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Vorlage - 2023/18-131  

Betreff: Haushaltssatzung mit Plan 2023 - (Beschluss 2023 mit JA 2021)
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanz-, Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss der Gemeinde Mönkhagen Vorberatung
23.02.2023 
Sitzung des Finanz-, Bau-, Umwelt- und Sozialausschusses der Gemeinde Mönkhagen (offen)   
Gemeindevertretung Mönkhagen Entscheidung
14.03.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Mönkhagen (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1.1_18 HH-Satzung 2023  
1.2_18 Haushaltsquerschnit EP+FP 2023  
1.3_18 ErgebnisPlan 2023 in Konten  
1.4_18 FinanzPlan 2023 in Konten  
1.5_18 Investitionsplan 2023  
1.6_18 Liquidität FP 2023 mit IST 2022  
1.7_18 TeilErgebnis+Finanzpläne 2023  
2.0_18 Haushaltsplanung FF Kameradschaftskasse 2023  
3.0_18 Haushaltsplanung 2023 vollst.  
4.0_18 JA 2021  

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Hebesätze werden festgesetzt auf
     

Steuer

ltiger

Hebesatz
(in %)

Hebesatz ab 2023
(in %)

Grundsteuer A:

325

325

Grundsteuer B:

325

 

Gewerbesteuer

330

330

 

2.

Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung der Beratung zu 1.
werden der Haushaltsplan für das Jahr 2023 und die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde nkhagenr das Haushaltsjahr 2023 ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:

-

-

 

3.

Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für das durch die Freiwillige(n) Feuerwehr(en) der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt.

Zur Verwaltung dieses Sondervermögens ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den/ die BürgermeisterIn und den/ die GemeindewehrführerIn, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 


Sachverhalt:

I. Änderungen entsprechend der Beschlüsse des Finanz-, Bau-, Umwelt- und Sozialausschusses der Gemeinde Mönkhagen vom 23.02.2023

 

  1. Investitionen
    1. 5380202023001 – Rechen Kläranlage neu
      wird verschoben auf 2025,
      dadurch Reduzierung der Auszahlungen um EUR 65.000,-
    2. 5380202023002 – Erweiterung Kläranlage
      wird verschoben auf 2025
      dadurch Reduzierung der Auszahlungen um EUR 65.000,-
    3. 1260102023002 – FF-Gerätehaus Neubau
      die geplante Kreditaufnahme in Höhe von EUR 750.000,- in 2024 ist aufgrund der aktuellen Liquiditätssituation (s.a. Anlage 1.6) nicht erforderlich und wird daher gestrichen
       

 

 

II. Haushaltserlass 2023 Jahresabschluss 2021

 

Entsprechend des Haushaltserlasses 2023 muss zum Zeitpunkt der Beschlussfassung zur Haushaltssatzung und Planung 2023 durch die Gemeindevertretung der Jahresabschluss 2021 vorliegen, da dieser als Grundlage für die Beratung der geplanten Entwicklung des Haushaltes unverzichtbar ist.

 

Der Jahresabschluss 2021 wird/ist als Anlage 4 in der notwendigen Form (Bilanz, Ergebnis- und Finanzplan) als Anlage beigefügt (liegt vor in der Sitzung der Gemeindevertretung).

 

 

III. Haushaltsentwicklung 2022/ 2023

 

Das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit wird in 2022 mit ca. EUR 120.000,- voraussichtlich besser als geplant (EUR 87.700,-) ausfallen. Dies ist begründet durch ca.here Erträge (u.a. Steuereinnahmen TEUR 23, Zuweisungen TEUR 70) und der Vermeidung von ungeplanten Mehrausgaben.

 

In 2023 ist aufgrund der erheblichen Preissteigerungen auf dem Energiemarkt (Gasliefervertrag ist am 31.12.2022 ausgelaufen/ erneute Ausschreibung konnte bisher aufgrund der Marktunsicherheit noch nicht erfolgen) insbesondere in den Positionen Bewirtschaftung von Gebäuden mit einer Kostensteigerung von ca. 200% (3facher Preis),
zu rechnen.

 

Hierdurch wird das Ergebnis von 2023 deutlich belastet.

