Vorlage - 2023/13-179
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Feldhorst stimmt der Gründung einer Verwaltungsabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Steinfeld zu.
Sachverhalt:
Mit der Änderung des Brandschutzgesetzes (BrSchG) vom 15.12.2014 wurde den Freiwilligen Feuerwehren in Schleswig-Holstein die Möglichkeit eröffnet, neben Einsatz- und Jugendabteilungen auch eine Verwaltungsabteilung zu gründen. Voraussetzung hierfür ist nach § 8 Abs. 2 des Gesetzes die vorherige Zustimmung der Gemeindevertretung.
Die Gemeindevertretung Feldhorst beschließt, dem Antrag entsprechend der Gründung einer Verwaltungsabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Steinfeld zuzustimmen. Die Freiwillige Feuerwehr wird nach Vorliegen der aktualisierten Mustersatzung auf einer Mitgliederversammlung die Gründung beschließen.
Anlage/n:
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