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Vorlage - 2023/20-220  

Betreff: Haushaltssatzung mit Plan 2023 (Beschluss 2023 mit JA 2021)
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Wesenberg Entscheidung
27.04.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Wesenberg (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
1.1_20 HH-Satzung 2023  
1.2_20 - HA EP 2023  
1.3_20 - HA FP 2023  
1.4_20 - EP 2023 in PSK  
1.5_20 - FP 2023 in PSK  
1.6_20 Investitionen 2023  
1.7_20 Erläuterungen 2023  
1.8_20 Vergleich Beschluss 2212 + 2304  
2.0_20 Haushaltssatzung + Plan 2023  
3.0_Einnahmen Ausgabenplanung FFW Groß Wesenberg für 2023  
4.0_20 JA 2021 - nur Zahlenwerk  

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wesenberg beschließt:

 

1.

ohne/ mit den folgenden Änderungen den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung der Gemeinde Wesenberg für das Haushaltsjahr 2023.

 

Änderungen:

a)

Die Hebesätze werden festgesetzt auf

 

Hebesatz

von

auf

Grundsteuer A:

339%

339%

Grundsteuer B:

367%

367%

Gewerbesteuer:

310%

310%

b)

 

 

 

2.

Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für die durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Wesenberg verwalteten Sondervermögen genehmigt.

Zur Verwaltung dieser Sondervermögen ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister sowie den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 


Sachverhalt:

 

I. Haushaltserlass 2023 Jahresabschluss 2021 Aktualisierung Haushaltsplan 2023

 

Entsprechend des Haushaltserlasses 2023 muss zum Zeitpunkt der Beschlussfassung zur Haushaltssatzung und -Planung 2023 der Jahresabschluss 2021 vorliegen, da dessen Ergebnisse als Grundlage für die Beratung der geplanten Entwicklung des Haushaltes unverzichtbar sind.

Dieser Beschlussvorlage ist somit der Jahresabschluss (Darstellung der Ergebnisse 2021 in Bilanz, Ergebnis- und Finanzplan) als Anlage 4 beigefügt.

Anm.: Sollte zum Zeitpunkt des Versands die Anlage 4 noch nicht fertiggestellt sein, wird diese nachgesendet.

 

Wesentliche Änderungen zum Beschluss der Gemeindevertretung Wesenberg am 08.12.2022:

 

  1. Berücksichtigung der Auflösung der Rückstellungen und Zahlung der Schulkostenbeiträge der Vorjahre an Reinfeld (s.a. III. f):
    1.   211010.5452101 auf EUR              502.600,-
    2.   218210.5452101 auf EUR              471.600,-
    3.   221010.5452101 auf EUR              44.600,-

 

 

 

II. Haushaltsentwicklung 2022

 

Im Jahr 2022 entwickeln sich die Gewerbesteuereinzahlungen für die Gemeinde Wesenberg deutlich positiver als erwartet. So ist bis zur Erstellung dieser Vorlage bereits ein Ertrag inhe von TEUR 395,3 gebucht worden und somit fast doppelt so viel wie geplant. Durch neue Gewerbesteuerzahler kommt es hier allerdings zu einer erheblichen Verzerrung, da Vorauszahlungen für 2021 und 2022 in Höhe von ca. TEUR 185 enthalten sind. In der Haushaltsplanung wird daher vorsichtig nur ein leichter Anstieg der Gewerbesteuer auf TEUR 220 angenommen.

 

Zusätzlich erhält die Gemeinde Wesenberg für 2022 deutlich mehr Schlüsselzuweisungen als im Rahmen der Haushaltsplanung zu vorsichtig kalkuliert. In 2022 wurde so ein Ertrag in Höhe von TEUR 3.702 realisiert.

