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Vorlage - 2023/22-181  

Betreff: Zuwendung an den TSV Zarpen zur Modernisierung der Flutlichtanlage (LED)
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Bau-, Wege- und Umweltausschuss der Gemeinde Zarpen
30.03.2023 
Sitzung des Finanzausschusses und des Bau-, Wege und Umweltausschusses der Gemeinde Zarpen geändert beschlossen   
Finanzausschuss der Gemeinde Zarpen Vorberatung
Gemeindevertretung Zarpen Entscheidung
13.04.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Zarpen (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
rili_Sportstaetten  

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Zarpen möge beschließen/ beschließt:

 

  1. Die Beantragung der Zuwendung durch das Land Schleswig-Holstein in Höhe von EUR 26.000,- für die Finanzierung des Projektes „Modernisierung der Flutlichtanlage (LED) durch den TSV Zarpen“.
     
  2. Die Zahlung einer zweckgebundenen Zuwendung zur Finanzierung des Projektes „Modernisierung der Flutlichtanlage (LED) durch den TSV Zarpen“ an den TSV Zarpen in Höhe von EUR 36.400,-
    unter Einhaltung der folgenden Bedingungen:
    1. Die Bewilligung der unter 1. beantragten Zuwendung durch das Land Schleswig-Holstein in Höhe von EUR 26.000,-.
    2. Die Auszahlung der Zuwendung an den TSV Zarpen erfolgt umgehend bei Erfüllung der Bedingung I.
    3. Die Zuwendung an den TSV Zarpen erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, wenn dieser innerhalb des durch die Landesförderung vorgegebenen Zeitrahmens:

a)        die Zuwendung zweckgebunden nutzt;

b)        einen vereinfachten Verwendungsnachweises entsprechend 8.3 der anhängenden Förderrichtlinie (Sachbericht und zahlenmäßiger Nachweis) erstellt und einreicht.

 

 


Sachverhalt:

 

Der TSV Zarpen plant, die Flutlichtanlage des alten Sportplatzes mit LED-Technik zu modernisieren.

 

Durch die Modernisierung können Einsparungen beim Stromverbrauch von ca. 40% realisiert werden.

 

Entsprechend der aktuellen Planung wird das Projekt insgesamt ein Investitionsvolumen in Höhe von ca. EUR 52.000,- erfordern.

 

Dieser Betrag kann entsprechend der Richtlinie über die Förderung von kommunalen Sportstätten in Schleswig-Holstein (Sportstättenförderrichtlinie) zu 50% aus Zuwendungen des Landes Schleswig-Holstein finanziert werden.

 

Antragsberechtigt ist die Gemeinde Zarpen, welche die Zuwendung mit Zustimmung der Bewilligungsbehörde an Dritte (hier den TSV Zarpen) weitergeben darf (7.1).

 

Entsprechend 6.1 Satz 4 beträgt der Eigenanteil der Gemeinde Zarpen 20% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben und beträgt damit EUR 10.400,-.

 

Investition

Finanzierung

Anteil

Finanzierer

 52.000,00 €

 10.400,00 €

20%

Gemeinde

 

 26.000,00 €

50%

Land SH

 

 15.600,00 €

30%

Verein

 52.000,00 €

 52.000,00 €

100%

 

 

Die Gesamtzahlung/ Höhe der Zuwendung der Gemeinde Zarpen an den TSV Zarpen beträgt somit EUR 10.400,- (Eigenanteil) + EUR 26.000,- (Landesteil) = EUR 36.400,-.

 

Antragsfrist für 2023 ist der 31.03.2023, so dass der Antrag bereits vor Beschluss der Gemeindevertretung gestellt werden muss. Sollte die Gemeindevertretung der Beantragung und Weiterleitung der Zuwendung nicht zustimmen wird der Antrag zurückgenommen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Gemeinde Zarpen gewährt dem TSV Zarpen eine Investitionszuwendung in Höhe von EUR 36.400,- und erhält EUR 26.000,- vom Land Schleswig-Holstein, so dass diese Förderung den Liquiditätsstand um effektiv EUR 10.400,- reduziert.

 

Aktuell sind diese Auswirkungen noch nicht in der vorliegenden Haushaltsplanung 2023 berücksichtigt.

 

Bei positiver Beschlussfassung ist der Beschluss zum Haushaltsplan 2023 mit der folgenden Änderung zu ergänzen:

 

421010.6811000 Erhöhung auf EUR 26.000,-

421010.7818000 Erhöhung auf EUR 36.400,-

 


Anlage/n:

Anlage/n:

Richtlinie über die Förderung von kommunalen Sportstätten in Schleswig-Holstein

(Sportstättenförderrichtlinie) 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 rili_Sportstaetten (150 KB)      
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