 

Da sich die Gaspreise auf dem Weltmarkt aktuell wieder in zumindest ähnlichen hen bewegen wie vor dem Ukrainekrieg, rechnen wir ab 2024 mit einer Verbesserung der wirtschaftlichen Lage durch geringere Aufwendungen für die Energiebeschaffung.

 

 

IV. Grundlagen und Rahmenbedingungen

 

Der vorliegende Haushaltsentwurf 2023, bestehend aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan sowie den jeweiligen Teilplänen basiert auf den Ist- Werten des Jahres 2020, 2021 und den fortgeführten Planwerten des Jahres 2022 (vgl. auch Ausführungen zu I.).

 

 

Weitergehend ist insbesondere für die Planwerte des Produktes „611010- Allgemeine Finanzwirtschaft“ der Haushaltserlass des Landes Schleswig- Holstein 2023 vom 15.09.2022 verbunden mit der vorläufigen Festsetzung des kommunalen Finanzausgleichs 2023 vom 27.01.2023 maßgebend.

 

Die damit einhergehenden Berechnungen für die Ermittlung der Höhe der Schlüsselzuweisung, der Amtsumlage und der Kreisumlage für das Jahr 2023 sind entsprechend vorläufig.

 

 

a) Gewerbesteuerumlage

Der Gewerbesteuerumlagesatz verbleibt wie im Jahr 2022 auf 35,0 %.

 

 

b) bedarfsunabhängige Zuweisungen von bestimmten Umsatzsteuermehreinnahmen des Landes an die Gemeinden nach § 32 FAG (früher § 25 FAG Familienlastenausgleich).

Der bedarfsunabhängigen Zuweisungen von bestimmten Umsatzsteuereinnahmen des Landes an die Gemeinden nach § 32 FAG betragen für das Jahr 2023 rund 158,9 Mio. Euro.

Die Verteilung erfolgt nach dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer geltenden Schlüsselzahlen. Für die Gemeinde nkhagen entspricht dies einem Betrag von ca. EUR 42.336,- für das Jahr 2023.

 

 

c) Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden zum Ausgleich bedarfstreibender Flächenlasten

nach § 10 FAG

Die Gemeindestraßenkilometer für die Gemeinde nkhagen wurden aktualisiert auf 6,10km festgelegt. Je Kilometer erfolgt in 2023 eine Zuweisung in Höhe von EUR 4.515,-, somit

insgesamt EUR 27.542,-.

 

 

d) Kita- Reformgesetz

Die Grundlage der Finanzierung des neuen Systems ist eine gesetzlich normierte Standardqualität als Voraussetzung für die Beteiligung an der öffentlichen Förderung. Auf dieser Basis erfolgt die Berechnung eines nach Betreuungsstunden und Alter der Kinder differenzierten sowie jährlich dynamisierten Gruppenfördersatzes für die Referenzkita Schleswig-Holstein. Mit dem Standard-Qualitäts-Kosten-Modell (SQKM) werden die Fördersätze berechnet. Gleichzeitig sollen die Finanzierungsregelungen für Kitas und Tagespflege harmonisiert werden. Für die an die Tagespflegepersonen zu zahlende laufende Geldleistung werden auf Grundlage einer transparenten Berechnung landesweite Mindestsätze festgelegt, die eine Mindestvergütung sicherstellen sollen.

 

Entsprechend der Vorgaben zahlen die Gemeinden pauschal „Wohngemeindeanteile“ basierend auf der Kinderzahl der Gemeinde in die „SQKM-Finanzierung“ ein: 361110.5312010 ca. EUR 126.000,- (in 2022 noch Konto 361120.5312010).

 

An Gemeinden mit Kitas (Standortgemeinden) werden entsprechend der Qualität und Anzahl der angebotenen Kita-Plätze SQKM-Mittel ausgezahlt, welche von der Standortgemeinde an die jeweilige Kita gezahlt werden.

Sollten die erhalten SQKM-Mittel nicht zu einer Deckung der laufenden Kosten einer Kita führen, übernimmt die Standortgemeinde zusätzlich den Defizitausgleich (361130.5312100/ 361130.5312100).

 

Aufgrund von vereinbarten Belegrechten entstehende Ausgleichszahlungen (Defizitanteile an ortsfremden KiTas) werden unter 361120.5318000 berücksichtigt: EUR 35.000,-

 

 

e) Kreisumlage, Amtsumlage

Die Kreisumlage des Kreises Stormarn wurde rückwirkend ab 2022 um 1,5%-Punkte auf 26,5 v.H. reduziert.

