Vorlage - 2018/20-016
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Sachverhalt:
Die Gemeinde Wesenberg hat im Trägerschaftsvertrag mit dem Trägerverein Stubbendorfer Mäuseburg geregelt, dass die Gemeinde einen Beisitzer in den Vorstand des Vereins ent-sendet.
Für die Wahl gilt das in der allgemeinen Einführung beschriebene Meiststimmenverfahren.
Protokollierung:
Nach Aufruf durch den Vorsitzenden werden für die Wahl des Beisitzers folgende Vorschläge gemacht:
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Die Abstimmung hat folgendes Ergebnis:
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Damit hat der Bewerber
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die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Er erklärt, dass er die Wahl annimmt.
Anlage/n: