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Vorlage - 2023/21-204  

Betreff: Wahl der Mitglieder der Ausschüsse sowie ggf. der Stellvertretenden
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Westerau Entscheidung
06.06.2023 
Konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung Westerau (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

a)    Wahlprüfungsausschuss

 

Es liegt im Ermessen der Gemeindevertretung, die Anzahl der Mitglieder festzulegen. Die Mindestzahl beträgt 3 Mitglieder der Gemeindevertretung

 

1. Möglichkeit: Meiststimmenverfahren "en bloc"

 

Nach Aufruf durch den Vorsitz werden für die Besetzung des Ausschusses folgende Vorschläge benannt:

_____________________________

 

_____________________________

 

_____________________________

 

_____________________________

 

_____________________________

 

Abstimmungsergebnis: ____ Stimmen

 

Damit sind die oben genannten Personen gewählt. Sie erklären, dass sie die Wahl annehmen.

 

 

2. Möglichkeit: Verhältniswahl wurde von der ___________- Fraktion verlangt.

Von den Fraktionen werden folgende Listenwahlvorschläge benannt:

a) ______ - Fraktion                                   

                                    

                                    

                                    

                                    

  

b) ______ - Fraktion                                   

                                    

                                    

                                    

                                    

Die Abstimmung über die Wahlvorschläge ergibt folgendes Abstimmungsergebnis:

 

Vorschlag der Vorschlag der 

______ - Fraktion ______ - Fraktion 

 

______   Stimmen ______   Stimmen 

 

Aufgrund des Höchstzahlverfahrens sind folgende Personen gewählt:

 

_____________________________

_____________________________

_____________________________

_____________________________

_____________________________

Sie erklären, dass sie die Wahl annehmen.

 

b)    Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung

In diesen Ausschuss dürfen ausschließlich Mitglieder der Gemeindevertretung gewählt werden.

 

1. Möglichkeit: Meiststimmenverfahren "en bloc"

 

Nach Aufruf durch den Vorsitz werden für die Besetzung des Ausschusses folgende Vorschläge benannt:

_____________________________

 

_____________________________

 

_____________________________

 

 

Abstimmungsergebnis: ____ Stimmen

 

Damit sind die oben genannten Personen gewählt. Sie erklären, dass sie die Wahl annehmen.

 

 

2. Möglichkeit: Verhältniswahl wurde von der ___________- Fraktion verlangt.

Von den Fraktionen werden folgende Listenwahlvorschläge benannt:

 

a) ______ - Fraktion                                   

                                    

                                    

  

b) ______ - Fraktion                                   

                                    

                                    

 

Die Abstimmung über die Wahlvorschläge ergibt folgendes Abstimmungsergebnis:

 

Vorschlag der Vorschlag der 

______ - Fraktion ______ - Fraktion 

 

______   Stimmen ______   Stimmen 

 

 

Aufgrund des Höchstzahlverfahrens sind folgende Personen gewählt:

 

_____________________________

_____________________________

_____________________________

Sie erklären, dass sie die Wahl annehmen.

 

 

c)    Finanz-, Bau- und Umweltausschuss

 

1. Möglichkeit: Meiststimmenverfahren "en bloc"

 

Nach Aufruf durch den Vorsitz werden für die Besetzung des Ausschusses folgende Vorschläge benannt:

_____________________________

 

_____________________________

 

_____________________________

 

_____________________________

 

_____________________________

 

Abstimmungsergebnis: ____ Stimmen

 

Damit sind die oben genannten Personen gewählt. Sie erklären, dass sie die Wahl annehmen.

 

 

2. Möglichkeit: Verhältniswahl wurde von der ___________- Fraktion verlangt.

Von den Fraktionen werden folgende Listenwahlvorschläge benannt:

 

a) ______ - Fraktion                                   

                                    

                                    

                                    

                                    

  

b) ______ - Fraktion                                   

                                    

                                    

                                    

                                    

Die Abstimmung über die Wahlvorschläge ergibt folgendes Abstimmungsergebnis:

 

Vorschlag der Vorschlag der 

______ - Fraktion ______ - Fraktion 

 

______   Stimmen ______   Stimmen

 

Aufgrund des Höchstzahlverfahrens sind folgende Personen gewählt:

 

_____________________________

_____________________________

_____________________________

_____________________________

_____________________________

 

Sie erklären, dass sie die Wahl annehmen.