Die Amtsumlage verbleibt wie in 2022 bei 22,0 v.H..

 

 

f) Zuweisungen an allgemeinbildende Schulen

Die Höhe der veranschlagten Planwerte für die Schulkostenbeiträge für Schüler aus der Gemeinde, die andere Schulen besuchen, wurden entsprechend dem Jahr 2022 und mit Blick auf die Ergebnisse der Jahre 2020 und 2021 fortgeführt. Abrechnungen für das Jahr 2022 liegen als aktuelle Vergleichszahlen noch nicht vor. Tendenziell muss weiter mit steigenden Aufwendungen gerechnet werden.

 

Die Stadt Reinfeld hatte in Ihren Abrechnungen der Schulkostenbeiträger die Jahre 2018-2020 erhebliche Nachforderungen an die amtsangehörenden Gemeinden gestellt.

Die darauffolgenden Überprüfungen und Begutachtungen der Abrechnungen führten zu einer erheblichen Verzögerung und dem vollständigen Stopp der Zahlung von Schulkostenbeiträgen an die Stadt Reinfeld insbesondere auch für die Jahre 2021 und 2022.

 

r die eventuell auszugleichenden Verbindlichkeiten sind in den Jahresabschlüssen 2019 2022 in den Produkten 211000, 218210 und 221010 Rückstellungen, zu bilden.

Diese belaufen sich für die Gemeinde nkhagen in Summe auf EUR 140.461,34.

 

Das durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Treukom GmbH erstellte Gutachten liegt jetzt vor (s. Anhang) und bestätigt die formale und rechnerische Richtigkeit der Abrechnungen.

 

Aus Sicht der Verwaltung gibt es keinen Zweifel an den Prüfergebnissen durch die Treukom.

 

Der Amtsdirektor Herr Jörg Tietgen empfiehlt daher, die noch offenen Schulkostenbeiträge aus den Jahren 2018 bis 2022 an die Stadt Reinfeld zur Auszahlung zu bringen.

 

Dies wir im Anschluss an die Genehmigung des Haushaltes durch die Kommunalaufsicht durch Auflösung der Rückstellungen und die damit verbundene Zahlung an Reinfeld realisiert.

 

In der vorliegenden Haushaltsplanung sind in den oben genannten Produkten die Erträge aus der Aufsung der ckstellungen (Konto 4582601) und die „Zahlung“ (Konto 5452101) an Reinfeld berücksichtigt.

 

 

g) Freiwillige Feuerwehr(n) der Gemeinde nkhagen

Die Freiwillige(n) Feuerwehr(n) der Gemeinde nkhagen hat/ haben im Zuge der Haushaltsplanung ihre Bedarfe mit eingebracht.

 

 

h) Änderungen bei der Erhebung der Realsteuern

Entsprechend des Haushaltserlasses 2023 wurden die Nivellierungssätze für die Hebetze der Realsteuern angehoben. Die Nivellierungssätze stellen vereinfacht dargestellt einen Richtwert des Landes (im Rahmen des Finanzausgleichs) für die Gemeinden dar, wie hoch die Hebesätze mindestens sein sollten.

 

Nivellierungssätze 2022 2023

 

 Grundsteuer A von 302% auf 303%

 Grundsteuer B von 367% auf 368%

 Gewerbesteuer von 309% auf 310%

 

 

Grundsätzlich ist die Gemeinde nkhagen im Hinblick auf die zukünftigen Kreditaufnahmen gehalten, Möglichkeiten zur Stabilisierung des Haushaltes, bzw. zur Erhöhung der Einnahmen zu ergreifen.

 

Aktuell wäre daher grundsätzlich anzuraten, dass die Gemeinde nkhagen ihren Hebesatz für die Grundsteuer B dem Nivellierungssatz (schrittweise) anpasst, um mittelfristig den Nivellierungssatz (368%) zu erreichen.

 

 

 

 

 

V. Ergebnisplanr das Jahr 2023

 

Der Vorlage ist neben dem Ergebnisplan eine nach Produkten gegliederte Übersicht der Teilergebnispläne sowie die Teilergebnispläne selbst beigefügt. Der vorliegende Entwurf des Ergebnisplanes schließt mit einem positiven Jahresergebnis in Höhe von EUR 8.200,-.

