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Vorlage - 2023/21-189  

Betreff: 4. Änderung des Flächennutzungsplanes (Feuerwehr) der Gemeinde Westerau für das Gebiet: Ortsteil Westerau, westlich Ratzeburger Straße (B 208), Ratzeburger Straße 2 bis 10 (gerade Hausnummern) einschließlich der südlich angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche
hier: Auswertung der im Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen sowie Abschließender Beschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Westerau Vorberatung
29.03.2023 
Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Westerau (offen)   
Gemeindevertretung Westerau Entscheidung
11.04.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Westerau (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Abwägung/Beschlussempfehlung Träger öffentlicher Belange  
Abwägung/Beschlussempfehlung Öffentlichkeit  
4. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand: Endgültige Fassung)  
Begrünundg zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand: Endgültige Fassung)  
Präsentation Feststellungsbeschluss  

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Naturschutzverbände hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von

-          Kreis Stormarn vom 21.11.2023

-          Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Technischer Umweltschutz vom 21.11.2022

-          Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr, Standort Lübeck vom 07.11.2022

-          Bürger A vom 27.11.2022

 

Das Büro Architektur + Stadtplanung, Hamburg wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Westerau für das Gebiet Ortsteil Westerau, westlich Ratzeburger Straße (B 208), Ratzeburger Straße 2 bis 10 (gerade Hausnummern) einschließlich der südlich angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche.

 

  1. Die Begründung mit Umweltbericht wird gebilligt.

 

  1. Der Amtsdirektor des Amtes Nordstormarn wird beauftragt, die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der Zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass die wirksame Flächennutzungsplanänderung und die Zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amt-nordstormarn.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/-innen bzw. Bürgerlichen Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

 


Sachverhalt:

 Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 12.09.2022 die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes als Entwurf beschlossen und nach § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.

 

Entsprechend dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss haben der Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes inklusive Begründung sowie die umweltrelevanten Informationen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 02.11.2022 bis einschließlich 05.12.2022 im Amt Nordstormarn öffentlich ausgelegen. Die Unterlagen waren gleichzeitig im Internet unter www.Amt-Nordstormarn.de einsehbar und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

 

Die gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzverbände sind am 20.10.2022 am Verfahren beteiligt worden. Gleichzeitig wurde das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein als Landesplanungsbehörde unterrichtet. Die Landesplanungsbehörde hat bereits im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung mit Schreiben vom 10.03.2022 bestätigt, dass die Ziele der Raumordnung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes und den damit verfolgen Planungsabsichten nicht entgegenstehen.

 

Folgende Stellungnahmen liegen vor:

 

 

Träger öffentlicher Belange/Obere Verwaltungsbehörde

 

Stellungnahme vom

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

ohne Stellungnahme

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein, Technischer Umweltschutz

21.11.2022

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr S-H, Niederlassung Lübeck

07.11.2022

Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein

21.10.2022

Landesamt für Denkmalpflege

ohne Stellungnahme

Kreis Stormarn, FD Planung und Verkehr

ohne Stellungnahme

Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein

ohne Stellungnahme

Wasser- und Bodenverband Trave

ohne Stellungnahme

HanseWerk Natur GmbH

25.10.2022

Vereinigte Stadtwerke Netz GmbH, Fachbereich Planung/Netzbetrieb

ohne Stellungnahme

TraveNetz GmbH

20.10.2022

AWSH Abfallwirtschaft Südholstein GmbH

ohne Stellungnahme

Wasserbeschaffungsverband Reinfeld-Land

ohne Stellungnahme

Amt Nordstormarn, Schmutzwasserbeseitigung

ohne Stellungnahme

Freiwillige Feuerwehr, Amtswehrführung

ohne Stellungnahme

 

Naturschutzverbände

 

AG der nach § 29 BNatSchG beteiligten Naturschutzverbände

ohne Stellungnahme

Bund für Umwelt- und Naturschutz e.V.

ohne Stellungnahme

Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V.

ohne Stellungnahme

 

Öffentlichkeit

 

Bürger A

27.11.2022

 

Alle eingegangenen Stellungnahmen sind in der als Anlage 1 beigefügten Übersicht zusammengestellt. Diese enthält auch die vorgeschlagene Gewichtung der einzelnen geltend gemachten Belange (Abwägung). Die vorliegende Abwägung wird zur Beschlussfassung empfohlen. Es ergeben sich keine Änderungen in der Planzeichnung. Die Begründung wird im Punkt „Vorbeugender Brandschutz“ redaktionell ergänzt. Daher kann für die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Westerau der abschließende Beschluss gefasst und die Begründung dazu gebilligt werden.

 

Die Flächennutzungsplanänderung ist im nächsten Schritt dem Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein zur Genehmigung vorzulegen.

 


Anlage/n:

Anlage/n:

1) Abwägung/Beschlussempfehlung Träger öffentlicher Belange (Stand: 29.03.2023)

2) Abwägung/Beschlussempfehlung Öffentlichkeit (Stand: 29.03.2023)

3) 4. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand: Endgültige Fassung)

4) Begründung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand: Endgültige Fassung)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 1 Abwägung/Beschlussempfehlung Träger öffentlicher Belange (293 KB)      
Anlage 4 2 Abwägung/Beschlussempfehlung Öffentlichkeit (269 KB)      
Anlage 1 3 4. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand: Endgültige Fassung) (5737 KB)      
Anlage 2 4 Begrünundg zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand: Endgültige Fassung) (1317 KB)      
Anlage 5 5 Präsentation Feststellungsbeschluss (1949 KB)      
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