Sprungziele
Inhalt

Vorlage - 2023/11-280  

Betreff: 7. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Nr. 12 (Solarpark Ziegelweg)für das Gebiet im Südosten der Gemeinde Badendorf, östlich des Ziegelweges, begrenzt im Osten durch den Landgraben und die Gemeindegrenze zur Hansestadt Lübeck, im Süden durch die Gemeindegrenze zu Hamberge, im Westen durch die Bundesautobahn BAB A 20 und im Norden durch den Gewässerzulauf zum Landgraben und dessen Verlängerung bis zur BAB A 20
hier: Bestätigung der gemeindeweiten Potentialanalyse
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Badendorf Entscheidung
22.08.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Badendorf geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Gemeindeweite Potentialanalyse Photovoltaik  
Blatt 0.1 Ausschnitt Regionalplan I+II  
Blatt 0.2 Ausschnitt Regionaplan III 2023  
Blatt 1 Ausschlussfläche harte Faktoren  
Blatt 2 Abwägungsflächen weiche Faktoren  
Blatt 3 Ergebnisse  

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

Die „Gemeindeweite Potentialanalyse zur Eignung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen“ für die Gemeinde Badendorf (Stand: 22.06.2023) wird in der vorliegenden Fassung (mit folgenden Änderungen) gebilligt.

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/-innen bzw. Bürgerlichen

Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der

Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat in Ihrer Sitzung am 10.05.2023 die Aufstellungsbeschlüsse für die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 12 gefasst.

Vorrangiges Ziel der Planung ist die Festsetzung eines Sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikanlagen“, um den Bau und den Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage zur Energiegewinnung außerhalb der Privilegierung des § 35 BauGB zu ermöglichen.

 

Als erster Schritt ist eine gemeindeweiten Potentialanalyse erarbeitet worden. Diese wird in der Sitzung vom Träger der Planung und dem beauftragten Planungsbüro vorgestellt. Die Potentialanalyse ist als Anlage beigefügt.

 

Als nächster Schritt werden die Planunterlagen ergänzt und die Vorentwürfe der beiden Bauleitpläne erarbeitet und der Gemeindevertretung zur Bestätigung vorgelegt werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 10.05.2023 beschlossen, dass sämtliche Planungskosten vom Träger des Vorhabens zu tragen sind. Zur Sicherung wird ein Städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 abgeschlossen.

 

 


Anlage/n:

Anlage/n:

Gemeindeweite Potentialanalyse zur Eignung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Blatt 0.1: Ausschnitt Regionalplan I und II (nicht maßstabsgerecht)

Blatt 0.2: Ausschnitt Regionalplan III 2023 (nicht maßstabsgerecht)

Blatt 1: Ausschlussflächen harte Faktoren (nicht maßstabsgerecht)

Blatt 2: Abwägungsflächen weiche Faktoren (nicht maßstabsgerecht)

Blatt 3: Ergebnisse (nicht maßstabsgerecht)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gemeindeweite Potentialanalyse Photovoltaik (797 KB)      
Anlage 2 2 Blatt 0.1 Ausschnitt Regionalplan I+II (3837 KB)      
Anlage 3 3 Blatt 0.2 Ausschnitt Regionaplan III 2023 (1894 KB)      
Anlage 4 4 Blatt 1 Ausschlussfläche harte Faktoren (2380 KB)      
Anlage 5 5 Blatt 2 Abwägungsflächen weiche Faktoren (2423 KB)      
Anlage 6 6 Blatt 3 Ergebnisse (2205 KB)      
Seite zurück Nach oben