Da bei den Aufwandspositionen aktuell keine wesentliche Ansatzüberschreitung zu erkennen ist und unter der Voraussetzung, dass sämtliche geplanten Aufwendungen bis zum Jahresende auch tatsächlich verursacht werden (s.a. Rückstellungen Schulkostenbeiträge Reinfeld), wird das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit für 2022 vorausschtlich mit einem positiven Ergebnis und damit deutlich besser als geplant ausfallen (Plan: EUR -458.800,-) abgeschlossen.

 

 

 

 

III. Grundlagen und Rahmenbedingungen

 

Der vorliegende Haushaltsentwurf 2023, bestehend aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan sowie den jeweiligen Teilplänen basiert auf den Ist- Werten des Jahres 2020, 2021 und den fortgeführten Planwerten des Jahres 2022 (vgl. auch Ausführungen zu I.).

 

 

Weitergehend ist insbesondere für die Planwerte des Produktes „611010- Allgemeine Finanzwirtschaft“ der Haushaltserlass des Landes Schleswig- Holstein 2023 vom 15.09.2022 verbunden mit der vorläufigen Festsetzung des kommunalen Finanzausgleichs 2023 vom 27.01.2023 maßgebend.

 

Die damit einhergehenden Berechnungen für die Ermittlung der Höhe der Schlüsselzuweisung, der Amtsumlage und der Kreisumlage für das Jahr 2023 sind daher ebenso vorläufig.

 

 

 

 

a) Gewerbesteuerumlage

Der Gewerbesteuerumlagesatz verbleibt wie im Jahr 2022 auf 35,0 %.

 

 

b) bedarfsunabhängige Zuweisungen von bestimmten Umsatzsteuermehreinnahmen des Landes an die Gemeinden nach § 32 FAG (früher § 25 FAG Familienlastenausgleich)

Der bedarfsunabhängigen Zuweisungen von bestimmten Umsatzsteuereinnahmen des Landes an die Gemeinden nach § 32 FAG betragen für das Jahr 2023 rund 158,9 Mio. Euro.

Die Verteilung erfolgt nach dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer geltenden Schlüsselzahlen. Für die Gemeinde Wesenberg entspricht dies einem Betrag von ca.
EUR 112.200,- r das Jahr 2023.

 

 

c) Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden zum Ausgleich bedarfstreibender Flächenlasten

nach § 10 FAG

Die Gemeindestraßenkilometer für die Gemeinde Wesenberg wurden auf 18,20km festgelegt. Je Kilometer erfolgt in 2023 eine Zuweisung in Höhe von EUR 4.130,-, somit

insgesamt EUR 82.100,-.

 

 

 

 

d) Kita- Reformgesetz

Die Grundlage der Finanzierung des neuen Systems ist eine gesetzlich normierte Standardqualität als Voraussetzung für die Beteiligung an der öffentlichen Förderung. Auf dieser Basis erfolgt die Berechnung eines nach Betreuungsstunden und Alter der Kinder differenzierten sowie jährlich dynamisierten Gruppenfördersatzes für die Referenzkita Schleswig-Holstein. Mit dem Standard-Qualitäts-Kosten-Modell (SQKM) werden die Fördersätze berechnet. Gleichzeitig sollen die Finanzierungsregelungen für Kitas und Tagespflege harmonisiert werden. Für die an die Tagespflegepersonen zu zahlende laufende Geldleistung werden auf Grundlage einer transparenten Berechnung landesweite Mindestsätze festgelegt, die eine Mindestvergütung sicherstellen sollen.

 

Entsprechend der Vorgaben zahlen die Gemeinden pauschal „Wohngemeindeanteile“ basierend auf der Kinderzahl der Gemeinde in die „SQKM-Finanzierung“ ein: 361110.5312010 ca. EUR 470.000,-.

 

Zusätzlich erfolgt die Zahlung von Defizitausgleichszahlungen an gemeindefremde KiTas in welchen die Gemeinde Wesenberg Belegrechte (KiTas Hamberge, Reinfeld, Klein Wesenberg lt): 361120.5312010 EUR 35.000,-

 

An Gemeinden mit Kitas (Standortgemeinden) werden entsprechend der Qualität und Anzahl der angebotenen Kita-Plätze bis voraussichtlich 2024 SQKM-Mittel ausgezahlt (361130.4481000).

