Sprungziele
Inhalt

Vorlage - 2023/15-095  

Betreff: Haushaltssatzung mit Plan 2023 - (Beschluss 2023 mit JA 2021)
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Heidekamp Vorberatung
21.03.2023 
Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Heidekamp geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Heidekamp Entscheidung
28.03.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Heidekamp geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1.1 Haushaltssatzung 15 2023  
1.2_15 Haushaltsquerschnitt 2023  
1.3_15 EP 2023 in Konten  
1.4_15 EP 2023 in ProduktKonten  
1.5_15 FP 2023 in Konten  
1.6_15 Investitionsplan 2023  
1.7_15 Büdgetübersicht 2023  
2.0_15 Haushaltsplanung Kameradschaftskasse FF Heidekamp 2023  
3.0_15 Haushaltsatzung+Plan 2023  
4.0_15 JA 2021 - nur Zahlenwerk  

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Hebesätze werden festgesetzt auf
     

Steuer

ltiger

Hebesatz
(in %)

Hebesatz ab 2023
(in %)

Grundsteuer A:

339

339

Grundsteuer B:

367

368

Gewerbesteuer

310

310

 

2.

Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung der Beratung zu 1.
werden der Haushaltsplan für das Jahr 2023 und die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Heidekampr das Haushaltsjahr 2023 ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:

-

-

 

3.

Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für das durch die Freiwillige(n) Feuerwehr(en) der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt.

Zur Verwaltung dieses Sondervermögens ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den/ die BürgermeisterIn und den/ die GemeindewehrführerIn, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 


Sachverhalt:

 

I. Haushaltserlass 2023 Jahresabschluss 2021

 

Entsprechend des Haushaltserlasses 2023 muss zum Zeitpunkt der Beschlussfassung zur Haushaltssatzung und Planung 2023 durch die Gemeindevertretung der Jahresabschluss 2021 vorliegen, da dieser als Grundlage für die Beratung der geplanten Entwicklung des Haushaltes unverzichtbar ist.

 

Der Jahresabschluss 2021 wird/ist als Anlage 4 in der notwendigen Form (Bilanz, Ergebnis- und Finanzplan) als Anlage beigefügt (liegt vor in der Sitzung der Gemeindevertretung).

 

II. Haushaltsentwicklung 2022/ 2023

 

Das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit wird in 2022 mit ca. EUR 50.000,- voraussichtlich besser als geplant (EUR -32.900,-) ausfallen. Dies ist begründet durchhere Erträge (u.a. Steuereinnahmen TEUR 26, Zuweisungen TEUR 20) und der Vermeidung von ungeplanten Mehrausgaben.

 

In 2023 ist aufgrund der erheblichen Preissteigerungen auf dem Energiemarkt (Gasliefervertrag ist am 31.12.2022 ausgelaufen/ erneute Ausschreibung konnte bisher aufgrund der Marktunsicherheit noch nicht erfolgen) insbesondere in den Positionen Bewirtschaftung von Gebäuden mit einer Kostensteigerung von ca. 200% (3facher Preis),
zu rechnen.

 

Hierdurch wird das geplante Ergebnis von 2023 deutlich belastet.

 

Da sich die Gaspreise auf dem Weltmarkt aktuell wieder in zumindest ähnlichen Höhen bewegen wie vor dem Ukrainekrieg, rechnen wir ab 2024 mit einer Verbesserung der wirtschaftlichen Lage durch geringere Aufwendungen für die Energiebeschaffung.

 

 

III. Grundlagen und Rahmenbedingungen

 

Der vorliegende Haushaltsentwurf 2023, bestehend aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan sowie den jeweiligen Teilplänen basiert auf den Ist- Werten des Jahres 2020, 2021 und den fortgeführten Planwerten des Jahres 2022 (vgl. auch Ausführungen zu I.).

 

 

Weitergehend ist insbesondere für die Planwerte des Produktes „611010- Allgemeine Finanzwirtschaft“ der Haushaltserlass des Landes Schleswig- Holstein 2023 vom 15.09.2022 verbunden mit der vorläufigen Festsetzung des kommunalen Finanzausgleichs 2023 vom 27.01.2023 maßgebend.

