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Vorlage - 2023/21-199  

Betreff: Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Westerau Anhörung
06.06.2023 
Konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung Westerau (offen)   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Verpflichtung:

Die ehrenamtliche Bürgermeisterin oder der ehrenamtliche Bürgermeister ist nach seiner Wahl auf die gewissenhafte Erfüllung der Obliegenheiten durch das Mitglied zu verpflichten, das auch die Wahl geleitet hat (dienstältestes Mitglied der Gemeindevertretung).

 

Text: „Ich verpflichte Sie durch Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung Ihrer Obliegenheiten und führe Sie in Ihr Amt als Bürgermeister/in der Gemeinde Westerau ein.“

 

Ernennung:

Die oder der neu gewählte Vorsitzende wird anschließend zur Ehrenbeamtin oder zum Ehrenbeamten ernannt

bei Wiederwahl durch die bisherige 1. Stellvertretung und

bei Neuwahl durch die bisherige Bürgermeisterin oder den bisherigen  Bürgermeister.

 

Hinweis:  Sofern die neu gewählte Bürgermeisterin oder der neu gewählte Bürgermeister in der Sitzung nicht anwesend ist und die Person deshalb nicht ernannt werden kann, ist die Sitzung abzubrechen.

 

Vereidigung:

Die neue Bürgermeisterin oder der neue Bürgermeister wird von dem dienstältesten Mitglied der Gemeindevertretung vereidigt.

 

Text: Ich schwöre (oder: ich gelobe), das Grundgesetz für die Bundesrepublik, die Landesverfassung und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, (so wahr mir Gott helfe).“

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

Anlage/n:

 

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