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Vorlage - 2023/17-153  

Betreff: Vorschlagsliste der Gemeinde Klein Wesenberg für Schöffen und Schöffinnen für die Geschäftsjahre 2024-2028
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Klein Wesenberg Entscheidung
27.04.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Klein Wesenberg geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

In die Vorschlagsliste der Gemeinde Klein Wesenberg für die Schöffen und Schöffinnen für die Geschäftsjahre 2024-2028 werden folgende 2 Personen aufgenommen:

 

 

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   ________________________________________

 

 


Sachverhalt:

Die Amtszeit der gewählten Schöffen und Schöffinnen endet mit Ablauf des Jahres 2023. Gemäß § 36 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) sind die Gemeinden aufgefordert, eine Vorschlagsliste für Schöffen und Schöffinnen der neuen Wahlzeit von 2024-2028 aufzustellen. Diese Vorschlagsliste ist dem Amtsgericht Lübeck auszuhändigen und dient dem durch das Amtsgericht aufzustellenden Wahlausschuss als Entscheidungsgrundlage.

 

Für die Gemeinde Klein Wesenberg sind dabei 2 Personen vorzuschlagen.

 

Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.

 

Unfähig zu dem Amt des Schöffen sind:

 

1. Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,

2. Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das 70. Lebensjahr vollendet haben würden,

3. Personen, die noch nicht ein Jahr in der Gemeinde wohnen,

4. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht zu dem Amt geeignet sind,

5. Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.

 

Nicht berufen werden sollen u.a.

 

1. Richter/Richterinnen und Beamte/Beamtinnen der Staatsanwaltschaft, Notare/Notarinnen und Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen,

2. Bedienstete der gerichtlichen Vollstreckung, des Polizeivollzugs, des Strafvollzugs, hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer und -helferinnen

 

Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Zahl und mindestens der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich.

 

Das Amt Nordstormarn hatte eine Bekanntmachung in der Presse veröffentlicht mit der Aufforderung an interessierte Personen, sich zu bewerben. Die Personen, die sich aus der Gemeinde Klein Wesenberg um das Ehrenamt beworben haben, sind in einer Übersicht als Anlage beigefügt.

 

In die öffentliche Sitzungsniederschrift sind im Hinblick auf den Datenschutz lediglich die Namen aufzunehmen.


Finanzielle Auswirkungen:

Keine


Anlage/n:

Anlage: Übersicht Bewerber/innen aus Klein Wesenberg für das Schöffenamt

  Bewerbungen

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