 

Die Verschlechterung des Ergebnisses im Vergleich zur Haushaltsplanung 2022 resultiert größtenteils aus den erheblich höheren Energiekosten (Gas) in 2023 (betrifft in der Regel alle Bewirtschaftungskonten 5241000) und den dadurch steigenden Positionen: Schulverbandsumlage, Schulkostenbeiträge, Defizitausgleiche KiTas.

 

Im Wesentlichen beinhaltet der Haushalt die Erträge und Aufwendungen der laufenden Haushaltswirtschaft unter Einbeziehung der unter Ziffer I. dargestellten Änderungen.

 

 

 

 

VI. Finanzplanr das Jahr 2023

 

Der Vorlage beigefügt ist der Finanzplan und r den investiven Teil des Finanzplans als Anlage 1.5 eine Investitionsübersicht (Investitionen ab EUR 10.000,-).

 

Im Saldo der Ein- und Auszahlungen kann die Gemeinde entsprechend des vorgelegten Haushaltsentwurfes im Jahr 2023 voraussichtlich ihre Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit nicht durch entsprechende Einzahlungen decken.

Der Plan weist einen negativen Saldo in Höhe von EUR 35.000,- aus.

 

Unter Annahme des vorliegenden Haushaltsentwurfes nimmt die Liquidität zum Ende des Haushaltsjahres 2023 voraussichtlich um EUR 278.300,- ab.

 

Der Kassenbestand der Gemeinde Mönkhagen zum 31.12.2022 betrug EUR 2.030.796,33.

 

 

 

 

VI. Haushaltsplan der Kameradschaftskasse(n) der Freiwilligen Feuerwehr(en)

 

Gemäß § 97 Absatz 5 Gemeindeordnung in Verbindung mit den Regelungen in § 2a und 2b des Brandschutzgesetzes S.- H. sowie der durch die Gemeindevertretung beschlossenen Satzungen sind die Bestände der Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren in das Sondervermögen der Gemeinde übergegangen.

Gemäß § 2a Absatz 2 des Brandschutzgesetzes haben die Freiwilligen Feuerwehren einen Ein- und Ausgabeplan über die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben innerhalb des Sondervermögens „Kameradschaftskasse“ zu erstellen.

Der Ein- und Ausgabeplan bedarf für sein Inkrafttreten gemäß Absatz 3 der Vorschrift der Genehmigung der Gemeindevertretung. Der Vorlage ist dazu als 3. Anlage die Haushaltsplanung der Kameradschaftskassen für das Jahr 2023 beigefügt.

 


Anlage/n:

Anlagen:

 

  1. Haushaltssatzung und -Planung 2023 in Einzeldateien
    1. Haushaltssatzung
    2. Haushaltsquerschnitt
    3. Ergebnisplan
    4. Finanzplan
    5. Investitionsplan
    6. Darstellung Liquidität im Finanzplan mit IST 2022
    7. Teil-Ergebnis- und –Finanzplan (138 Seiten)
       
  2. Haushaltsplanung(en) der Kameradschaftskasse(n) 2023
     
  3. Haushaltssatzung und -Planung 2023, vollständig
     
  4. Jahresabschluss 2021 (Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung/ nur in GV)
     

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1.1_18 HH-Satzung 2023 (45 KB)      
Anlage 2 2 1.2_18 Haushaltsquerschnit EP+FP 2023 (126 KB)      
Anlage 3 3 1.3_18 ErgebnisPlan 2023 in Konten (92 KB)      
Anlage 4 4 1.4_18 FinanzPlan 2023 in Konten (108 KB)      
Anlage 5 5 1.5_18 Investitionsplan 2023 (54 KB)      
Anlage 6 6 1.6_18 Liquidität FP 2023 mit IST 2022 (34 KB)      
Anlage 7 7 1.7_18 TeilErgebnis+Finanzpläne 2023 (1800 KB)      
Anlage 8 8 2.0_18 Haushaltsplanung FF Kameradschaftskasse 2023 (135 KB)      
Anlage 9 9 3.0_18 Haushaltsplanung 2023 vollst. (3940 KB)      
Anlage 10 10 4.0_18 JA 2021 (4096 KB)      
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