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Vorlage - 2023/22-180  

Betreff: Haushaltssatzung mit Plan 2023 (Beschluss 2023 mit JA 2021)
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Bau-, Wege- und Umweltausschuss der Gemeinde Zarpen
30.03.2023 
Sitzung des Finanzausschusses und des Bau-, Wege und Umweltausschusses der Gemeinde Zarpen geändert beschlossen   
Finanzausschuss der Gemeinde Zarpen Vorberatung
Gemeindevertretung Zarpen Entscheidung
13.04.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Zarpen (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
1.1_22 HH-Satzung 2023  
1.2_22 EP Haushaltsquerschnitt 2023  
1.3_22 FP Haushaltsquerschnitt 2023  
1.4_22 Ergebnisplan 2023 in Konten  
1.5_22 Finanzplan 2023 in Konten  
1.6_22 Investitionsplanung  
1.7_16 Büdgetübersicht 2023  
2.1_Haushaltsplanung Kameradschaftskasse JF Zarpen 2023  
2.2_Haushaltsplanung Kameradschaftskasse FF Zarpen 2023  
3.0_22 Haushalt 2023 vollständig  
22 JA2021 - nur Zahlenwerk  

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zarpen beschließt:

 

1.

ohne/ mit den folgenden Änderungen den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung der Gemeinde Zarpen für das Haushaltsjahr 2023.

 

Änderungen:

a)

Die Hebesätze werden geändert festgesetzt auf

 

Hebesatz

von

auf

Grundsteuer A:

339%

 

Grundsteuer B:

354%

 

Gewerbesteuer:

310%

 

 

b)

 

 

 

 

2.

Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für die durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Zarpen verwalteten Sondervermögen genehmigt.

Zur Verwaltung dieser Sondervermögen ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister sowie den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 


Sachverhalt:

 

I. Haushaltserlass 2023 Jahresabschluss 2021 Haushaltsplan 2023

 

Entsprechend des Haushaltserlasses 2023 muss zum Zeitpunkt der Beschlussfassung zur Haushaltssatzung und -Planung 2023 der Jahresabschluss 2021 vorliegen, da dessen Ergebnisse als Grundlage für die Beratung der geplanten Entwicklung des Haushaltes unverzichtbar sind.

Dieser Beschlussvorlage ist somit der Jahresabschluss (Darstellung der Ergebnisse 2021 in Bilanz, Ergebnis- und Finanzplan) als Anlage beigefügt.

 

[Anmerk.: Zum Zeitpunkt des Versands der Unterlagen war der Jahresabschluss 2021 noch nicht fertiggestellt. Die entsprechenden Unterlagen werden möglichst zeitnah nachgeschickt.]

 

 

 

 

II. Haushaltsentwicklung 2022

 

Im Jahr 2022 entwickeln sich die Gewerbesteuereinzahlungen für die Gemeinde Zarpen mit bisher EUR 226.035,- ca. 67,8% besser als mit EUR 134.700,- geplant.

Zusammen mit den leicht erhöhten Gemeindeanteilen Einkommensteuer (ca. EUR 86.000,-) und höheren Schlüsselzuweisungen führen diese positiven Abweichungen zu einer Erhöhung der Gesamtsumme der Erträge um ca. EUR 390.700,- auf EUR 3.265.686,92.

 

Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage ist davon auszugehen, dass in 2022 die Aufwandssumme bei ca. TEUR 2.866,5 liegen wird.

 

Daraus würde sich dann ein positives Ergebnis aus der laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von ca. TEUR 399,- ergeben.

 

Insofern ist es zum aktuellen Stand sicher, dass das geplante negative Ergebnis in Höhe von TEUR -71 deutlich positiv überschritten wird.

