltung“ und „Kitaangelegenheiten“ zuständig und in der Lage ist, die Aufgaben generell und auch im Vertretungsfall tatsächlich wahrzunehmen. Dies verhindert gleichzeitig einen Arbeitsstau, den die/der aus der Krankheit oder dem Urlaub kommende MA zurzeit alleinverantwortlich abarbeiten muss. Dieser bereits seit langem anhaltende Zustand (keine Vertretungssach-bearbeitung) könnte mitverantwortlich für den überdurchschnittlichen Ausfall der MA wegen Krankheit sein.

 

Das Sachgebiet Kita-Angelegenheiten wird zurzeit von einer MAin mit einer Wochen-arbeitszeit von 32 Stunden bearbeitet. Die Vertretung ist zurzeit hinsichtlich der inhaltlichen Sachbearbeitung nicht geregelt. Insbesondere hinsichtlich der Beratung und Abstimmung mit den Bürger-meistern/innen und Beiratsmitgliedern zu den Wirtschaftsplänen und den Jahresrechnungen der Kindertageseinrichtungen ist eine Vertretung auch für die inhaltliche Sachbearbeitung erforderlich.

 

Finanzielle Auswirkungen: ca. 24.000,00 € jährlich

 

Ordnungs- und Sozialamt

Der Bereich Ordnungs- und Sozialamt wurde neu gegliedert. Dabei sind insgesamt fünf Sachgebiete entstanden (siehe Organigramm). Bei der Gliederung wurde die Notwendigkeit einer neuen Stelle im Sachgebiet Ordnungsangelegenheiten II festgestellt. In der Beschreibung des Sachgebietes Ordnungsangelegenheiten II wurden alle Aufgaben des Sachgebietes zusammengefasst und beschrieben.

 

Um allen anfallenden Aufgaben aus dem Sachgebiet gerecht zu werden, ist es notwendig, dass eine neue Stelle geschaffen wird. Gerade im Hinblick auf die gestiegene Anzahl von Fällen in jeglichen Bereichen und den damit einhergehenden Anspruch, die Qualität der Arbeitsergebnisse zu erreichen, ist es unabdingbar, die „Manpower“ zu erhöhen.

 

Sachbearbeitung Ordnungsamt (lfd. Nr. 17)

Die zuvor mit einer Angestellten besetzte Stelle wird ab Juli 2023 mit einer Beamtin besetzt.

 

Sachbearbeitung Ordnungsamt (lfd. Nr. 19)

Gewerbeamt:

Im Bereich des Gewerbeamtes wird in diesem Jahr eine Umstellung der Software stattfinden. Zukünftig wird das Fachverfahren VOIS anstatt GESO genutzt. Es ist dabei festzustellen, dass in der Vergangenheit nicht genügend Zeit für die Pflege des Fachverfahrens zur Verfügung stand. Das führte dazu, dass die Datenübermittlungen und Pflege des Registers gelitten haben. Diese beiden Punkte sind das Herzstück des Gewerbeamtes und sollten daher in Zukunft, auch im Hinblick auf die Umstellung, optimiert werden.

 

Im Jahr 2019 wurde das Bewacherregister vom Bund erlassen. Diese Aufgabe gab es vorher nicht. Nunmehr müssen Bewachungsfirmen und deren Mitarbeiter sich über ein Portal bei uns registrieren lassen. Die Überwachung obliegt den örtlichen Ordnungsbehörden.

 

In der Vergangenheit wurde aus Zeitgründen zum Teil darauf verzichtet, Bußgeld- und Zwangsgeldverfahren zu führen. Da man auf diese jedoch nicht grundsätzlich verzichten kann, wird auch hier zukünftig mehr Zeit benötigt.

 

Veranstaltungsrecht:

Die Veranstaltungen sind in den letzten Jahren immer größer geworden. Mittlerweile finden im Amtsgebiet auch regelmäßig Märkte statt. Diese Veranstaltungen bedürfen einer Genehmigung samt Kostenbescheid und vor allem einer Abnahme. Darüber hinaus gibt es Beratungen im Vorwege. Auch hier ist festzustellen, dass für eine ordnungsgemäße Abarbeitung in Zukunft mehr Zeit benötigt wird.

 

Wahlen:

Im Bereich Wahlen wird es zukünftig eine Software geben. Für die Softwarepflege wird zukünftig mehr Zeit benötigt. Darüber hinaus wird die alle fünf Jahre stattfindende Kommunalwahl nun komplett im Ordnungsamt bearbeitet.

 

Straßenverkehrsangelegenheiten:

Im Jahr 2020 wurden die sog. Jahresanordnungen abgeschafft. Daher muss seitdem für jede einzelne Maßnahme eine verkehrsrechtliche Anordnung erstellt werden. Jeder Sachverhalt wird seitdem einzeln geprüft und abgerechnet. Eine stichprobenhafte Überprüfung der Anordnung bleibt bisweilen aus zeitlichen Gründen aus. Auch etwaige Bußgeld- und Zwangsgeldverfahren unterbleiben daher.

 

Straßen- und Wegegesetz:

Hier ist festzustellen, dass sowohl die Straßenreinigungssatzungen als auch die Hausnummernsatzung dringend aufgearbeitet werden müssen. Darüber hinaus ist festzustellen, dass die Gemeinden mehr ihre Straßenreinigungssatzungen durchgesetzt haben möchten. Das bedeutet eine Menge an Erstanschreiben bei Vergehen und im Anschluss die Führung von Ordnungswidrigkeitsverfahren. Auch dieser Bereich wurde in den letzten Jahren mangels Zeit eher spärlich ausgeführt.

 

Veterinärwesen:

In den letzten Jahren kommt es merklich zu mehr Verfahren im Bereich des Veterinärwesens.

Die dahintersteckenden Verwaltungsverfahren sind sehr komplex und bedürfen daher auch viel Zeit.

 

Schornsteinfegergesetz:

Auch in diesem Bereich steigen die Fallmeldungen der Schornsteinfeger, nach denen wir im Anschluss tätig werden müssen. Die Fälle in diesem Bereich sind äerst komplex. Die Anordnungen reichen zum Teil sehr tief in die Rechte des Betroffenen. Auch in diesem Bereich ist der Zeitaufwand deutlich gestiegen.

 

Sprengstoffgesetz:

Es ist festzustellen, dass immer mehr Feuerwerke auch außerhalb von Silvester durchgeführt werden. Diese Feuerwerke bedürfen einer Erlaubnis mit voriger Einzelfallprüfung. Des Weiteren wird es ab diesem Jahr keine Allgemeinverfügung für den gesamten Amtsbereich geben. Aufgrund der steigenden Beschwerden werden nun für jede Gemeinde spezifizierte Anordnungen getroffen. Das bedeutet einen erhöhten Verwaltungsaufwand für das Sachgebiet.

 

Aktenplan:

Bislang wurde der Aktenplan unregelmäßig gepflegt. Ab sofort wird der Aktenplan in diesem Sachgebiet geführt. Sämtliche Änderungen werden von dort aus umgesetzt. Des Weiteren wird die Ordnerstruktur des Ordnungs- und Sozialamtes (Laufwerk H) von personalisierten Sachbearbeitern auf eine Aktenplan bestimmende Struktur umgestellt. Diese Umstellung ist aufwendig und bedarf daher auch wieder eines gewissen Zeitkontingents.

 

Überwachung des ruhenden Verkehrs:

Bislang führt ausschließlich Frau Reinecker diese Aufgabe aus. Da aber die Erfordernisse durch die Akzeptanz der Gemeinden steigen, ist es nötig, dass auch außerhalb der Anwesenheitszeiten von Frau Reinecker gewährleistet ist, dass eine Überwachung stattfinden kann.

In der Vergangenheit gab es häufiger Situation, in denen es bei der Abwesenheit von Frau Reinecker dazukam, dass man eine Ahndung hätte stattfinden lassen können.