 

Die damit einhergehenden Berechnungen für die Ermittlung der Höhe der Schlüsselzuweisung, der Amtsumlage und der Kreisumlage für das Jahr 2023 sind entsprechend vorläufig.

 

 

a) Gewerbesteuerumlage

Der Gewerbesteuerumlagesatz verbleibt wie im Jahr 2022 auf 35,0 %.

 

 

b) bedarfsunabhängige Zuweisungen von bestimmten Umsatzsteuermehreinnahmen des Landes an die Gemeinden nach § 32 FAG (früher § 25 FAG Familienlastenausgleich).

Der bedarfsunabhängigen Zuweisungen von bestimmten Umsatzsteuereinnahmen des Landes an die Gemeinden nach § 32 FAG betragen für das Jahr 2023 rund 158,9 Mio. Euro.

Die Verteilung erfolgt nach dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer geltenden Schlüsselzahlen. Für die Gemeinde Heidekamp entspricht dies einem Betrag von ca. EUR 26,- für das Jahr 2023.

 

 

c) Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden zum Ausgleich bedarfstreibender Flächenlasten

nach § 10 FAG

Die Gemeindestraßenkilometer für die Gemeinde Heidekamp wurden aktualisiert auf 4,40km festgelegt. Je Kilometer erfolgt in 2023 eine Zuweisung in Höhe von EUR 4.515,-, somit

insgesamt EUR 19.866,-.

 

 

d) Kita- Reformgesetz

Die Grundlage der Finanzierung des neuen Systems ist eine gesetzlich normierte Standardqualität als Voraussetzung für die Beteiligung an der öffentlichen Förderung. Auf dieser Basis erfolgt die Berechnung eines nach Betreuungsstunden und Alter der Kinder differenzierten sowie jährlich dynamisierten Gruppenfördersatzes für die Referenzkita Schleswig-Holstein. Mit dem Standard-Qualitäts-Kosten-Modell (SQKM) werden die Fördersätze berechnet. Gleichzeitig sollen die Finanzierungsregelungen für Kitas und Tagespflege harmonisiert werden. Für die an die Tagespflegepersonen zu zahlende laufende Geldleistung werden auf Grundlage einer transparenten Berechnung landesweite Mindestsätze festgelegt, die eine Mindestvergütung sicherstellen sollen.

 

Entsprechend der Vorgaben zahlen die Gemeinden pauschal „Wohngemeindeanteile“ basierend auf der Kinderzahl der Gemeinde in die „SQKM-Finanzierung“ ein: 361110.5312010 ca. EUR 180.000,-.

 

Aufgrund von vereinbarten Belegrechten entstehende Ausgleichszahlungen (Defizitanteile an ortsfremden KiTas) werden unter 361120.5318000 berücksichtigt: EUR 45.000,-

 

 

e) Kreisumlage, Amtsumlage

Die Kreisumlage des Kreises Stormarn wurde rückwirkend ab 2022 um 1,5%-Punkte auf 26,5 v.H. reduziert.

Die Amtsumlage verbleibt wie in 2022 bei 22,0 v.H..

 

 

f) Zuweisungen an allgemeinbildende Schulen

Die Höhe der veranschlagten Planwerte für die Schulkostenbeiträge für Schüler aus der Gemeinde, die andere Schulen besuchen, wurden entsprechend dem Jahr 2022 und mit Blick auf die Ergebnisse der Jahre 2020 und 2021 fortgeführt. Abrechnungen für das Jahr 2022 liegen als aktuelle Vergleichszahlen noch nicht vor. Tendenziell muss weiter mit steigenden Aufwendungen gerechnet werden.

 

[Annm.: s.a. gesonderte Beschlussvorlage]

Die Stadt Reinfeld hatte in Ihren Abrechnungen der Schulkostenbeiträger die Jahre 2018-2020 erhebliche Nachforderungen an die amtsangehörenden Gemeinden gestellt.

Die darauffolgenden Überprüfungen und Begutachtungen der Abrechnungen führten zu einer erheblichen Verzögerung und dem vollständigen Stopp der Zahlung von Schulkostenbeiträgen an die Stadt Reinfeld insbesondere auch für die Jahre 2021 und 2022.

