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Vorlage - 2023/21-198  

Betreff: Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Westerau Entscheidung
06.06.2023 
Konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung Westerau (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

1. Wahlgang

 

Nach Aufruf durch den Vorsitz werden für die Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin folgende Vorschläge genannt:

 

_____________________________

 

_____________________________

 

_____________________________

 

Die Abstimmung hat folgendes Ergebnis:

 

_____________________________

_____________________________

_____________________________

 

Damit hat der Bewerber/die Bewerberin ______________________ / kein Bewerber/keine Bewerberin die erforderliche Mehrheit von mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erreicht.

 

Bei erforderlicher Mehrheit:

 

__________________________________ erklärt, dass er/sie die Wahl annimmt.

 

 

2. Wahlgang, wenn keine absolute Mehrheit erreicht wurde

 

Sodann wird über dieselben Bewerberinnen oder Bewerber erneut abgestimmt. Die Abstimmung hat folgendes Ergebnis:

_____________________________

_____________________________

_____________________________

 

 

Damit hat der Gemeindevertreter oder die Gemeindevertreterin _______________________ / kein Gemeindevertreter/keine Gemeindevertreterin die erforderliche Mehrheit von mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erreicht.

 

Bei erforderlicher Mehrheit:

 

__________________________________ erklärt, dass er/sie die Wahl annimmt.

 

 

2 a. Nur eine Person

 

Da der Bewerber/die Bewerberin im 2. Wahlgang nicht die erforderliche Mehrheit von mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erreicht hat, wird die Wahl in einer späteren Sitzung wiederholt.

 

3. Stichwahl bei mehreren Bewerbungen

 

An der nunmehr erforderlichen Stichwahl nehmen teil:

_____________________________

 

_____________________________

 

Die Abstimmung hat folgendes Ergebnis:

_____________________________

 

_____________________________

 

Die meisten Stimmen hat der Bewerber/die Bewerberin

_____________________________

 

auf sich vereinigt. Er/Sie erklärt, dass er/sie die Wahl annimmt.

 

 

4. Losentscheid

 

Da auch die Stichwahl zu keinem Ergebnis führt, zieht der Vorsitz das Los. Das Los entscheidet für den Bewerber/die Bewerberin

 

_____________________________

 

______________________ erklärt, dass er/sie die Wahl annimmt.

 

 

 


Sachverhalt:

Unter Vorsitz des am längsten ununterbrochen der Gemeindevertretung angehörenden (dienstältesten) Mitglieds, das hierzu bereit ist, bzw. bei gleicher Dauer der Zugehörigkeit zur Gemeindevertretung das (lebens-) älteste Mitglied wird der neue Bürgermeister oder die neue Bürgermeisterin gewählt.

 

Vorschlagsberechtigt sind alle Mitglieder der Gemeindevertretung. Jedes Mitglied der Gemeindevertretung kann sich selbst vorschlagen.

 

Die Wahl erfolgt im Meiststimmenverfahren.

 

Die Wahl bedarf gemäß § 52 der Gemeindeordnung der Mehrheit von mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung.

 

Wird diese Mehrheit nicht erreicht, so wird über dieselben Personen erneut abgestimmt.

 

Erhält auch dann niemand die erforderliche Mehrheit, so findet eine Stichwahl zwischen zwei Personen statt. Diese nehmen an der Stichwahl in der Reihenfolge der auf sie entfallenden Stimmzahlen teil. Bei gleicher Stimmzahl entscheidet das vom Vorsitz zu ziehende Los über die Teilnahme an der Stichwahl. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält.

 

Führt auch die Stichwahl zu keinem Ergebnis, so entscheidet das Los, welches der Vorsitz zieht.

 

Ausnahmeregelung:

 

Steht nur eine Person zu Wahl, wird über diese erneut abgestimmt, wenn sie nicht mehr als die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Stimmen der Gemeindevertretung erhält.

 

Erhält sie auch im zweiten Wahlgang nicht diese Mehrheit, ist die Wahl in einer späteren Sitzung zu wiederholen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine

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Anlage/n:

 

 

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