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Vorlage - 2023/19-185  

Betreff: Haushaltssatzung mit Plan 2023 - (Beschluss 2023 mit JA 2021)
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Rehhorst Entscheidung
23.02.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Rehhorst geändert beschlossen   
Finanz- und Kulturausschuss Gemeinde Rehhorst Vorberatung
23.02.2023 
Sitzung des Finanz- und Kulturausschusses der Gemeinde Rehhorst geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1.1_19 HH-Satzung 2023  
1.2_19 Haushaltsquerschnit EP+FP 2023  
1.3_19 Ergebnisplan 2023 in Konten  
1.4_19 Finanzplan 2023 in Konten  
1.5_19 Investitionsplan 2023  
1.6_19 Erläuterungen HH 2023  
1.7_Gutachten_Schulkostenbeiträge für den Besuch von Schulen der Sta  
1.8_19 TeilErgebnis+FinanzPlan 2023  
2.1_Haushaltsplanung Kameradschaftskasse FF Rehhorst 2023  
2.2_.Haushaltsplanung Kameradschaftskasse FF Pöhls 2023  
3.0_19 Haushalt 2023  
4.0_19 JA 2021 nur Zahlenwerk  

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Hebesätze werden festgesetzt auf
     

Steuer

Hebesatz bisher
(in %)

Hebesatz ab 2023
(in %)

Grundsteuer A:

332

332

Grundsteuer B:

332

368

Gewerbesteuer

310

310

 

2.

Nach Beratung und unter Berücksichtigung des Ergebnisses zu 1.
werden der Haushaltsplan für das Jahr 2023 und die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Rehhorstr das Haushaltsjahr 2023 ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:

-

-

 

3.

Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für das durch die Freiwillige(n) Feuerwehr(en) der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt.

Zur Verwaltung dieses Sondervermögens ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den/ die BürgermeisterIn und den/ die GemeindewehrführerIn, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 


Sachverhalt:

I. Haushaltserlass 2023 Jahresabschluss 2021

 

Entsprechend des Haushaltserlasses 2023 muss zum Zeitpunkt der Beschlussfassung zur Haushaltssatzung und Planung 2023 durch die Gemeindevertretung der Jahresabschluss 2021 vorliegen, da dieser als Grundlage für die Beratung der geplanten Entwicklung des Haushaltes unverzichtbar ist.

 

Der Jahresabschluss 2021 wird/ist als Anlage 4 in der notwendigen Form (Bilanz, Ergebnis- und Finanzplan) als Anlage beigefügt.

 

II. Haushaltsentwicklung 2022/ 2023

 

Das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit wird in 2022 mit einem positiven Ergebnis in Höhe von ca. EUR 200.000,- voraussichtlich deutlich besser als geplant (EUR -83.400,-) ausfallen. Dies ist begründet durch im Vergleich zur Planung geringeren Schlüsselzuweisungen, welche teilweise durch höhere Steuereinnahmen und Einsparungen in den Aufwandspositionen kompensiert wurden.

 

In 2023 ist aufgrund der erheblichen Preissteigerungen auf dem Energiemarkt (Gasliefervertrag ist am 31.12.2022 ausgelaufen) insbesondere in den Positionen Bewirtschaftung von Gebäuden mit einer Kostensteigerung von ca. 200% (3-facher Preis), zu rechnen.

 

Hierdurch entstehen direkte und über die Erhöhungen der Schulverbandsumlage, der Schulkostenbeiträge und der KiTa-Zuweisungen indirekte Belastungen für das Ergebnis von 2023, welches deutlich belastet wird.

 

Da sich die Gaspreise auf dem Weltmarkt aktuell wieder in zumindest ähnlichen Höhen bewegen wie vor dem Ukrainekrieg, rechnen wir ab 2024 mit einer Verbesserung der wirtschaftlichen Lage durch geringere Aufwendungen für die Energiebeschaffung.

 

 

 

 

III. Grundlagen und Rahmenbedingungen

 

Der vorliegende Haushaltsentwurf 2023, bestehend aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan sowie den jeweiligen Teilplänen basiert auf den Ist- Werten des Jahres 2020, 2021 und den fortgeführten Planwerten des Jahres 2022 (vgl. auch Ausführungen zu I.).

