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Vorlage - 2023/13-197  

Betreff: Wahl eines Mitglieds und ggf. eines stellvertretenden Mitglieds in den Beirat der Kindertageseinrichtung "Feldhorster Spatzen"
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Feldhorst Entscheidung
30.06.2023 
Konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung Feldhorst ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

a) Mitglied des Beirats der Kindertageseinrichtung "Feldhorster Spatzen“

 

Nach Aufruf durch den Vorsitz werden für die Wahl zur Entsendung des Mitglieds in den Beirat der Kindertageseinrichtung folgende Vorschläge genannt:

 

 

 

 

 

 

Die Abstimmung hat folgendes Ergebnis:

 

 

 

 

 

 

Damit hat die folgende Person:

 

 

 

die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Sie erklärt, dass sie die Wahl zur Entsendung annimmt.

 

 

 

b) Stellvertretendes Mitglied des Beirats der Kindertageseinrichtung "Feldhorster Spatzen"

 

Nach Aufruf durch den Vorsitz werden für die Wahl zur Entsendung des stellvertretenden Mitgliedsr den Beirat der Kindertageseinrichtung folgende Vorschläge genannt:

 

 

 

 

 

Die Abstimmung hat folgendes Ergebnis:

 

 

 

 

 

 

Damit hat folgende Person:

 

 

 

die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Sie erklärt, dass sie die Wahl zur Entsendung annimmt.


Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Feldhorst hat mit dem Verein „Kindergarten Feldhorster Spatzen e.V. eine Trägerschaftsvereinbarung zum Betrieb der Kindertageseinrichtung „Feldhorster Spatzen.

 

Gemäß § 32 des Kindertagesrderungsgesetzes i. V. m. der Vereinbarung vom 18.12.2020 ist aktuell ein gemeindliches Mitglied in den Beirat der Einrichtung zu entsenden. Für die Entsendung gilt das in der allgemeinen Einführung beschriebene Meiststimmenverfahren.

 

Der Beirat setzt sich zu gleichen Teilen aus Vertreter/innen des Einrichtungsträgers, der Elternvertretung, derdagogischen Kräfte und der Gemeinde zusammen.

 

Sinn eines Beirates ist es, die Interessengruppen vor wesentlichen inhaltlichen und organisatorischen Entscheidungen der Kindertageseinrichtung rechtzeitig zu beteiligen, insbesondere wenn es die Weiterentwicklung der pädagogischen Konzeption, die Aufnahmekriterien, die Öffnungs- und Schließzeiten, die Elternbeiträge oder die Verpflegung betrifft.


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlage/n:

 

 

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