 

Außendienst:

Durch die steigende Zahl von Anzeigen aus den Bereich Missachtung der Straßenreinigungssatzung, Immissionsschutz, Veterinärwesens und Straßenverkehrsangelegenheiten, ist es nötig, dass die Mitarbeiter wesentlich mehr Zeit für den Außendienst aufbringen. Daher ist es auch für die Gewährleistung des Außendienstes absolut notwendig, dass das Zeitkontingent angehoben wird.

 

Finanzielle Auswirkungen: ca. 45.000,00 € jährlich

 

Sachbearbeitung Ordnungsamt (lfd. Nr. 22)

Die zuvor als „Betreuung Asylbewerber und –unterkünfte“ bezeichnete Stelle ist umbenannt.

 

Sachbearbeitung Sozialamt (lfd. Nr. 24)

Das Sozialamt wird mit relativ wenig „Manpower“ geführt. Anhand der letztjährigen Überstundenanzahl beider Mitarbeitenden ist ersichtlich, dass eine Stundenerhöhung zu einer Entschärfung führen kann. Derzeit hat ein Mitarbeiter ca. 145 und ein weiterer Mitarbeiter 14 Überstunden. Dabei ist zu erwähnen, dass der zweite Mitarbeiter eine Teilzeitkraft ist und seit Jahresbeginn 79 Überstunden „abgebummelt“ hat. 


Des Weiteren wird auf die Einführung des Bürgergeldes hingewiesen. Die Einführung bedeutet, dass mehr Menschen einen Anspruch auf Wohngeld erhalten.

Daher ist davon auszugehen, dass wir dieses Jahr deutlich mehr Wohngeldanträge haben werden. Allein im Januar waren es 25 zusätzliche Anträge.

 

Finanzielle Auswirkungen: ca. 10.000,00 € jährlich

 

Betreuung Asylbewerber, Flüchtlinge, Obdachlose (lfd. Nr. 25)

Die zuvor mit Entgeltgruppe S9 TVöD SuE bewertete Stelle ist aufgrund des neuen Aufgabenprofils mit Entgeltgruppe 5 bewertet.

 

Finanzielle Auswirkungen: ca. - 7.000,00 € jährlich

 

 

Kämmerei

 

Keine Änderungen gegenüber 2022

 

 

Bauamt

 

Unterstützung/Vertretung Bauleitplanung und Sachbearbeitung Bauordnungsrecht (lfd. Nr. 39)

Die Aufgaben im Produktbereich 51 haben sich u.a. durch die neue Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) und Änderungen im Baugesetzbuch verändert. Im Bereich Bauordnung/Bauanträge sind durch die Neufassung der LBO Aufgaben, die bislang in der Zuständigkeit der Unteren Bauaufsichtsbehörden lagen, auf die Gemeinden übertragen worden. Dieses ist u.a. die Genehmigungsfreistellung nach § 62 LBO inkl. Fristüberwachung und Verfahrensumstellung. Außerdem entscheidet die Gemeinde jetzt bei verfahrensfreien Bauvorhaben (§ 61 LBO)

-          über bauordnungsrechtliche Abweichungen i.S. des § 67 Absatzes 1 LBO von örtlichen Bauvorschriften,

-          über Ausnahmen und Befreiungen von örtlichen Bauvorschriften i.S. des § 86 Absatz 2 Satz 2 LBO,

-          über bauplanungsrechtliche Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans und

-          über Abweichungen von Regelungen der Baunutzungsverordnung (BauNVO).

 

Hinzu kommt die Vorprüfung von Widersprüchen und eventuelle Erteilung von Abhilfebescheiden und die Erhebung von Gebühren nach der Baugebührenverordnung.

 

Die Anforderungen im Bereich Bauleitplanung haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Grund ist nicht nur die gestiegene Anzahl an Bauleitplanverfahren in den Gemeinden, sondern auch die deutlich umfangreicheren rechtlichen Anforderungen und die damit verbundene Fehleranfälligkeit.

 

Zur Realisierung von Solarparks außerhalb der Privilegierung nach § 35 BauGB sind Bauleitpläne erforderlich. Diese sind zusätzlich zu den Wohnbau-Entwicklungsplanungen der Gemeinde zu betreuen.

 

Im Rahmen der Energiewende werden in naher Zukunft nicht nur Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien (Windkraft, Solar) geplant und gebaut werden, sondern auch die Überlandleitungen zum Abtransport. Für diese Leitungen wird ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Hierzu zählen nicht nur die Verfahrensbetreuung und Beratung der Gemeinden, sondern auch die vertraglichen Nutzungsregelungen, Dienstbarkeiten und die Begleitung während der Bauphase. Das Planfeststellungsverfahren für die Ostküstenleitung steht kurz vor dem Abschluss. Für die Elbe-Lübeck-Leitung wird das Planfeststellungsverfahren vorbereitet. Das Auftaktgespräch ist terminiert. Für den NordOstLink (Gleichstromkabel von Heide nach Schwerin) ist das Genehmigungsverfahren für 2024 angekündigt.

 

Windkraftanlagen werden nach den Bestimmungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) genehmigt. Zuständig ist das Landesamt für Umwelt (LfU). Verfahrensbetreuung und Beratung der Gemeinden sowie Vereinbarung vertraglicher Nutzungsregelungen, Dienstbarkeiten sind der Nr. 37 zugeordnet.

 

Weitere Aufgaben der Nr. 37 sind die überörtlichen Planungen von Kreis, Land und Bund oder anderen Planungsträgern. Dieses sind aktuell u.a. das Radwegekonzept des Kreises Stormarn, die Neuaufstellung des Regionalplanes, die Überprüfung und Aufstellung der Lärmaktionspläne, Die Lärmsanierung an der Bahntrasse Lübeck-Hamburg, die Lärmschutzmaßnahmen an der BAB A1 in Hamberge.

 

Die neue lfd. Nr. 39 soll Aufgaben der Nr. 38 übernehmen und die Nr. 37 unterstützen. Dieses ist notwendig, zumal die lfd. Nr. 46 „Sonderaufgaben Bauamt“ zukünftig entfällt.

 

Finanzielle Auswirkungen: ca. 40.000,00 € jährlich

 

Liegenschaftsverwaltung Hochbau (lfd. Nr. 43)

Die mit der Verwaltung und Betreuung der Liegenschaften (Gebäude und Grundstücke der Gemeinden und des Amtes) verbundenen Aufgaben wurden bislang nicht in dem erforderlichen Umfang umgesetzt.

So wurden z.B. die Nebenkostenabrechnungen für die Jahr 2021 und 2022 bislang gar nicht durchgeführt, die vorangegangenen Jahre wurden teilweise fehlerhaft abgerechnet.

Die Miet- und Pachtverträge wurden über viele Jahr nicht überprüft und aktualisiert.

Zum Teil fehlen auch entsprechende schriftliche Verträge vollständig.

Durch Stellenwechsel und z.T. längerfristige Nichtbesetzung des Sachgebietes Liegenschaftsverwaltung ist sehr viel Wissen verloren gegangen und es konnte nur „das absolut Nötigste“ an Sachbearbeitung erfolgen.

Die Aktenhaltung ist stark veraltet und unvollständig.

r die Gemeinden als Eigentümer der Liegenschaften kann für die Vergangenheit ein entstandener finanzieller Schaden nicht ausgeschlossen werden.

 

Zudem sind verschiedene Teilaufgaben, die vom Grundsatz auch in das Sachgebiet gehören, z.B. die Versicherungen der Liegenschaften oder auch der Grundstücksan- und Verkauf, derzeit auf andere Ämter im Hause verteilt. Damit entsteht ein unnötiger Informations- und Abstimmungsprozess, der durch Zusammenfassung aller Aufgaben der Liegenschaftsverwaltung künftig vermieden werden soll. Gleichzeitig entsteht somit in Teilen auch eine Entlastung in den anderen Ämtern.