Die Standortgemeinde zahlt die SQKM-Mittel an die jeweilige Kita über 361130.5312100.

In 2023 sind dies für Wesenberg ca. EUR 729.000,-.

 

Sollten die erhaltenen SQKM-Mittel nicht zu einer Deckung der laufenden Kosten der Kita führen, übernimmt die Standortgemeinde (361130.5312101) zusätzlich den Defizitausgleich: Wesenberg TEUR 30

 

Insgesamt zahlt Wesenberg in 2023 an die KiTa „Stubbendorfer Mäuseburg voraussichtlich EUR 759.300,- aus.

 

 

e) Kreisumlage, Amtsumlage

Die Kreisumlage des Kreises Stormarn wird rückwirkend ab 2022 um 1,5%-Punkte auf 26,5 v.H. gesenkt.

Die geänderte Umlage wurde im vorliegenden Haushaltsentwurf entsprechend berücksichtigt.

 

Die Amtsumlage verbleibt voraussichtlich in 2023 bei 22,0 v.H. (wie in 2022).

 

 

f) Zuweisungen an allgemeinbildende Schulen

Die Höhe der veranschlagten Planwerte für die Schulkostenbeiträge für Schüler aus der Gemeinde, die andere Schulen besuchen, wurden entsprechend dem Jahr 2022 und mit Blick auf die Ergebnisse der Jahre 2020 und 2021 fortgeführt. Abrechnungen für das Jahr 2022 liegen als aktuelle Vergleichszahlen noch nicht vor. Tendenziell muss weiter mit steigenden Aufwendungen dafür gerechnet werden. Aktuell sind hier EUR 668.500,- geplant (2022 noch EUR 417.100,-).

 

[neu]

Die Stadt Reinfeld hatte in Ihren Abrechnungen der Schulkostenbeiträger die Jahre 2018-2020 erhebliche Nachforderungen an die amtsangehörenden Gemeinden gestellt.

 

Die darauffolgenden Überprüfungen und Begutachtungen der Abrechnungen führten zu einer erheblichen Verzögerung und dem vollständigen Stopp der Zahlung von Schulkostenbeiträgen an die Stadt Reinfeld insbesondere auch für die Jahre 2021 und 2022.

 

r die eventuell auszugleichenden Verbindlichkeiten sind in den Jahresabschlüssen 2019 2022 in den Produkten 211000, 218210 und 221010 Rückstellungen, zu bilden.

 

Diese belaufen sich für die Gemeinde Wesenberg in Summe auf EUR 1.018.590,01.

 

Das durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Treukom GmbH erstellte Gutachten liegt jetzt vor (s. Anhang 1.7) und bestätigt die formale und rechnerische Richtigkeit der Abrechnungen.

 

Aus Sicht der Verwaltung gibt es keinen Zweifel an den Prüfergebnissen durch die Treukom.

 

Der Amtsdirektor Herr Jörg Tietgen empfiehlt daher, die noch offenen Schulkostenbeiträge aus den Jahren 2018 bis 2022 an die Stadt Reinfeld zu zahlen.

 

Dies wird im Anschluss an die Genehmigung des Haushaltes durch die Kommunalaufsicht durch die Auflösung der Rückstellungen und die damit verbundene Zahlung an Reinfeld realisiert.

 

In der vorliegenden Haushaltsplanung sind in den oben genannten Produkten die Erträge aus der Auflösung der Rückstellungen (Konto 4582601) und die „Zahlung“ (5452101) an Reinfeld berücksichtigt.

 

 

 

 

g) Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Klein Wesenberg

Die Freiwillig Feuerwehr der Gemeinde Klein Wesenberg hat im Zuge der Haushaltsplanung ihre Bedarfe mit eingebracht.

