Vorlage - 2023/14-277
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Beschlussvorschlag:
b) Bei Wahl auf Vorschlag der vorschlagsberechtigten Fraktion:
______ Ja-Stimmen
______ Nein-Stimmen
______ Stimmenthaltungen
_________________ erklärt, dass er/sie die Wahl annimmt.
Sachverhalt:
Der Amtsausschuss besteht gemäß § 9 der Amtsordnung aus den Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen der amtsangehörigen Gemeinden. Gemeinden über 1.000 Einwohner entsenden weitere Mitglieder in den Amtsausschuss.
Bei einer Einwohnerzahl von 1.000 bis 2.000 ist ein weiteres Mitglied zu entsenden, so dass für die Gemeinde Hamberge ein weiteres Mitglied aus der Mitte der Gemeindevertretung zu wählen ist.
Gemäß § 2 der Hauptsatzung des Amtes Nordstormarn ist für jedes Mitglied des Amtsausschusses, d. h. auch für den Bürgermeister oder die Bürgermeisterin, ein stellvertretendes Mitglied zu wählen.
Dieses wird aus der Mitte der Gemeindevertretung nach dem Meiststimmenverfahren gewählt.
Auf Verlangen einer Fraktion erfolgt die Wahl des stellvertretenden Ausschussmitglieds auf Vorschlag der Fraktion mit der größten Höchstzahl.
Die Wahl der stellvertretenden Mitglieder im Amtsausschuss erfolgt daher auf Vorschlag der Fraktion, der der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin im Zeitpunkt der Wahl angehört.
Gezählt werden die Ja- und die Nein-Stimmen (Beschlussverfahren).
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n: