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Vorlage - 2023/21-194  

Betreff: Finanzplanung für Neubau FFW-Gerätehaus
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Westerau
29.03.2023 
Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Westerau (offen)   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Zahlenwerk 2019 bis 2021  
Bilanz 2021  

Sachverhalt:

Die Investition in das Projekt „Neubau Feuerwehrgerätehaus Westerau“ stellt für die Gemeinde Westerau eine erhebliche Herausforderung dar.

 

Die finanzielle Situation der Gemeinde stellt sich zum 31.12.2021 wie folgt dar (vgl. Anlage 1):

 

Bestand liquide Mittel:  1.407.851 €

Zzgl. kurzfr. Forderungen:  46.519 €

Abzgl. kurzfr. Verbindlichkeiten: 280.390 €

Abzgl. gebildete Rückstellungen: 214.469 €

Verfügungsmittel:   959.511 €

 

Die Verfügungsmittel werden sich voraussichtlich bis zum Abschluss des Projektes durch folgende, unmittelbar damit verbundene, Geschäftsfälle erhöhen:

-          Verkäufe Baugrundstücke des Plangebietes

-          Verkäufe der bisherigen Gerätehäuser

-          Verkäufe der alten Feuerwehrfahrzeuge

 

Zusätzlich dazu können maximal 750.000 € an Förderungen für solch ein Projekt abgerufen werden.

 

Bei einer angenommenen Darlehenshöhe von 1.000.000 € (Tilgungsdarlehen zu einem Zinssatz von 4% und einer Laufzeit + Zinsbindung von 30 Jahren) ergeben sich kassenwirksame Belastungen in Höhe von anfänglich 73.333 €/Jahr (Zins + Tilgung).

Nicht kassenwirksam, jedoch ergebnisrelevant, entwickelt sich mit Fertigstellung des Projektes die Abschreibung. Bei einem Gebäude in Massivbauweise wird eine Nutzungsdauer von 80 Jahren zugrunde gelegt, jährlich ergibt das eine zusätzliche Abschreibung in Höhe von 35.000 – 50.000 €, abhängig von den Herstellungskosten.

 

Zusammenfassend ergeben sich in der Ergebnisrechnung sowie in der Finanzrechnung folgende Veränderungen:

 

Ergebnisrechnung:

-          35.000 € Abschreibung / Jahr

-          Durchschnittl. 21.000 € Zinsaufwand / Jahr (degressiv von 40.000 € im 1. Jahr)

-          = mind. 56.000 € durchschnittl. jährliche Belastung in der Ergebnisrechung

 

Finanzrechnung:

-          Tilgung + Zinsen von durchschnittl. 54.000 €/ Jahr (Zinsen degressiv, Tilgung konstant)

 

Das Zahlenwerk der Jahre 2019 bis 2021 zugrunde gelegt (vgl. Anlage 2), würde die zusätzliche Belastung in der Ergebnisrechnung in 2 von 3 Jahren nicht durch die laufende Verwaltungstätigkeit ausgeglichen werden können.

Ebenso würden in 2 von 3 Jahren die zusätzlichen Auszahlungen die Finanzrechnung der Gemeinde mit einem negativen Ergebnis abschließen lassen.

 

Gemäß § 26 Abs. 5 Satz 3 GemHVO – Doppik (vom 14.08.2017) soll die mittelfristige Ergebnisplanung in jedem Jahr in Erträgen und Aufwendungen ausgeglichen sein, das heißt sie soll möglichst einen Jahresüberschuss ausweisen.

Gemäß § 27 GemHVO – Doppik (vom 14.08.2017) hat die Gemeinde ihre Zahlungsfähigkeit durch eine angemessene Liquiditätsplanung sicherzustellen.

 


Anlage/n:

Anlage/n:

Zahlenwerk 2019 – 2021

Bilanz 2021 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Zahlenwerk 2019 bis 2021 (438 KB)      
Anlage 3 2 Bilanz 2021 (360 KB)      
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