 

Durch eine inhaltliche Umstrukturierung des Sachgebietes Liegenschaften und eine personelle Aufstockung sollen die Defizite aus der Vergangenheit aufgearbeitet und künftig vermieden werden.

 

 

Die Stelle soll mit einer ausgebildeten Verwaltungskraft besetzt werden.

 

Finanzielle Auswirkungen: ca. 47.000,00 € jährlich, 23.500,00 € in 2023

 

Liegenschaftsverwaltung Tiefbau (lfd. Nr. 45)

 

Der bislang im Bereich Tiefbau eingesetzte Mitarbeiter soll zukünftig als Hoch- und Tiefbautechniker die vor Ort anfallenden technischen Aufgaben bearbeiten (z.B. Ortstermine mit beauftragten Fachfirmen, technische Zuarbeitung für Vergaben, Kontrolle von ausgeführten Arbeiten).

Des Weiteren wurde die bisherige Stelle 46 wieder vollständig dem Ordnungsamt zugeordnet.

Auf der neuen Stelle sollen daher die bisherigen Verwaltungstätigkeiten aus der Stelle 46 und dem weiteren Bereich Tiefbau konzentriert werden.

Hierzu zählen u.a.:

 

  • Selbstüberwachungsverordnung (SÜVO)
  • Aufbau und Führung von technischen Katastern (Wasser, Abwasser usw.)
  • Betreuung der privaten Kleinkläranlagen
  • Errichtung und Abrechnung der Hausanschlüsse für Frischwasser, Schmutzwasser und Regenwasser
  • Aufgrabe-Management
  • Baustellenkoordination

 

Die Stelle soll mit einer ausgebildeten Verwaltungskraft besetzt werden.

 

Finanzielle Auswirkungen: ca. 47.000,00 € jährlich

 

Für die neuen Stellen Nr. 43 und Nr. 45 sollen zwei neue Arbeitsplätze in dem Büro geschaffen werden, welches derzeit vom Gewässerpflegeverband Heilsau genutzt wird.

Für das Büro des Gewässerpflegeverbandes werden derzeit alternative Lösungen gesucht.

 

Sonderaufgaben Bauamt (lfd. Nr. 46)

Die Stelle entfällt. Der Mitarbeiter wurde in das Ordnungsamt umgesetzt.

 

Finanzielle Auswirkungen: ca. - 45.000,00 € jährlich

 

Grundstücksangelegenheiten (lfd. Nr. 47)

 

Auf dieser Stelle werden die im Sachgebiet Liegenschaften anfallenden Rechnungen zentral gebucht.

Aufgrund des hohen Arbeitsanfalles mussten bislang Buchungstätigkeiten auch von anderen Sachbearbeitern mit aufgefangen werden.

Durch die beabsichtigte Stundenaufstockung soll die Rechnungsbearbeitung wieder auf einer Stelle zusammengefasst werden.

 

Finanzielle Auswirkungen: ca. 18.000,00 € jährlich

 

Grundschule in Zarpen

 

Schulsozialarbeit (lfd. Nr. 61)

Aufgrund der neuen durchgeschriebenen Fassung des TVöD für den Bereich Verwaltung sind Schulsozialarbeiter/innen in S 12 einzugruppieren.

 

Finanzielle Auswirkungen: ca. 3.300,00 € jährlich

 

Finanzielle Auswirkungen gesamt: ca. + 221.800 € im Haushaltsjahr 2023

.


Anlage/n:

Anlagen:  a) Stellenplan 2023

b) Übersicht Anforderungen aus Planfeststellungs- und BimSchG-Verfahren und Folgen der Änderung der Landesbauordnung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2023-02-09 Stellenplan 2023 (66 KB)      
Anlage 2 2 2023-02-10 Übersicht Anforderungen aus Planfeststellungs- und BImSchG-Verfahren-Folgen der Änderung der Landesbauordnung (136 KB)      
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