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Vorlage - 2023/23-261  

Betreff: Schulneubau Zarpen: Finanzierung der bisherigen Maßnahmen (2021/2022) durch Eigenmittel
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Schulausschuss Amt Nordstormarn Vorberatung
24.04.2023 
Sitzung des Schulausschusses des Amtes Nordstormarn - FÄLLT AUS!      
Amtsausschuss Nordstormarn Entscheidung
11.05.2023 
Sitzung des Amtsausschusses Nordstormarn ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss beschließt:

 

Die bereits in 2021 und in 2022 getätigten Auszahlungen zur Vorbereitung des Neubaus der DGS Zarpen werden nicht durch Kreditaufnahmen, sondern soweit möglich durch die Nutzung der Liquiditätsreserve DGS Zarpen aus der Liquidität des Amtes Nordstormarn

sowie gegebenenfalls ergänzend durch eine Sonderumlage der die DGS Zarpen nutzenden Gemeinden finanziert.

 


Sachverhalt:

Um den geplanten Neubau der Dörfergemeinschaftsschule (DGS) in Zarpen vorzubereiten sind in den vergangenen Jahren bereits umfangreiche Vorbereitungen durchgeführt worden,
dies sind insbesondere:

  • Ankauf Fläche
  • Beauftragung von Planungsleistungen
  • Beauftragung der Durchführung des Ideenwettbewerbs (Architektenausschreibung)

 

Bisher war die Bereitstellung der notwendigen Finanzmittel in den Haushalten des Amtes Nordstormarn (Schulträger) durchgehend durch Kreditaufnahmen sichergestellt.

Die folgenden Kreditermächtigungen wurden bewilligt:

  • Nachtragshaushalt 2021 EUR              800.000,- (für Grundstück)
  • Haushalt 2022 EUR              350.000,- (Planungskosten)

 

Nach Beratung im Hauptausschuss des Amtes Nordstormarn am 22.02.2023 sowie in der Arbeitsbesprechung der die DGS Zarpen nutzenden und finanzierenden Gemeinden im Vorfeld des Amtsausschusses am 01.03.2023 äußerten die Beteiligten Bedenken hinsichtlich einer langfristigen Bindung durch Kredite mit einer Laufzeit von 30 Jahren, solange die endgültige Entscheidung zum Bau der Schule noch nicht gefallen sei.

Im Rahmen des vorbereitenden Gespräches am 01.03.2023 entstand daher Einigkeit darüber, dass vorerst kein langfristig gebundenes Darlehen aufgenommen werden sollte.

 

Die Finanzierung der bisher entstandenen investiven Auszahlungen wird stattdessen aus der Liquiditätsreserve DGS Zarpen (s.u.) finanziert.

 

Nach aktuellem vorläufigen Stand der Buchhaltung (Personalkostenumbuchungen 2022 noch nicht erfolgt) führen die erheblichen Auszahlungen in 2021 (Investitionen) dazu, dass die Liquiditätsreserve DGS Zarpen zum 31.12.2022 voraussichtlich negativ abschließt
(dann Kassenkredit durch die Einheitskasse).

 

 

Die DGS Zarpen nutzenden und finanzierenden Gemeinden („Schulverband“) haben sich bereiterklärt, das eventuell in 2022 entstandene Defizit der Liquiditätsreserve DGS Zarpen nach abschließender Berechnung im Rahmen des Jahresabschlusses 2022 durch eine Sonderumlage auszugleichen (beispielhaft nach aktueller Berechnung EUR 207.251,71).

 

 

Information zu Liquiditätsreserve DGS Zarpen

Der Haushalt der DGS Zarpen wird als Teilhaushalt des Amtes Nordstormarn geführt.

Die Finanzierung erfolgt durch eine Umlage der laufenden Kosten auf die Gemeinden, welche die DGS Zarpen nutzen (Zarpen, Badendorf, Mönkhagen, Rehhorst, Heilshoop) entsprechend der jeweiligen Anteile ihrer Schulkinder an der Gesamtkinderzahl.

 

In der Vergangenheit erfolgten Zahlungen der Gemeinden an das Amt Nordstormarn ausschließlich auf Basis der Haushaltsplanung. Eine Abrechnung und damit verbundene Rück-/ Nachzahlungen im Rahmen der Jahresergebnisrechnung erfolgte nicht.

 

Seit 2011 realisierte die Teilfinanzrechnung des Teilhaushalts DGS Zarpen zumeist ein positives Ergebnis. Da diese Ergebnisse im Rahmen des Gesamtabschlusses in der Liquidität des Amtes Nordstormarn aufgehen/ enthalten sind, wurden diese im Rahmen einer Nebenrechnung kumuliert und im Rahmen der Vorlage zum Schulhaushalt als sogenannte „kamerale Rücklage“ nachrichtlich dargestellt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Entsprechend dem aktuellen Stand der Buchhaltung besteht in der Liquiditätsreserve DGS Zarpen zum 31.12.2022 ein Defizit in Höhe von EUR 207.251,71.

 

Durch den Beschluss und die anschließende Umsetzung in den betroffenen Gemeinden wird voraussichtlich dieser Betrag der Liquidität des Amtes Nordstormarn wieder zugeführt.

 

Die betroffenen Gemeinden werden anhand der an der Schulkinderzahl gemessenen Nutzung entsprechend quotal belastet: Zarpen 33,80%, Badendorf 23,47%, Mönkhagen 15,02%, Rehhorst 17,61%, Heilshoop 10,09%.

 

Anlage/n:

Anlage/n:

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