 

 

 

d)    Jugend-, Kultur- und Sportausschuss

 

1. Möglichkeit: Meiststimmenverfahren "en bloc"

 

Nach Aufruf durch den Vorsitz werden für die Besetzung des Ausschusses folgende Vorschläge benannt:

_____________________________

 

_____________________________

 

_____________________________

 

Abstimmungsergebnis: ____ Stimmen

 

Damit sind die oben genannten Personen gewählt. Sie erklären, dass sie die Wahl annehmen.

 

 

2. Möglichkeit: Verhältniswahl wurde von der ___________- Fraktion verlangt.

Von den Fraktionen werden folgende Listenwahlvorschläge benannt:

 

a) ______ - Fraktion                                   

                                    

                                    

  

b) ______ - Fraktion                                   

                                    

                                    

 

Die Abstimmung über die Wahlvorschläge ergibt folgendes Abstimmungsergebnis:

 

Vorschlag der Vorschlag der 

______ - Fraktion ______ - Fraktion 

 

______   Stimmen ______   Stimmen 

 

Aufgrund des Höchstzahlverfahrens sind folgende Personen gewählt:

 

_____________________________

_____________________________

_____________________________

 

Sie erklären, dass sie die Wahl annehmen.

 


Sachverhalt:

 

Die Anzahl der Mitglieder und Besetzung der Ausschüsse ergeben sich aufgrund des Gesetzes oder aus der Hauptsatzung der jeweiligen Gemeinde. Die Ausschüsse werden grundsätzlich im Meiststimmenverfahren gewählt.

 

Wenn kein Mitglied der Gemeindevertretung und keine Fraktion widersprechen, kann in einem Wahlvorgang "en bloc" ein Ausschuss insgesamt oder alle Ausschüsse zusammen gewählt werden. Dies erleichtert das Wahlverfahren, setzt allerdings eine vorherige zuverlässige Absprache der Fraktionen voraus.

 

Jede Fraktion kann verlangen, dass die Mitglieder eines Ausschusses oder mehrerer Ausschüsse durch Verhältniswahl gewählt werden. In diesem Fall reichen die Fraktionen schriftlich Listen ein, über die abgestimmt wird. Es können auch Mitglieder anderer Parteien bzw. Wählergemeinschaften in den Vorschlag aufgenommen werden, wenn einer anderen Fraktion daraus kein Nachteil entsteht. Die Besetzung der Ausschüsse muss demnach grundsätzlich die Sitzverteilung in der Gemeindevertretung widerspiegeln.

 

Die Zuteilung der Ausschusssitze erfolgt nach dem Höchstzahlverfahren nach Sainte-Lague/Schepers, also mit Teilung der Stimmen durch 0,5 1,5 2,5 usw., nicht nach den Sitzzahlen in der Gemeindevertretung, sondern nach den Stimmen, die die Fraktionsvorschläge auf sich vereinigt haben.

 

Sollte bei der Besetzung der Ausschüsse durch Verhältniswahl eine Fraktion abweichend von ihrer Stärke in der GV mehr als die Hälfte der Ausschusssitze erhalten, wird derjenigen Fraktion mit der nächsten Höchstzahl ein weiterer Ausschusssitz zugeteilt (Überproportionalitätsklausel). Dieser Fall kann nur eintreten, wenn die Gemeindevertretung drei und mehr Fraktionen hat.

 

Fraktionen, die nach der Verhältniswahl nicht in einem Ausschuss vertreten sind, sind berechtigt, ein beratendes Mitglied in den Ausschuss zu entsenden (Grundmandat). Dies gilt auch für fraktionslose Gemeindevertreter für einen Ausschuss ihrer Wahl.

 

Folgende Ausschüsse sind zu besetzen:

 

a) Wahlprüfungsausschuss                                   mind. 3 Mitglieder der Gemeindevertretung

 

b) Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung              3 Mitglieder der Gemeindevertretung

 

c) Finanz-, Bau- und Umweltausschuss                         5 Mitglieder

 

d) Jugend-, Kultur- und Sportausschuss                        5 Mitglieder

 

In die Ausschüsse zu c) und d) können auch bürgerliche Mitglieder gewählt werden (§ 46 Abs. 3 GO i. V. m. der Hauptsatzung). Ihre Zahl darf die der Mitglieder der Gemeindevertretung im Ausschuss nicht erreichen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlage/n:

 

 

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