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Vorlage - 2023/20-257  

Betreff: Kläranlagen - Konzept zur Ertüchtigung
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Wesenberg
31.08.2023 
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Wesenberg (offen)   
Gemeindevertretung Wesenberg
07.09.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Wesenberg geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung möge beschließen/beschließt:

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt nach Ausschreibung ein Ingenieurbüro zu beauftragen.

 


Sachverhalt:

Die 5 Kläranlagen der Gemeinde Wesenberg sind zum Teil sanierungsbedürftig.

Basierend auf einem Konzept aus dem Jahr 2019 für den Bau einer gemeinsamen Druckrohrleitung der Gemeinden Hamberge und Wesenberg zur Kläranlage Reinfeld sind Gespräche mit der Stadt Reinfeld aufgenommen worden.

 

Seit 2019 haben sich grundlegende Parameter der Kalkulation für die Druckrohrleitung verändert. U.a. sind dies stark gestiegene Baukosten, Fremdkapitalzinsen und rechtliche Rahmenbedingungen.

 

Eine Untersuchung der Ertüchtigungsmöglichkeiten und notwendigen Investitionen hat bisher nur im Ansatz stattgefunden. Ziel ist, die finanziellen Auswirkungen

 

-          der Investition in eine Druckrohrleitung mit

-          denen einer Investition in die Ertüchtigung der vorhandenen Anlagen

 

zu vergleichen. Damit soll für die Gemeinde und die Gebührenzahler die bestmögliche Lösung gefunden werden.


Finanzielle Auswirkungen:

Es wird vorläufig von einem Kostenrahmen i.H.v. 20.000 € ausgegangen.

Dieser Betrag wird in den Produkten 538010 und 538020 auf den Konten 5431300 Beratungs- und Sachverständigenkosten bereitgestellt.

 

Es erfolgt eine Aufteilung auf die Produkte entsprechen ihrem Anteil an den Gesamtausgaben für die Abwasserentsorgung in der Gemeinde Wesenberg:

538010 Schmutzwasserbeseitigung Gr. Wesenberg, Ratzbek, Fliegenfelde (50,44%) 10.100,-€

538020 Mischwasserbeseitigung Stubbendorf (49,56%)                9.900,-€

 

Im Rahmen der Budgetregelung erfolgt die Deckung wie folgt:

538010.5431200 (Aufwendungen Generalentwässerungsplan)   5.300,-€

538010.5241000 (Bewirtschaftung der Grundstücke, bauliche Anlagen) 4.800,-€

538020.5221000 (Unterhaltung des sonst. Anlagevermögens)   9.900,-€

 

Sollten im laufenden Jahr wiedererwarten die so umgenutzten Ansätze doch wieder benötigt werden, ist gegebenenfalls ein Nachtragshaushalt zu beschließen.

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

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