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Vorlage - 2023/20-251  

Betreff: 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wesenberg (Solarpark Ratzbek) für das Gebiet Ortsteil Ratzbek-Fliegenfelde, östlich der "Dorfstraße" und der Straße "Fliegenfelde" (Kreisstraße 111), westlich der Gemeindegrenze zu Badendorf, nördlich der Ratzbek und der Gemeindegrenze zu Hamberge, beidseitig der Straße "Langenjahren"
Bestätigung des Vorentwurfes
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Wesenberg Vorberatung
31.08.2023 
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Wesenberg (offen)   
Gemeindevertretung Wesenberg Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
3. Änderung des Flächennutzugsplanes (Stand: 17.08.2023)  
Begründung zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand: 17.08.2023)  

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung möge beschließen/beschließt:

 

  1. Der Geltungsbereich wird wie folgt neu definiert: Gebiet Ortsteil Ratzbek-Fliegenfelde, östlich der „Dorfstraße“ und der Straße „Fliegenfelde“ (Kreisstraße 111), westlich der Gemeindegrenze zu Badendorf, nördlich der Ratzbek und der Gemeindegrenze zu Hamberge. beidseitig der Straße „Langenjahren“.

 

  1. Der Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wesenberg für das Gebiet Ortsteil Ratzbek-Fliegenfelde, östlich der „Dorfstraße“ und der Straße „Fliegenfelde“ (Kreisstraße 111), westlich der Gemeindegrenze zu Badendorf, nördlich der Ratzbek und der Gemeindegrenze zu Hamberge, beidseitig der Straße „Langenjahren“ sowie die Begründung werden in der vorliegenden Fassung (mit folgenden Änderungen) gebilligt.

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände und der Nachbargemeinden ist durchzuführen. Gleichzeitig ist die Planung bei der Landesplanungsbehörde anzuzeigen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll als Veröffentlichung inklusive öffentlicher Auslegung / öffentliche Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/-innen bzw. Bürgerliche Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat sich in ihren Sitzungen am 02.12.2021, 27.01.2022 und 15.09.2022 mit der angestrebten Ansiedlung eines Solarparks im Bereich Ratzbek-Fliegenfelde befasst. Am 15.09.2022 hat sie den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet zwischen den Ortsteilen Ratzbek und Fliegenfelde und Eckenhorst (Flächenumgriff Flur 3 Flurstücke 17/4, 114, 112, 4/7, 8, 9, 4/8, sowie Flur 2 Flurstück 29/4) gefasst. Ziel ist die Umwidmung von "Landwirtschaftliche Fläche" in „Flächen für Solarfreiflächenanlagen“, um hier den Bau und den Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage zur Energiegewinnung außerhalb der Privilegierung des § 35 BauGB zu ermöglichen.

 

Zwischenzeitlich ist der Vorentwurf für die Flächennutzungsplanänderung erstellt worden. Dieser ist von der Gemeindevertretung zu bestätigen, um den nächsten Verfahrensschritt einzuleiten. Hierbei handelt es sich um die frühzeitige Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände, der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit.

 

Im Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung eines Flächennutzungsplanes und seiner Änderung ist der Geltungsbereich mit hinreichender Bestimmtheit zu bezeichnen und im Regelfall mit einem Übersichtsplan zu versehen. Fraglich ist, ob dieses hier der Fall ist.

Zur Vermeidung eines Verfahrensfehlers wird verwaltungsseitig angeregt, den Geltungsbereich textlich neu zu formulieren. Der Geltungsbereich selbst ändert sich hierdurch nicht.

 


Finanzielle Auswirkungen:

mtliche Planungskosten, die mit der Entwicklung des Solarparks Ratzbek verbunden sind, sollen vom Träger des Vorhabens getragen werden. Zur Sicherung wird ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB abgeschlossen.


Anlage/n:

Anlage/n:

3. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand: 17.08.2023)

Begründung zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand: 17.08.2023)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 3. Änderung des Flächennutzugsplanes (Stand: 17.08.2023) (1563 KB)      
Anlage 2 2 Begründung zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand: 17.08.2023) (1544 KB)      
Stammbaum:
2023/20-251   3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wesenberg (Solarpark Ratzbek) für das Gebiet Ortsteil Ratzbek-Fliegenfelde, östlich der "Dorfstraße" und der Straße "Fliegenfelde" (Kreisstraße 111), westlich der Gemeindegrenze zu Badendorf, nördlich der Ratzbek und der Gemeindegrenze zu Hamberge, beidseitig der Straße "Langenjahren" Bestätigung des Vorentwurfes   Bauamt   Beschlussvorlage
2023/20-251-01   3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wesenberg (Solarpark Ratzbek) für das Gebiet Ortsteil Ratzbek-Fliegenfelde, östlich der Dorfstraße (Kreisstraße 111), westlich der Gemeindegrenze zu Badendorf, nördlich der Ratzbek und der Gemeindegrenze zu Hamberge, südlich der Straße Langenjahren Bestätigung des Vorentwurfes   Bauamt   Beschlussvorlage Wesenberg
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