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Vorlage - 2023/17-156  

Betreff: Schulkostenbeiträge der Stadt Reinfeld der Jahre 2018-2022
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Klein Wesenberg Entscheidung
02.03.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Klein Wesenberg ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Gutachten_Schulkostenbeiträge für den Besuch von Schulen der Sta  

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Zahlung der Schulkostenbeiträge an die Stadt Reinfeld:

 

  1. für die Jahre 2018 - 2020 EUR              62.738,77
  2. für die Jahre 2021 - 2022 EUR              150.711,37

 

 


Sachverhalt:

Die Stadt Reinfeld hatte in Ihren Abrechnungen der Schulkostenbeiträge für die Jahre 2018-2020 erhebliche Nachforderungen an die amtsangehörenden Gemeinden gestellt (ca. TEUR 883).

 

Die darauffolgenden Überprüfungen und Begutachtungen der Abrechnungen führten zu einer erheblichen Verzögerung und dem vollständigen Stopp der Zahlung von Schulkostenbeiträgen an die Stadt Reinfeld. Insbesondere sind bisher auch für die Jahre 2021 und 2022 keine Zahlungen geleistet worden.

 

Für die eventuell auszugleichenden Verbindlichkeiten sind in den Jahresabschlüssen 2019 – 2022 in den Produkten 211010 (MCS), 218210 (IKS) und 221010 (EKS) Rückstellungen, zu bilden.

 

Produkt

2019 (2018)

EUR

2020

EUR

2021

EUR

2022

EUR

Summe

EUR

211010

35.818,61

13.690,24

35.534,16

37.479,00

122.522,01

218210

 

7.911,80

39.485,39

33.312,90

80.710,09

221010

 

5.318,12

2.621,99

2.277,93

10.218,04

Summe

35.818,61

26.920,16

77.641,54

73.069,83

213.450,14

 

Die Höhe der Rückstellungen betragen in Summe für die Gemeinde Klein Wesenberg EUR 213.450,14.

 

Das jetzt vorliegende Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft TreuKom GmbH bestätigt die formale und rechnerische Richtigkeit der Abrechnungen (s. Anhang).

 

Aus Sicht der Verwaltung gibt es keinen Zweifel an den Prüfergebnissen durch die TreuKom.

Der Amtsdirektor Herr Jörg Tietgen empfiehlt daher, die noch offenen Schulkostenbeiträge aus den Jahren 2018 bis 2022 an die Stadt Reinfeld zu zahlen.

 

Dies sollte im Anschluss an die Genehmigung des Haushaltes durch die Kommunalaufsicht durch die Auflösung der Rückstellungen und die damit verbundene Zahlung an Reinfeld realisiert werden.

 

Die vorliegende Haushaltsplanung der Gemeinde Klein Wesenberg für das Haushaltsjahr 2023 ist gegenüber der in der Sitzung der Gemeindevertretung am 08.12.2022 beratene Version um diese Zahlungen erweitert worden.

 

Systembedingt ist die Auflösung der Rückstellung und Zahlung an Reinfeld nur dadurch darstellbar, indem die Erträge aus der Auflösung der Rückstellungen auf dem Konto 4582601 abgebildet werden und die „Zahlung“ an Reinfeld auf dem auszahlungswirksamen Aufwandskonto 5452101 (Auszahlung auf Konto 7452000).

 

 


Anlage/n:

Anlage/n:

 

Gutachten der Treukom zu den Schulkostenbeiträgen der Stadt Reinfeld

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gutachten_Schulkostenbeiträge für den Besuch von Schulen der Sta (4574 KB)      
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