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Vorlage - 2023/20-256  

Betreff: Kläranlagen - Vertragsgestaltung
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Wesenberg
31.08.2023 
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Wesenberg (offen)   
Gemeindevertretung Wesenberg
07.09.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Wesenberg abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Der Bürgermeister wird ermächtigt eine geeignete Anwaltskanzlei zu beauftragen.


Sachverhalt:

Die 5 Kläranlagen der Gemeinde Wesenberg sind zum Teil sanierungsbedürftig. Basierend auf einem Konzept aus dem Jahr 2019 für den Bau einer gemeinsamen Druckrohrleitung zur Kläranlage Reinfeld sind Gespräche mit der Stadt Reinfeld aufgenommen worden.

Gegenstand der Gespräche ist es, die Abwässer der Gemeinden Wesenberg und Hamberge in die Reinfelder Kläranlage zu leiten. Hierzu hat die Stadt Reinfeld ein Vertragsangebot unterbreitet, das sich an dem Vertrag mit der Gemeinde Zarpen orientiert.

 

Zur rechtssicheren Ausgestaltung soll eine auf Verwaltungsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei beauftragt werden. Die Beauftragung soll durch alle drei beteiligten Gemeinden erfolgen, welche sich die anfallenden Kosten teilen.


Finanzielle Auswirkungen:

Ein vorläufiger Finanzierungsrahmen wird mit 10 T€ Gemeindeanteil angenommen.

Dieser Betrag wird in den Produkten 538010 und 538020 Schmutz- und Mischwasserbeseitigung auf den Konten 5431300 Beratungs- und Sachverständigenkosten bereitgestellt.

 

Es erfolgt eine gerundete Aufteilung auf die Produkte entsprechen ihrem Anteil an den Gesamtausgaben für die Abwasserentsorgung in der Gemeinde Wesenberg:

538010 Schmutzwasserbeseitigung Gr. Wesenberg, Ratzbek, Fliegenfelde (50,44%) 5.000,-€

538020 Mischwasserbeseitigung Stubbendorf (49,56%)    5.000,-€

 

Im Rahmen der Budgetregelung erfolgt die Deckung aus:

538010.5241000 (Bewirtschaftung der Grundstücke)   5.000,-€

538020.5221000 (Unterhaltung sonst. Anlagevermögen)  5.000,-€

 

Sollten im laufenden Jahr wiedererwarten die so aktuell voraussichtlich freien und daher umgenutzten Ansätze doch wieder benötigt werden,
ist gegebenenfalls ein Nachtragshaushalt zu beschließen.

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Anlage/n:

Anlage/n:

 

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