 

r die eventuell auszugleichenden Verbindlichkeiten sind in den Jahresabschlüssen 2019 2022 in den Produkten 211000, 218210 und 221010 Rückstellungen, zu bilden.

Diese belaufen sich für die Gemeinde Heidekamp in Summe auf EUR 190.816,12.

 

Das durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Treukom GmbH erstellte Gutachten liegt jetzt vor (s. Anhang) und bestätigt die formale und rechnerische Richtigkeit der Abrechnungen.

 

Aus Sicht der Verwaltung gibt es keinen Zweifel an den Prüfergebnissen durch die Treukom.

 

Der Amtsdirektor Herr Jörg Tietgen empfiehlt daher, die noch offenen Schulkostenbeiträge aus den Jahren 2018 bis 2022 an die Stadt Reinfeld zur Auszahlung zu bringen.

 

Dies wir im Anschluss an die Genehmigung des Haushaltes durch die Kommunalaufsicht durch Auflösung der Rückstellungen und die damit verbundene Zahlung an Reinfeld realisiert.

 

In der vorliegenden Haushaltsplanung sind in den oben genannten Produkten die Erträge aus der Auflösung der ckstellungen (Konto 4582601) und die „Zahlung“ (Konto 5452101) an Reinfeld berücksichtigt.

 

 

g) Freiwillige Feuerwehr(n) der Gemeinde Heidekamp

Die Freiwillige(n) Feuerwehr(n) der Gemeinde Heidekamp hat/ haben im Zuge der Haushaltsplanung ihre Bedarfe mit eingebracht.

 

 

h) Änderungen bei der Erhebung der Realsteuern

Entsprechend des Haushaltserlasses 2023 wurden die Nivellierungssätze für die Hebetze der Realsteuern angehoben. Die Nivellierungssätze stellen vereinfacht dargestellt einen Richtwert des Landes (im Rahmen des Finanzausgleichs) für die Gemeinden dar, wie hoch die Hebesätze mindestens sein sollten.

 

Nivellierungssätze 2022 2023

 

 Grundsteuer A von 302% auf 303%

 Grundsteuer B von 367% auf 368%

 Gewerbesteuer von 309% auf 310%

 

 

Aufgrund der aktuellen negativ geplanten Ergebnisse ist es für die Gemeinde Heidekamp erforderlich, Möglichkeiten zur Stabilisierung des Haushaltes, bzw. zur Erhöhung der Einnahmen zu ergreifen.

 

Aktuell wäre daher dringend anzuraten, dass die Gemeinde Heidekamp zumindest ihren Hebesatz für die Grundsteuer B dem Nivellierungssatz anpasst, um mittelfristig den Nivellierungssatz (368%) zu erreichen.

 

Sollte es zukünftig erforderlich werden, Fehlbetragszuweisungen entsprechend FAG §17 zu beantragen, wären hierfür eine Anhebung der Hebesätze auf die folgenden Mindestsätze erforderlich:

 

 Grundsteuer A 380%

 Grundsteuer B 425%

 Gewerbesteuer 380%

 

Da durch eine Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes auf 380% Personengesellschaften (inkl. Einzelunternehmen) steuerlich nicht schlechter gestellt werden (Es erfolgt Verrechnung mit der Einkommensteuer), sollte die Gemeinde Heidekamp perspektivisch diesen Hebesatz entsprechend anpassen.

 

 

 

 

IV. Ergebnisplanr das Jahr 2023

 

Der Vorlage ist neben dem Ergebnisplan eine nach Produkten gegliederte Übersicht der Teilergebnispläne sowie die Teilergebnispläne selbst beigefügt. Der vorliegende Entwurf des Ergebnisplanes schließt mit einem negativen Jahresergebnis in Höhe von EUR 124.800,-.

 

Die Verschlechterung des Ergebnisses im Vergleich zur Haushaltsplanung 2022 resultiert größtenteils aus den erheblich höheren Energiekosten (Gas) in 2023 (betrifft in der Regel alle Bewirtschaftungskonten 5241000) und den dadurch steigenden Positionen: Schulverbandsumlage, Schulkostenbeiträge, Defizitausgleiche KiTas.