 

 

 

 


III. Grundlagen und Rahmenbedingungen

 

Der vorliegende Haushaltsentwurf 2023, bestehend aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan sowie den jeweiligen Teilplänen basiert auf den Ist- Werten des Jahres 2020, 2021 und den fortgeführten Planwerten des Jahres 2022 (vgl. auch Ausführungen zu I.).

 

Weitergehend ist insbesondere für die Planwerte des Produktes „611010- Allgemeine Finanzwirtschaft“ der Haushaltserlass des Landes Schleswig- Holstein 2023 vom 15.09.2022 verbunden mit der vorläufigen Festsetzung des kommunalen Finanzausgleichs 2023 vom 27.01.2023 maßgebend.

 

Die damit einhergehenden Berechnungen für die Ermittlung der Höhe der Schlüsselzuweisung, der Amtsumlage und der Kreisumlage für das Jahr 2023 sind daher ebenso vorläufig.

 

 

 

 

a) Gewerbesteuerumlage

Der Gewerbesteuerumlagesatz verbleibt wie im Jahr 2022 auf 35,0 %.

 

 

b) bedarfsunabhängige Zuweisungen von bestimmten Umsatzsteuermehreinnahmen des Landes an die Gemeinden nach § 32 FAG (früher § 25 FAG Familienlastenausgleich)

Der bedarfsunabhängigen Zuweisungen von bestimmten Umsatzsteuereinnahmen des Landes an die Gemeinden nach § 32 FAG betragen für das Jahr 2023 rund 158,9 Mio. Euro.

Die Verteilung erfolgt nach dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer geltenden Schlüsselzahlen. Für die Gemeinde Zarpen entspricht dies einem Betrag von ca.
EUR 83.604,- für das Jahr 2023.

 

c) Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden zum Ausgleich bedarfstreibender Flächenlasten

nach § 10 FAG

Die Gemeindestraßenkilometer für die Gemeinde Zarpen wurden auf 9,20km festgelegt.
Je Kilometer erfolgt in 2023 eine Zuweisung in Höhe von EUR 4.515,-, somit

insgesamt EUR 41.538,-.

 

 

d) Kita- Reformgesetz

Die Grundlage der Finanzierung des neuen Systems ist eine gesetzlich normierte Standardqualität als Voraussetzung für die Beteiligung an der öffentlichen Förderung. Auf dieser Basis erfolgt die Berechnung eines nach Betreuungsstunden und Alter der Kinder differenzierten sowie jährlich dynamisierten Gruppenfördersatzes für die Referenzkita Schleswig-Holstein. Mit dem Standard-Qualits-Kosten-Modell (SQKM) werden die Fördersätze berechnet. Gleichzeitig sollen die Finanzierungsregelungen für Kitas und Tagespflege harmonisiert werden. Für die an die Tagespflegepersonen zu zahlende laufende Geldleistung werden auf Grundlage einer transparenten Berechnung landesweite Mindestsätze festgelegt, die eine Mindestvergütung sicherstellen sollen.

 

Entsprechend der Vorgaben zahlen die Gemeinden pauschal „Wohngemeindeanteile“ basierend auf der Kinderzahl der Gemeinde in die „SQKM-Finanzierung“ ein: 361110.5312010 ca. EUR 342.000,-.

 

Zusätzlich erfolgt die Zahlung von Defizitausgleichszahlungen an gemeindefremde KiTas in welchen die Gemeinde Zarpen Belegrechte hält (361120.5312010):

KiTa Reinfeld EUR 5.000,-.

 

An Gemeinden mit Kitas (Standortgemeinden) werden entsprechend der Qualität und Anzahl der angebotenen Kita-Plätze bis voraussichtlich 2024 SQKM-Mittel ausgezahlt (361130.4481000/ 361131.4481000).

