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Vorlage - 2023/21-206  

Betreff: Wahl des stellvertretenden Amtsausschussmitglieds
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Westerau Entscheidung
06.06.2023 
Konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung Westerau (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

r die Wahl des stellvertretenden Amtsausschussmitglieds werden folgende Vorschläge genannt:

______________________

______________________

 

a) Die Abstimmung nach dem Meiststimmenverfahren führt zu folgendem Ergebnis:

 

________ Stimmen dafür.

 

 

b) Bei Wahl auf Vorschlag der vorschlagsberechtigten Fraktion:

 

______ Ja-Stimmen

______ Nein-Stimmen

______ Stimmenthaltungen

 

_________________ erklärt, dass er/sie die Wahl annimmt


Sachverhalt:

Der Amtsausschuss besteht gemäß § 9 der Amtsordnung aus den Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen der amtsangehörigen Gemeinden. Gemeinden über 1.000 Einwohner entsenden weitere Mitglieder in den Amtsausschuss.

 

Gemäß § 2 der Hauptsatzung des Amtes Nordstormarn ist für jedes Mitglied des Amtsausschusses, d. h. auch für den Bürgermeister oder die Bürgermeisterin, ein stellvertretendes Mitglied zu wählen. Dieses wird aus der Mitte der Gemeindevertretung nach dem Meiststimmenverfahren gewählt.

 

Auf Verlangen einer Fraktion erfolgt die Wahl des stellvertretenden Ausschussmitgliedes auf Vorschlag der Fraktion mit der größten Höchstzahl.

 

Die Wahl des stellvertretenden Mitglieds im Amtsausschuss erfolgt daher auf Vorschlag der Fraktion, der der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin im Zeitpunkt der Wahl angehört.

Gezählt werden die Ja- und die Nein-Stimmen (Beschlussverfahren).


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlage/n:

 

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