 

 

Weitergehend ist insbesondere für die Planwerte des Produktes „611010- Allgemeine Finanzwirtschaft“ der Haushaltserlass des Landes Schleswig- Holstein 2023 vom 15.09.2022 verbunden mit der vorläufigen Festsetzung des kommunalen Finanzausgleichs 2023 vom 27.01.2023 maßgebend.

 

Die damit einhergehenden Berechnungen für die Ermittlung der Höhe der Schlüsselzuweisung, der Amtsumlage und der Kreisumlage für das Jahr 2023 sind daher ebenso vorläufig.

 

 

 

 

a) Gewerbesteuerumlage

Der Gewerbesteuerumlagesatz verbleibt wie im Jahr 2022 auf 35,0 %.

 

 

b) bedarfsunabhängige Zuweisungen von bestimmten Umsatzsteuermehreinnahmen des Landes an die Gemeinden nach § 32 FAG (früher § 25 FAG Familienlastenausgleich).

Der bedarfsunabhängigen Zuweisungen von bestimmten Umsatzsteuereinnahmen des Landes an die Gemeinden nach § 32 FAG betragen für das Jahr 2023 rund 158,9 Mio. Euro.

Die Verteilung erfolgt nach dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer geltenden Schlüsselzahlen. Für die Gemeinde Rehhorst entspricht dies einem Betrag von ca. EUR 38.904,- für das Jahr 2023.

 

 

 

 

c) Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden zum Ausgleich bedarfstreibender Flächenlasten

nach § 10 FAG

Die Gemeindestraßenkilometer für die Gemeinde Rehhorst wurden aktualisiert Stand 30.09.2022 mit 21,10km festgesetz.

Je Kilometer erfolgt in 2023 eine Zuweisung in Höhe von EUR 4.515,-, somit

insgesamt EUR 95.267,-.

 

 

d) Kita- Reformgesetz

Die Grundlage der Finanzierung des neuen Systems ist eine gesetzlich normierte Standardqualität als Voraussetzung für die Beteiligung an der öffentlichen Förderung. Auf dieser Basis erfolgt die Berechnung eines nach Betreuungsstunden und Alter der Kinder differenzierten sowie jährlich dynamisierten Gruppenfördersatzes für die Referenzkita Schleswig-Holstein. Mit dem Standard-Qualitäts-Kosten-Modell (SQKM) werden die Fördersätze berechnet. Gleichzeitig sollen die Finanzierungsregelungen für Kitas und Tagespflege harmonisiert werden. Für die an die Tagespflegepersonen zu zahlende laufende Geldleistung werden auf Grundlage einer transparenten Berechnung landesweite Mindestsätze festgelegt, die eine Mindestvergütung sicherstellen sollen.

 

Entsprechend der Vorgaben zahlen die Gemeinden pauschal „Wohngemeindeanteile“ basierend auf der Kinderzahl der Gemeinde in die „SQKM-Finanzierung“ ein. Diese werden auf dem Produktkonto 361110.5312010 geplant/ gebucht.

 

Wohngemeindeanteil 2023 Rehhorst: EUR 120.000,-

 

An Gemeinden mit Kitas (Standortgemeinden) werden entsprechend der Qualität und Anzahl der angebotenen Kita-Plätze SQKM-Mittel ausgezahlt (361110.4481000),
welche von der Standortgemeinde an die jeweilige Kita gezahlt werden (361110.5312100).

 

SQKM 2023 Rehhorst: EUR 153.000,-

 

Sollten die erhalten SQKM-Mittel nicht zu einer Deckung der laufenden Kosten einer Kita führen, übernimmt die Standortgemeinde zusätzlich den Defizitausgleich (361130.5312101).

 

Defizitausgleichausgleich 2023 Rehhorst: EUR 10.000,-

 

 

e) Kreisumlage, Amtsumlage

Die Kreisumlage des Kreises Stormarn wurde rückwirkend ab 2022
um 1,5%-Punkte auf 26,5 v.H. reduziert.

Die Amtsumlage verbleibt voraussichtlich wie in 2022 bei 22,0 v.H..

 

 

f) Zuweisungen an allgemeinbildende Schulen

Die he der veranschlagten Planwerte für die Schulkostenbeiträge für Schüler aus der Gemeinde, die andere Schulen besuchen, wurden entsprechend dem Jahr 2022 und mit Blick auf die Ergebnisse der Jahre 2020 und 2021 fortgeführt. Abrechnungen für das Jahr 2022 liegen als aktuelle Vergleichszahlen noch nicht vor. Tendenziell muss weiter mit steigenden Aufwendungen dafür gerechnet werden.

 

 

Die Stadt Reinfeld hatte in Ihren Abrechnungen der Schulkostenbeiträger die Jahre 2018-2020 erhebliche Nachforderungen an die amtsangehörenden Gemeinden gestellt.

Die darauffolgenden Überprüfungen und Begutachtungen der Abrechnungen führten zu einer erheblichen Verzögerung und dem vollständigen Stopp der Zahlung von Schulkostenbeiträgen an die Stadt Reinfeld insbesondere auchr die Jahre 2021 und 2022.

 

r die eventuell auszugleichenden Verbindlichkeiten sind in den Jahresabschlüssen 2019 2022 in den Produkten 211000, 218210 und 221010 Rückstellungen, zu bilden.

 

Diese belaufen sich für die Gemeinde Rehhorst in Summe auf EUR 181.163,51.

 

Das durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Treukom GmbH erstellte Gutachten liegt jetzt vor (s. Anhang 1.7) und bestätigt die formale und rechnerische Richtigkeit der Abrechnungen.

 

Aus Sicht der Verwaltung gibt es keinen Zweifel an den Prüfergebnissen durch die Treukom.

 

Der Amtsdirektor Herr Jörg Tietgen empfiehlt daher, die noch offenen Schulkostenbeiträge aus den Jahren 2018 bis 2022 an die Stadt Reinfeld zur Auszahlung zu bringen.

 

Dies wird im Anschluss an die Genehmigung des Haushaltes durch die Kommunalaufsicht durch die Auflösung der Rückstellungen und die damit verbundene Zahlung an Reinfeld realisiert.

 

In der vorliegenden Haushaltsplanung sind in den oben genannten Produkten die Erträge aus der Auflösung der ckstellungen (Konto 4582601) und die „Zahlung“ (5452101) an Reinfeld berücksichtigt.

 

 

g) Freiwillige Feuerwehr(n) der Gemeinde Rehhorst

Die Freiwillige(n) Feuerwehr(n) der Gemeinde Rehhorst hat/ haben im Zuge der Haushaltsplanung ihre Bedarfe mit eingebracht.

 

 

h) Änderungen bei der Erhebung der Realsteuern

Entsprechend des Haushaltserlasses 2023 wurden die Nivellierungssätze für die Hebetze der Realsteuern angehoben. Die Nivellierungssätze stellen vereinfacht dargestellt im Rahmen des Finanzausgleichs einen Richtwert des Landes für die Gemeinden dar,
wie hoch die Hebesätze mindestens sein sollten.

 

Nivellierungssätze 2022 2023

 

 Grundsteuer A von 302% auf 303%

 Grundsteuer B von 367% auf 368%

 Gewerbesteuer von 309% auf 310%

 

 

Da die Gemeinde Rehhorst in 2023 mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ein Defizit realisieren wird und auch in den kommenden Jahren eventuell keinen ausgeglichenen Haushalt erreicht, sollten bereits heute erste Schritte zur Konsolidierung des Haushaltes ergriffen werden.

 

Aktuell wäre daher dringen anzuraten, dass die Gemeinde Rehhorst ihren Hebesatz für die Grundsteuer B dem Nivellierungssatz in Höhe zumindest schrittweise anpasst, um mittelfristig den Nivellierungssatz (368%) zu erreichen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

IV. Ergebnisplanr das Jahr 2023

 

Der Vorlage ist neben dem Ergebnisplan eine nach Produkten gegliederte Übersicht der Teilergebnispläne sowie die Teilergebnispläne selbst beigefügt. Der vorliegende Entwurf des Ergebnisplanes schließt mit einem Defizit von EUR 154.600,-.

 

Die Verschlechterung des Ergebnisses im Vergleich zur Haushaltsplanung 2022 resultiert größtenteils aus den erheblich höheren Energiekosten (Gas) in 2023, der Erhöhungen der Unterhaltungsaufwendungen (Schwerpunkt Gemeindestraßen) und der Erhöhung der Rückstellungen für Teichentschlammungen.