Die Standortgemeinde zahlt die SQKM-Mittel an die jeweilige Kita über
361130.5312100 EUR 503.300,-/
361131.5312100 EUR 136.300,-

 

Sollten die erhaltenen SQKM-Mittel nicht zu einer Deckung der laufenden Kosten der Kita führen, übernimmt die Standortgemeinde zusätzlich den Defizitausgleich (hier insbesondere erwartete zusätzliche Energiekosten:

361130.5312101 EUR 50.000,-

361131.5312101 EUR 50.000,-

 

 

Insgesamt zahlt Zarpen in 2023 an die beiden KiTas

361130 Arche Noah EUR 553.300,-
361131 Villa Kunterbunt EUR 186.300,-

aus.

 

 

e) Kreisumlage, Amtsumlage

Die Kreisumlage des Kreises Stormarn wird rückwirkend ab 2022 um 1,5%-Punkte auf 26,5 v.H. gesenkt.

Die geänderte Umlage wurde im vorliegenden Haushaltsentwurf entsprechend berücksichtigt.

 

Die Amtsumlage verbleibt in 2023 bei 22,0 v.H. (wie in 2022).


f) Zuweisungen an allgemeinbildende Schulen

Die he der veranschlagten Planwerte für die Schulkostenbeiträge für Schüler aus der Gemeinde, die andere Schulen besuchen, wurden entsprechend dem Jahr 2022 und mit Blick auf die Ergebnisse der Jahre 2020 und 2021 fortgeführt. Abrechnungen für das Jahr 2022 liegen als aktuelle Vergleichszahlen noch nicht vor. Tendenziell muss weiter mit steigenden Aufwendungen dafür gerechnet werden. Aktuell sind hier Schulkostenbeiträge in Höhe von ca. EUR 284.500,- und eine Schulverbandsumlage in Höhe von EUR 230.200,- geplant.

 

Die Stadt Reinfeld hatte in Ihren Abrechnungen der Schulkostenbeiträger die Jahre 2018-2020 erhebliche Nachforderungen an die amtsangehörenden Gemeinden gestellt.

 

Die darauffolgenden Überprüfungen und Begutachtungen der Abrechnungen führten zu einer erheblichen Verzögerung und dem vollständigen Stopp der Zahlung von Schulkostenbeiträgen an die Stadt Reinfeld insbesondere auch für die Jahre 2021 und 2022.

 

r die eventuell auszugleichenden Verbindlichkeiten sind in den Jahresabschlüssen 2019 2022 in den Produkten 211000, 218210 und 221010 Rückstellungen, zu bilden.

 

Diese belaufen sich für die Gemeinde Zarpen in Summe auf EUR 422.672,15.

 

Das durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Treukom GmbH erstellte Gutachten liegt jetzt vor (s. Anhang der entsprechenden Vorlage) und bestätigt die formale und rechnerische Richtigkeit der Abrechnungen.

 

Aus Sicht der Verwaltung gibt es keinen Zweifel an den Prüfergebnissen durch die Treukom.

 

Der Amtsdirektor Herr Jörg Tietgen empfiehlt daher, die noch offenen Schulkostenbeiträge aus den Jahren 2018 bis 2022 an die Stadt Reinfeld zu zahlen.

 

Dies wird im Anschluss an die Genehmigung des Haushaltes durch die Kommunalaufsicht durch die Auflösung der Rückstellungen und die damit verbundene Zahlung an Reinfeld realisiert.

 

In der vorliegenden Haushaltsplanung sind in den oben genannten Produkten die Erträge aus der Auflösung der Rückstellungen (Konto 4582601) und die „Zahlung“ (5452101) an Reinfeld berücksichtigt.

 

 

g) Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Zarpen

Die Freiwillig Feuerwehr der Gemeinde Zarpen hat im Zuge der Haushaltsplanung ihre Bedarfe mit eingebracht.