 

 

 

 

h) Änderungen der Nivellierungssätze, Hebesätze und Auswirkungen auf den Haushalt

Entsprechend des Haushaltserlasses 2023 wurden die Nivellierungssätze für die Hebesätze der Realsteuern angehoben:

 

Nivellierungssatz

2022

2023

Grundsteuer A

302%

303%

Grundsteuer B

367%

368%

Gewerbesteuer

309%

310%

 

 

 

Erläuterung zur Funktion der Nivellierungssätze:

Die Nivellierungssätze stellen vereinfacht dargestellt im Rahmen des Finanzausgleichs einen Richtwert des Landes für die Gemeinden dar, wie hoch die Hebesätze mindestens sein sollten.

Wenn die Hebesätze der Gemeinde unter den Nivellierungssätzen liegen, werden die real vereinnahmten Steuern als Basis der Berechnung der Schlüsselzuweisung rechnerisch so angepasst (aufgewertet), als läge der Hebesatz auf Niveau des Nivellierungssatzes.

Es wird somit eine höhere Steuereinnahme und damit Eigenleistungsfähigkeit berücksichtigt. Die Gemeinde erhält dadurch effektiv eine geringere Schlüsselzuweisung.

 

Grundsätzlich ist daher anzuraten, die Hebesätze zumindest auf das Niveau der Nivellierungssätze anzupassen.

 

r Wesenberg würde dies ideal eine (schrittweise) Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B um 1 Prozentpunkt auf 368% bedeuten.


i) aktuelle Situation auf dem Energiemarkt

Bedingt durch den Ukrainekrieg befinden sich die Energiemärkte unter einem deutlich erhöhten Preisdruck gekoppelt mit hohen Ungewissheiten bezüglich der weiteren Preisentwicklung.

 

Dies führt dazu, dass aktuell auslaufende Lieferverträge nicht per Ausschreibung mit mittelfristigen Vertragslaufzeiten neu vergeben werden können, da sich keine Bieter finden.

 

Lieferverträge

Laufzeit bis

Preise 2023

Gas

31.12.2022

2022 x 3

Strom Liegenschaften

31.12.2023

 

Strom Straßenbeleuchtung

31.12.2022

2022 x 2

 

 

 

 

IV. Ergebnisplan

 

Im Wesentlichen beinhaltet der Haushalt die Erträge und Aufwendungen der laufenden Haushaltswirtschaft unter Einbeziehung der unter Ziffer I. dargestellten Änderungen.

Etwaige angedachte oder im Zuge der Beratung noch einzubringende weitergehende Aufwendungen oder Erträge führen sodann noch zu Veränderungen.

 

Der Vorlage ist neben dem Ergebnisplan eine nach Produkten gegliederte Übersicht der Teilergebnispläne sowie die Teilergebnispläne selbst beigefügt.

 

Der vorliegende Entwurf des Ergebnisplanes schließt mit einem negativen Jahresergebnis in Höhe von EUR 309.600.- (Verschlechterung um EUR 79.900,- durch Aktualisierungen hier insbesondere Erhöhung Schulkostenbeiträge).

 

Gegenüber der Planung aus 2022 mit einem erwarteten Jahresfehbetrag in Höhe von EUR 458.800,- ist dies eine Verbesserung, welche aus einer Steigerung der Erträge (erhöhten Steuereinnahmen und Schlüsselzuweisungen ) in Höhe von TEUR 413 und einer nur moderaten Steigerungen der Aufwandspositionen resultiert.

 

 

 


 

V. Finanzplan

 

Der Vorlage beigefügt ist der Finanzplan und r den investiven Teil des Finanzplans eine Investitionsübersicht (Investitionen ab EUR 10.000,-). Auch hierzu wird auf die Anlage der Beschlussvorlage Bezug genommen.

 

Im Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit kann die Gemeinde entsprechend des vorgelegten Haushaltsentwurfes im Jahr 2023 aufgrund der hohen Nachzahlung an die Stadt Reinfeld (Auflösung der Rückstellungen) voraussichtlich ihre Auszahlungen nicht durch entsprechende Einzahlungen decken.

