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Vorlage - 2023/20-249  

Betreff: Anfrage zur Errichtung eines Fußweges von der Obstwiese bis zur Gemeindegrenze mit Reinfeld
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Wesenberg Vorberatung
31.08.2023 
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Wesenberg (offen)   
Gemeindevertretung Wesenberg Entscheidung
07.09.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Wesenberg ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung möge beschließen/beschließt:

 

Derzeit werden keine Maßnahmen zur Pflasterung des Fußweges von der Obstwiese bis zur Ortsgrenze Reinfeld veranlasst.

 

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/-innen bzw. Bürgerliche Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: …

 

 


Sachverhalt:

Der Vorsitzende des Bau- und Umweltausschusses hat folgenden Sachverhalt mitgeteilt:

 

Ein Anwohner aus dem Fliederweg fragt an, ob und ggf. wann der Fußweg von der Einmündung der Obstwiese zur B 75 bis zum Ortsschild Reinfeld gepflastert werden könnte.

Der Fußweg von der Obstwiese bis zur Stubbendorfer Ampel an der B 75 ist durchgehend gepflastert. In Richtung Reinfeld ist seinerzeit keine Pflasterung erfolgt.

 

Auf Reinfelder Seite ist vom Ortsschild bis zum Ende des Grundstückes des ehemaligen Landhauses Schmidt ebenfalls keine Fußweg-Pflasterung vorhanden.

 

 

Anmerkung des Bauamtes

Die Grundstücksflächen, die für einen vorschriftsmäßigen Fußweg benötigt werden, gehören zu den Flächen der Bundestraße B 75 und stehen im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Es sind Verhandlungen mit dessen Beauftragten, dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV) in Lübeck, notwendig. Auch auf Seiten der Stadt Reinfeld ist kein gepflasterter Gehweg bis zur Kreuzungsampel vorhanden.

 

Noch derzeitigen Vorgaben muss ein Gehweg mdst. 2,50 m breit sein (0,20 m Schutzabstand Nachbar, 1,80 m Gehweg, 0,50 m Schutzabstand Straße). Sollte der Weg auch als Radweg genutzt werden, müsste die Wegefläche gemäß den „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen 2010 - ERA“ von 1,80 m auf mdst. 2,50 m verbreitert werden. Der Sicherheitsabstand zum Nachbargrundstück beträgt dann mdst. 0,25 m.  Es werden dann insgesamt mdst. 3,25 m benötigt. Die ERA 2010 wird aktuell überarbeitet und soll 2024 veröffentlicht werden. Es werden größere Mindestbreiten erwartet.

Zu beachten ist auch, dass hier Großbaumbestand und zwei große Versorgungsschaltkästen vorhanden sind. Letztere müssten umgesetzt werden. die Mindestbreiten werden kaum erreicht werden können

 

Für den Lückenschluss von der Obstwiese bis zur Kreuzung in Reinfeld fehlen ca. 67 m auf Wesenberger und ca. 65 m auf Reinfelder Seite. Folglich muss auch die Stadt Reinfeld dem Bau zustimmen.

 

Fraglich ist, ober der LBV dem Bau zustimmen und wer die Planungs- und Baukosten tragen wird.

 

Die Stadt Reinfeld plant nach eigenen Angaben den Umbau der Kreuzung B75 und Autobahnzubringer zu einem Kreisverkehrsplatz. Eventuell besteht in diesem Rahmen die Möglichkeit zur Ergänzung des Gehweges. Die Planungen müssen abgewartet werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine

Anlage/n:

Anlage/n:

 

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