 


 

h) Änderungen der Nivellierungssätze, Hebesätze und Auswirkungen auf den Haushalt

Entsprechend des Haushaltserlasses 2023 wurden die Nivellierungstze für die Hebesätze der Realsteuern angehoben:

 

Hebesatz

Nivellierungssatz

Nivellierungssatz

Gemeinde

 

2022

2023

Zarpen 2022

Grundsteuer A

302%

303%

339%

Grundsteuer B

367%

368%

354%

Gewerbesteuer

309%

310%

310%

 

Erläuterung zur Funktion der Nivellierungssätze:

Die Nivellierungssätze stellen vereinfacht dargestellt einen Richtwert für die Gemeinden dar, wie hoch die Hebesätze mindestens sein sollten, damit im Rahmen des Finanzausgleichs keine finanziellen Nachteile entstehen.

Wenn die Hebesätze der Gemeinde unter den Nivellierungssätzen liegen, werden die real vereinnahmten Steuern als Basis der Berechnung der Schlüsselzuweisung rechnerisch so angepasst (aufgewertet), als läge der Hebesatz auf Niveau des Nivellierungssatzes.

Es wird somit eine höhere Steuereinnahme und damit Eigenleistungsfähigkeit berücksichtigt. Die Gemeinde erhält dadurch effektiv eine geringere Schlüsselzuweisung.

 

Grundsätzlich ist daher anzuraten, die Hebesätze zumindest auf das Niveau der Nivellierungssätze anzupassen.

 

r Zarpen würde dies ideal eine (schrittweise) Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B um 14 Prozentpunkt auf 368% bedeuten.

 

 

i) aktuelle Situation auf dem Energiemarkt

Bedingt durch den Ukrainekrieg befinden sich die Energiemärkte unter einem deutlich erhöhten Preisdruck gekoppelt mit hohen Ungewissheiten bezüglich der weiteren Preisentwicklung.

 

Dies führt dazu, dass Ende 2022 ausgelaufene Lieferverträge nicht per Ausschreibung mit mittelfristigen Vertragslaufzeiten neu vergeben werden konnten, da sich keine Bieter fanden.

 

Lieferverträge

Laufzeit bis

Preise 2024

Gas

31.12.2022

2022 x 3

Strom Liegenschaften

31.12.2024

 

Strom Straßenbeleuchtung

31.12.2022

2022 x 2

 

Da sich die Energiemärkte mittlerweile schrittweise wieder normalisieren, werden in 2023 die entsprechenden Ausschreibungen erfolgen, so dass ab 2024 wieder mit gesicherten Preisen kalkuliert werden kann.


IV. Ergebnisplan

 

Im Wesentlichen beinhaltet der Haushalt die Erträge und Aufwendungen der laufenden Haushaltswirtschaft.

Etwaige angedachte oder im Zuge der Beratung noch einzubringende weitergehende Aufwendungen oder Erträge führen sodann noch zu Veränderungen.

 

Der Vorlage ist neben dem Ergebnisplan eine nach Produkten gegliederte Übersicht der Teilergebnispläne sowie die Teilergebnispläne selbst beigefügt.

 

Da durch die gestiegenen Energiepreise neben den Bewirtschaftungspositionen insbesondere auch die Schulverbandsumlage, die Schulkostenbeiträge wie auch die Defizitanteile der Gemeinde an die KiTas steigen, geht der vorliegende Entwurf des Ergebnisplanes von einem negativen Jahresergebnis in Höhe von EUR 49.200,- aus.

 

 

V. Finanzplan

 

Der Vorlage beigefügt ist der Finanzplan und r den investiven Teil des Finanzplans eine Investitionsübersicht (Investitionen ab EUR 10.000,-). Auch hierzu wird auf die Anlage der Beschlussvorlage Bezug genommen.

 

Im Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit kann die Gemeinde entsprechend des vorgelegten Haushaltsentwurfes im Jahr 2023 aufgrund der hohen Nachzahlung an die Stadt Reinfeld (Auflösung der Rückstellungen) ihre Auszahlungen nicht durch entsprechende Einzahlungen decken.

