Vorlage - 2023/17-158
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Beschlussvorschlag:
Vorbehaltlich der Bestätigung des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein – Landesplanungsbehörde, dass gegen die Planung keine Bedenken bestehen und insbesondere keine Ziele der Raumordnung den verfolgten Planungsabsichten entgegenstehen (positive landesplanerische Stellungnahme), beschließt die Gemeindevertretung:
- Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen von
- Kreis Stormarn vom 17.04.2023
- Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie vom 29.03.2023
- Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr vom 19.04.2023
- Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein – Technischer Umweltschutz vom 04.04.2023
- privater Einwand 1 vom 13.04.2023
b) zur Kenntnis genommen werden die Stellungnahmen von
- Archäologisches Landesamt vom 28.03.2023
- 50Hertz Transmission GmbH vom 30.03.2023
- Avacon Netz GmbH vom 29.03.2023
- Landessportverband SH e.V. vom 17.04.2023
- Schleswig-Holstein Netz AG, Leitungsauskunft vom 13.04.2023
- Schleswig-Holstein Netz AG, Betrieb Spezialnetze, Team Freileitungen vom 13.04.2023
- Vodafon GmbH vom 13.04.2023
- TenneT TSO GmbH vom 18.04.203
- Landesamt für Landwirtschaft, und nachhaltige Landentwicklung Schleswig-Holstein – Untere Forstbehörde vom 17.04.2023
Das Planlabor Stolzenberg, Lübeck wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
- Die Gemeindevertretung beschließt die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Klein Wesenberg für die Teilbereiche
A) südlich Alte Dorfstraße (K 7) und östlich Teichanlage sowie östlich Hauptstraße (K 7) und westlich der Teichanlage;
B) südlich der Straße Am Kirchberg, östlich Am Kirchberg 2 und westlich Am Kirchberg 6;
C) Flächen nördlich der Straße Am Kirchberg, gelegen östlich des bestehenden Friedhofes sowie auf dem Grundstück Am Kirchberg 1
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Amtsdirektor des Amtes Nordstormarn wird beauftragt, die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass die wirksame Flächennutzungsplanänderung und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amt-nordstormarn.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Bemerkungen:
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/-innen bzw. Bürgerliche Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 02.03.2023 für die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes den erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst und den geänderten Entwurf nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB zur erneuten öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bestimmt. Stellungnahmen waren nur zu den geänderten und ergänzten Teilen zugelassen. Die Auslegungsfrist wurde auf 3 Wochen verkürzt.
Entsprechend dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss haben der Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes inklusive Begründung sowie die umweltrelevanten Informationen gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 29.03.2023 bis einschließlich 18.04.2023 im Amt Nordstormarn öffentlich ausgelegen. Die Unterlagen waren gleichzeitig im Internet unter www.amt-nordstormarn.de einsehbar und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Die gemäß § 4a Abs. 3 BauGB beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzverbände sind am 28.03.2023 erneut am Verfahren beteiligt worden. Gleichzeitig wurde das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein als Landesplanungsbehörde unterrichtet. Dieses hat sich bereits mit Schreiben vom 13.12.2022 zu den Planungsabsichten geäußert. Bislang wurde aber nicht bestätigt, dass gegen die Planung keine Bedenken bestehen und insbesondere keine Ziele der Raumordnung den verfolgten Planungsabsichten entgegenstehen.
Folgende Stellungnahmen sind eingegangen:
Träger öffentlicher Belange/obere Verwaltungsbehörde |
Stellungnahme vom |
Ministerium für Innere, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes SH, Referat Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht | |
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein | ohne Stellungnahme |
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH | |
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung Schleswig-Holstein – Außenstelle Südost | ohne Stellungnahme |
Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein – Technischer Umweltschutz | |
Landesamt für Landwirtschaft, und nachhaltige Landentwicklung Schleswig-Holstein – Untere Forstbehörde | |
Archäologisches Landesamt SH | |
Landesamt für Denkmalpflege SH | ohne Stellungnahme |
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie | |
Kreis Stormarn | |
Landwirtschaftskammer SH | ohne Stellungnahme |
Handwerkskammer Lübeck | ohne Stellungnahme |
Industrie- und Handelskammer zu Lübeck | |
Wasserbeschaffungsverband Reinfeld-Land | ohne Stellungnahme |
Wasser- und Bodenverband Trave | ohne Stellungnahme |
Gewässerpflegeverband Grinau | ohne Stellungnahme |
TraveNetz GmbH | 13.04.203 |
Gasunie Deutschland Transport Service GmbH | ohne Stellungnahme |
HanseWerk Natur GmbH |
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Vereinigte Stadtwerke GmbH | ohne Stellungnahme |
Schleswig-Holstein Netz AG, Betrieb Spezialnetze, Team Freileitungen | |
Schleswig-Holstein Netz AG, Leitungsauskunft | |
Deutsche Telekom Technik GmbH | |
Vodafon Kabel Deutschland GmbH | ohne Stellungnahme |
Vodafon GmbH | |
TenneT TSO GmbH | |
50hertz Transmission GmbH | |
Avacon Netz GmbH | |
Abfallwirtschaftsgesellschaft Stormarn mbH | ohne Stellungnahme |
Wirtschafts- und Aufbaugesellschaft Stormarn mbH | |
Landessportverband Schleswig-Holstein e.V. | |
Naturschutzverband |
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Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband SH | ohne Stellungnahme |
Naturschutzbund Deutschland e.V., Landesverband SH | ohne Stellungnahme |
AG 29 – Arbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzverbände | ohne Stellungnahme |
Öffentlichkeit |
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Einwand 1 |
Alle eingegangenen Stellungnahmen sind in der als Anlage 1 beigefügten Übersicht zusammengestellt. Diese enthält auch die vorgeschlagene Gewichtung der einzelnen geltend gemachten Belange (Abwägung).
Die vorliegende Abwägung wird zur Beschlussfassung empfohlen. Es ergeben sich keine Änderungen in den Planinhalten, die ein erneutes Beteiligungsverfahren erfordern.
Für die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes kann der abschließende Beschluss gefasst werden. Die Flächennutzungsplanänderung ist im nächsten Schritt dem Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein zur Genehmigung vorzulegen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Finanzierungsmittel sind im Haushaltsplan 2023 im Produktkonto 511010.5431400 (Kosten der Bauleitplanung) eingeplant.
Anlage/n:
Anlage/n:
Beschlussempfehlung/Abwägung (Stand: GV 27.04.2023)
12. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand: 27.04.2023)
Begründung zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand: 27.04.2023)
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Beschlussempfehlung/Abwägung (Stand: GV 27.04.2023) (625 KB) | ||||
2 | 12. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand: GV 27.04.2023) (847 KB) | ||||
3 | Begründung zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand: Gv 27.04.2023) (849 KB) |