 

Im Wesentlichen beinhaltet der Haushalt die Erträge und Aufwendungen der laufenden Haushaltswirtschaft unter Einbeziehung der unter Ziffer I. dargestellten Änderungen.

 

 

V. Finanzplanr das Jahr 2023

 

Der Vorlage beigefügt ist der Finanzplan und r den investiven Teil des Finanzplans als Anlage 1.5 eine Investitionsübersicht (Investitionen ab EUR 10.000,-).

 

Im Saldo der Ein- und Auszahlungen kann die Gemeinde entsprechend des vorgelegten Haushaltsentwurfes im Jahr 2023 voraussichtlich ihre Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit nicht durch entsprechende Einzahlungen decken.

Der Plan weist einen negativen Saldo in Höhe von EUR 282.800,- aus. Dies basiert hauptsächlich auf der ergebnisneutralen Auflösung der Rückstellungen für die Schulkostenbeiträge und die Auszahlung an Reinfeld.

 

Unter Annahme des vorliegenden Haushaltsentwurfes nimmt die Liquidität zum Ende des Haushaltsjahres 2023 voraussichtlich um EUR 313.200,- ab.

 

Der Kassenbestand der Gemeinde Heidekamp zum 31.12.2022 betrug EUR 536.485,97.

 

 

 

 

VI. Haushaltsplan der Kameradschaftskasse(n) der Freiwilligen Feuerwehr(en)

 

Gemäß § 97 Absatz 5 Gemeindeordnung in Verbindung mit den Regelungen in § 2a und 2b des Brandschutzgesetzes S.- H. sowie der durch die Gemeindevertretung beschlossenen Satzungen sind die Bestände der Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren in das Sondervermögen der Gemeinde übergegangen.

Gemäß § 2a Absatz 2 des Brandschutzgesetzes haben die Freiwilligen Feuerwehren einen Ein- und Ausgabeplan über die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben innerhalb des Sondervermögens „Kameradschaftskasse“ zu erstellen.

Der Ein- und Ausgabeplan bedarf für sein Inkrafttreten gemäß Absatz 3 der Vorschrift der Genehmigung der Gemeindevertretung. Der Vorlage ist dazu als 3. Anlage die Haushaltsplanung der Kameradschaftskassen für das Jahr 2023 beigefügt.

 


Anlage/n:

Anlagen:

 

  1. Haushaltssatzung und -Planung 2023 in Einzeldateien
    1. Haushaltssatzung
    2. Haushaltsquerschnitt
    3. Ergebnisplan in Konten
    4. Ergebnisplan in ProduktKonten
    5. Finanzplan
    6. Investitionsplan
    7. Budgetübersicht
       
  2. Haushaltsplanung(en) der Kameradschaftskasse(n) 2023
     
  3. Haushaltssatzung und -Planung 2023, vollständig
    inkl. Teil-Ergebnis- und -Finanzpläne
     
  4. Jahresabschluss 2021 (Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung/ nur in GV)
     

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1.1 Haushaltssatzung 15 2023 (37 KB)      
Anlage 2 2 1.2_15 Haushaltsquerschnitt 2023 (113 KB)      
Anlage 3 3 1.3_15 EP 2023 in Konten (83 KB)      
Anlage 4 4 1.4_15 EP 2023 in ProduktKonten (138 KB)      
Anlage 5 5 1.5_15 FP 2023 in Konten (99 KB)      
Anlage 6 6 1.6_15 Investitionsplan 2023 (48 KB)      
Anlage 7 7 1.7_15 Büdgetübersicht 2023 (37 KB)      
Anlage 8 8 2.0_15 Haushaltsplanung Kameradschaftskasse FF Heidekamp 2023 (594 KB)      
Anlage 9 9 3.0_15 Haushaltsatzung+Plan 2023 (3125 KB)      
Anlage 10 10 4.0_15 JA 2021 - nur Zahlenwerk (3044 KB)      
Seite zurück Nach oben