Der Plan sieht so aus der laufenden Verwaltungstätigkeit einen negativen Saldo von EUR 469.900,- vor.

 

Unter Annahme des vorliegenden Haushaltsentwurfes nimmt die Liquidität insbesondere auch aufgrund der Auszahlungen für Investitionen in Höhe von EUR 638.300,- (Ankauf Flächen für Baugebiet TEUR 600) zum Ende des Haushaltsjahres 2023 um voraussichtlich TEUR 1.105,8 ab.

 

Der Kassenbestand der Gemeinde Zarpen zum (31.12.2022: EUR 1.166.541,29) 31.12.2023 wird somit auf den Wert von EUR 60.741,29 sinken.

 

 

VI. Haushaltsplan der Kameradschaftskassen der Freiwillig(en) Feuerwehr

 

Gemäß § 97 Absatz 5 Gemeindeordnung in Verbindung mit den Regelungen in § 2a und 2b des Brandschutzgesetzes S.- H. sowie der durch die Gemeindevertretung beschlossenen Satzungen sind die Bestände der Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr in das Sondervermögen der Gemeinde übergegangen.

Gemäß § 2a Absatz 2 des Brandschutzgesetzes haben die Freiwilligen Feuerwehren einen Ein- und Ausgabeplan über die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben innerhalb des Sondervermögens „Kameradschaftskasse“ zu erstellen.

Die Ein- und Ausgabepläne bedürfen für ihr Inkrafttreten gemäß Absatz 3 der Vorschrift der Genehmigung der Gemeindevertretung. Der Vorlage sind dazu als Anlage 2 die Haushaltsplanung(en) der Feuerwehr(en) für das Jahr 2023 beigefügt.

 

 



Finanzielle Auswirkungen:

 

Sollte der Haushalt 2023 wie vorgelegt beschlossen werden, werden die Liquiden Mittel der Gemeinde Zarpen im Haushaltsjahr 2023 um EUR 1.105.800,- abnehmen.

 

Zum 31.12.2023 wird der Kassenbestand der Gemeinde Zarpen somit auf EUR 60.741,29 sinken.

 

 


Anlage/n:

Anlagen:

 

  1. Haushaltssatzung und -Planung 2023 in Einzeldateien
    1. Haushaltssatzung 2023
    2. Haushaltsquerschnitt Ergebnisplan 2023
    3. Haushaltsquerschnitt Finanzplan 2023
    4. Ergebnisplan 2023 (Kontenübersicht)
    5. Finanzplan 2023 (Kontenübersicht)
    6. Budgetübersicht

 

  1. Haushaltsplanung der Kameradschaftskassen 2023
     
  2. Haushaltssatzung und -Planung 2023
    vollständiges Paket inklusive Teil-Ergebnis- und –Finanzplan
     
  3. Jahresabschluss 2021 (Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1.1_22 HH-Satzung 2023 (44 KB)      
Anlage 2 2 1.2_22 EP Haushaltsquerschnitt 2023 (92 KB)      
Anlage 3 3 1.3_22 FP Haushaltsquerschnitt 2023 (84 KB)      
Anlage 4 4 1.4_22 Ergebnisplan 2023 in Konten (98 KB)      
Anlage 5 5 1.5_22 Finanzplan 2023 in Konten (115 KB)      
Anlage 6 6 1.6_22 Investitionsplanung (52 KB)      
Anlage 7 7 1.7_16 Büdgetübersicht 2023 (37 KB)      
Anlage 8 8 2.1_Haushaltsplanung Kameradschaftskasse JF Zarpen 2023 (806 KB)      
Anlage 9 9 2.2_Haushaltsplanung Kameradschaftskasse FF Zarpen 2023 (804 KB)      
Anlage 10 10 3.0_22 Haushalt 2023 vollständig (4610 KB)      
Anlage 11 11 22 JA2021 - nur Zahlenwerk (5360 KB)      
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