Vorlage - 2023/13-187
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Sachverhalt:
Mitglieder der Gemeindevertretung können sich durch eine besondere Erklärung gegenüber dem Vorsitz der Gemeindevertretung zu einer Fraktion zusammenschließen.
Die Fraktionszugehörigkeit ist nicht an eine Mitgliedschaft in einer Partei- oder Wählergemeinschaft gekoppelt.
Die Mindeststärke einer Fraktion beträgt 2 Mitglieder.
Die Erklärung über die Zugehörigkeit ist zu protokollieren.
Es sollen die Vorsitzenden der Fraktionen benannt werden.
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2023_ErklaerungueberFraktionszugehoerigke (91 KB) |