Der Plan sieht so aus der laufenden Verwaltungstätigkeit einen negativen Saldo von EUR 1.073.200,- vor.

 

Unter Annahme des vorliegenden Haushaltsentwurfes nimmt die Liquidität aufgrund dieses Saldos und der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (EUR 125.100,-) zum Ende des Haushaltsjahres 2023 voraussichtlich um EUR 1.193.700,- ab.

 

Im Rahmen des Finanzplanes wird für 2022 immer der durch den Haushaltsansatz (Planung) entstehende Finanzmittelbestand (EUR 1.875.286,-) dargestellt.

 

Der tastächliche Kassenbestand zum 31.12.2022 ist: EUR 2.917.519,02

 

VI. Haushaltsplan der Kameradschaftskassen der Freiwillig(en) Feuerwehr

 

Gemäß § 97 Absatz 5 Gemeindeordnung in Verbindung mit den Regelungen in § 2a und 2b des Brandschutzgesetzes S.- H. sowie der durch die Gemeindevertretung beschlossenen Satzungen sind die Bestände der Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr in das Sondervermögen der Gemeinde übergegangen.

Gemäß § 2a Absatz 2 des Brandschutzgesetzes haben die Freiwilligen Feuerwehren einen Ein- und Ausgabeplan über die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben innerhalb des Sondervermögens „Kameradschaftskasse“ zu erstellen.

Die Ein- und Ausgabepläne bedürfen für ihr Inkrafttreten gemäß Absatz 3 der Vorschrift der Genehmigung der Gemeindevertretung. Der Vorlage sind dazu als Anlage 2 die Haushaltsplanung(en) der Feuerwehr(en) für das Jahr 2023 beigefügt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Unter der Voraussetzung, dass die Gemeinde Wesenberg die Haushaltsplanung 2023 entsprechend genau realisiert, werden in 2023 EUR 1.193.700,- mehr ausgezahlt als vereinnahmt (insbesondere Schulkosten). Der Kassenbestand zum Ende 2023 ca. wird somit ca. TEUR 1.723 betragen.

 


 


Anlage/n:

Anlagen:

 

  1. Haushaltssatzung und -Planung 2023 in Einzeldateien
    1. Haushaltssatzung
    2. Haushaltsquerschnitt Ergebnisplan 2023
    3. Haushaltsquerschnitt Finanzplan 2023
    4. Ergebnisplan 2023 (Kontenübersicht)
    5. Finanzplan 2023 (Kontenübersicht)
    6. Investitionsplan 2023
    7. Erläuterungen
    8. Übersicht Veränderungen Beschluss Dezember 22/ April 23

 

  1. Haushaltsplanung der Kameradschaftskassen 2023
     
  2. Haushaltssatzung und -Planung 2023
    vollständiges Paket inklusive Teil-Ergebnis- und –Finanzplan
     
  3. Jahresabschluss 2021 (Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1.1_20 HH-Satzung 2023 (45 KB)      
Anlage 2 2 1.2_20 - HA EP 2023 (92 KB)      
Anlage 3 3 1.3_20 - HA FP 2023 (85 KB)      
Anlage 4 4 1.4_20 - EP 2023 in PSK (213 KB)      
Anlage 5 5 1.5_20 - FP 2023 in PSK (250 KB)      
Anlage 6 6 1.6_20 Investitionen 2023 (63 KB)      
Anlage 7 7 1.7_20 Erläuterungen 2023 (37 KB)      
Anlage 8 8 1.8_20 Vergleich Beschluss 2212 + 2304 (138 KB)      
Anlage 10 9 2.0_20 Haushaltssatzung + Plan 2023 (4919 KB)      
Anlage 9 10 3.0_Einnahmen Ausgabenplanung FFW Groß Wesenberg für 2023 (2452 KB)      
Anlage 11 11 4.0_20 JA 2021 - nur Zahlenwerk (6178 KB)      
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