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Vorlage - 2023/13-209  

Betreff: Sanierung einer Teilstrecke der Gemeindestraße Havighorst
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Feldhorst Entscheidung
11.10.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Feldhorst geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, entsprechend den o.g. Ausführungen die Planung und die Baudurchführung zu beauftragen. Die Maßnahme soll 2024 realisiert werden. Die Finanzierungsmittel sind entsprechend in den Haushaltsplan einzustellen.

 

 


Sachverhalt:

Im Zusammenhang mit der Errichtung des Windparks Schadehorn hat die Gemeinde gemeinsam mit dem Vorhabenträger eine Vereinbarung zur Ertüchtigung der für die Errichtung der Windkraftanlagen genutzten Gemeindestraße getroffen.

 

Die Gesamtbaukosten betragen entsprechend der Einschätzung des beauftragten Ingenieurbüros inkl. der Ingenieurleistungen ca. 75.000 Euro.

 

Mit dem Vorhabenträger ist vereinbart, dass er die Kosten für die Wiederherstellung der Bankette vollständig, d.h. zu 100 %, trägt. An den Kosten für andere notwendige Maßnahmen - insbesondere die Wiederherstellung der Asphaltdecke - hat sich der Vorhabenträger bereit erklärt, einen fixen Baukostenzuschuss in Höhe von 37.500 Euro zu zahlen.

 

Die Maßnahme ist gem. §47 HOAI (Verkehrsanlagen) zu planen. Zur Auftragsvergabe an Baufirmen ist eine beschränkte Ausschreibung nach VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) vorgesehen. Nach Prüfung und Wertung der Angebote ist dem wirtschaftlichstem Bieter der Zuschlag zu erteilen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

siehe Sachverhalt

 

Die Finanzierungsmittel sind in den Haushaltplan 2024 einzustellen.

 

 


Anlage/n:

keine

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