Vorlage - 2023/21-203
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Sachverhalt:
Jedes Mitglied der Gemeindevertretung und der Ausschüsse hat dem Bürgermeister bzw. der Bürgermeisterin den Beruf sowie andere vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten mitzuteilen, sofern dies für die Ausübung des Mandats von Bedeutung ist.
Die Angaben sind zu veröffentlichen.
Daher sind die nötigen Angaben dem Bürgermeister bzw. der Bürgermeisterin vorzulegen. In der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung werden die Angaben durch den Bürgermeister oder die Bürgermeisterin bekannt gegeben.
Allen Mitgliedern der Gemeindevertretung ist ein entsprechender Vordruck mit der Sitzungseinladung zugegangen.
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2023_BerufeundandereTaetigkeiten_Anlage (52 KB) |