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Vorlage - 2023/16-093  

Betreff: Schulkostenbeiträge der Stadt Reinfeld der Jahre 2018-2022
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Heilshoop Entscheidung
27.03.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Heilshoop ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Gutachten_Schulkostenbeiträge für den Besuch von Schulen der Sta  

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Zahlung der Schulkostenbeiträge an die Stadt Reinfeld für die Jahre 2018 – 2022 in Höhe von EUR 106.495,36.

 

 


Sachverhalt:

Die Stadt Reinfeld hatte in Ihren Abrechnungen der Schulkostenbeiträge für die Jahre 2018-2020 erhebliche Nachforderungen an die amtsangehörenden Gemeinden gestellt (ca. TEUR 883).

 

Die darauffolgenden Überprüfungen und Begutachtungen der Abrechnungen führten zu einer erheblichen Verzögerung und dem vollständigen Stopp der Zahlung von Schulkostenbeiträgen an die Stadt Reinfeld. Insbesondere sind bisher auch für die Jahre 2021 und 2022 keine Zahlungen geleistet worden.

 

Für die eventuell auszugleichenden Verbindlichkeiten sind in den Jahresabschlüssen 2019 – 2022 in den Produkten 211010 (MCS), 218210 (IKS) und 221010 (EKS) Rückstellungen, zu bilden.

 

 

Die Höhe der Rückstellungen betragen in Summe für die Gemeinde Heilshoop
EUR 106.495,36.

 

Das jetzt vorliegende Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft TreuKom GmbH bestätigt die formale und rechnerische Richtigkeit der Abrechnungen (s. Anhang).

 

Aus Sicht der Verwaltung gibt es keinen Zweifel an den Prüfergebnissen durch die TreuKom.

Der Amtsdirektor Herr Jörg Tietgen empfiehlt daher, die noch offenen Schulkostenbeiträge aus den Jahren 2018 bis 2022 an die Stadt Reinfeld zu zahlen.

 

Dies sollte im Anschluss an die Genehmigung des Haushaltes durch die Kommunalaufsicht durch die Auflösung der Rückstellungen und die damit verbundene Zahlung an Reinfeld realisiert werden.

 

Die vorliegende Haushaltsplanung der Gemeinde Heilshoop für das Haushaltsjahr 2023 ist um diese Zahlungen erweitert worden.

 

Systembedingt ist die Auflösung der Rückstellung und Zahlung an Reinfeld nur dadurch darstellbar, indem die Erträge aus der Auflösung der Rückstellungen auf dem Konto 4582601 abgebildet werden und die „Zahlung“ an Reinfeld auf dem auszahlungswirksamen Aufwandskonto 5452101 (Auszahlung auf Konto 7452000).

 

 


Anlage/n:

Anlage/n:

 

Gutachten der Treukom zu den Schulkostenbeiträgen der Stadt Reinfeld

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gutachten_Schulkostenbeiträge für den Besuch von Schulen der Sta (4574 KB)      
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