 

Im Wesentlichen beinhaltet der Haushalt die Erträge und Aufwendungen der laufenden Haushaltswirtschaft unter Einbeziehung der unter Ziffer I. dargestellten Änderungen.

 

 

 

 

V. Finanzplanr das Jahr 2022

 

Der Vorlage beigefügt ist der Finanzplan und r den investiven Teil des Finanzplans eine Investitionsübersicht (Investitionen ab EUR 10.000,-). Auch hierzu wird auf die Anlage der Beschlussvorlage Bezug genommen.

 

Im Saldo der Ein- und Auszahlungen kann die Gemeinde entsprechend des vorgelegten Haushaltsentwurfes im Jahr 2023 voraussichtlich ihre Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit nicht durch entsprechende Einzahlungen decken.

Der Plan weist einen negativen Saldo in Höhe von EUR 262.900,- aus.

 

Unter Annahme des vorliegenden Haushaltsentwurfes nimmt die Liquidität zum Ende des Haushaltsjahres 2023 voraussichtlich um EUR 352.100,- ab.

 

Der Kassenbestand zum 31.12.2022 betrug EUR 1.868.916,77.

 

 

 

 

VI. Haushaltsplan der Kameradschaftskasse(n) der Freiwilligen Feuerwehr(en)

 

Gemäß § 97 Absatz 5 Gemeindeordnung in Verbindung mit den Regelungen in § 2a und 2b des Brandschutzgesetzes S.- H. sowie der durch die Gemeindevertretung beschlossenen Satzungen sind die Bestände der Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren in das Sondervermögen der Gemeinde übergegangen.

Gemäß § 2a Absatz 2 des Brandschutzgesetzes haben die Freiwilligen Feuerwehren einen Ein- und Ausgabeplan über die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben innerhalb des Sondervermögens „Kameradschaftskasse“ zu erstellen.

Der Ein- und Ausgabeplan bedarf für sein Inkrafttreten gemäß Absatz 3 der Vorschrift der Genehmigung der Gemeindevertretung. Der Vorlage ist dazu als 2. Anlage die Haushaltsplanung der Kameradschaftskassen für das Jahr 2023 beigefügt.

 


Anlage/n:

Anlagen:

 

  1. Haushaltssatzung und -Planung 2023 in Einzeldateien
    1. Haushaltssatzung
    2. Haushaltsquerschnitt
    3. Ergebnisplan
    4. Finanzplan
    5. Investitionsplan
    6. Erläuterungen
    7. Gutachten zur Erhebung von Schulkostenbeiträgen durch die Stadt Reinfeld
    8. Teil-Ergebnis- und –Finanzplan (148 Seiten)
       
  2. Haushaltsplanung(en) der Kameradschaftskasse(n) 2023
     
  3. Haushaltssatzung und -Planung 2023
     
  4. Jahresabschluss 2021 (Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung)
     

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1.1_19 HH-Satzung 2023 (44 KB)      
Anlage 2 2 1.2_19 Haushaltsquerschnit EP+FP 2023 (131 KB)      
Anlage 3 3 1.3_19 Ergebnisplan 2023 in Konten (94 KB)      
Anlage 4 4 1.4_19 Finanzplan 2023 in Konten (107 KB)      
Anlage 5 5 1.5_19 Investitionsplan 2023 (49 KB)      
Anlage 6 6 1.6_19 Erläuterungen HH 2023 (43 KB)      
Anlage 7 7 1.7_Gutachten_Schulkostenbeiträge für den Besuch von Schulen der Sta (4574 KB)      
Anlage 8 8 1.8_19 TeilErgebnis+FinanzPlan 2023 (2010 KB)      
Anlage 9 9 2.1_Haushaltsplanung Kameradschaftskasse FF Rehhorst 2023 (126 KB)      
Anlage 10 10 2.2_.Haushaltsplanung Kameradschaftskasse FF Pöhls 2023 (139 KB)      
Anlage 11 11 3.0_19 Haushalt 2023 (4185 KB)      
Anlage 12 12 4.0_19 JA 2021 nur Zahlenwerk (3345 KB)      
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