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Vorlage - 2023/14-306  

Betreff: Lärmaktionsplan der Gemeinde Hamberge- Überprüfung und Bestätigung des Entwurfs
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss der Gemeinde Hamberge Vorberatung
05.10.2023 
Gemeinsame Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses und des Finanzausschusses der Gemeinde Hamberge (offen)   
Gemeindevertretung Hamberge Entscheidung
12.10.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Hamberge ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
1) Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Hamberge 2023  
1.1) Anlage 1 zum LAP Hamberge: Übersicht der Immissionsgrenzwerte  
1.2) Anlage 2 zum LAP Hamberge: Kurzbericht zur Aktionsplanung 2008  
1.3) Anlage 3 zum LAP Hamberge: Ruhiges Gebiet  
2) Vergleich der Eingangsdaten für die Gemeinde Hamberge  
3) Lärmkarte Hamberge "Straßenlärm 24 Stunden-Pegel (2022)"  
4) Lärmkarte Hamberge "Straßenlärm Nacht (2022)"  

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung möge beschließen/beschließt:

 

  1. Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Hamberge wird gemäß § 47 d Abs. 5 BImSchG fortgeschrieben.

 

  1. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Hamberge wird in der vorliegenden Fassung (mit folgenden Änderungen) gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes ist öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Naturschutzverbände und die Nachbargemeinden sind zu beteiligen.

 


Sachverhalt:

 

Mit der Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) hat die Europäische Gemeinschaft 2002 ein Konzept vorgegeben, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu mindern und vorzubeugen. In deutsches Recht wurde diese Richtlinie u.a. mit den §§ 47 a bis f des Bundesimmissionsschutzgesetztes (BImSchG) umgesetzt. Zuständig für die Aufstellung und Überarbeitung der Lärmaktionspläne sind die Gemeinden. Die benötigten Daten werden vom Landesamt für Umwelt (LfU) zur Verfügung gestellt.

 

In der 1. Stufe der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie wurden 2007 Hauptverkehrsstraßen mit einer Verkehrsleistung über 6 Mio. Fahrzeugen pro Jahr kartiert. Davon war die Gemeinde Hamberge durch die Bundesautobahn A 1 und die Bundestraße B 75 betroffen. Die Gemeinde musste daher einen Lärmaktionsplan aufstellen.

 

In der 2. Stufe mussten die Daten der 1. Stufe überprüft und Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Fahrzeugen im Jahr betrachtet werden. Hier war seitens der Gemeinde Hamberge nun auch die zwischenzeitlich entstandene Bundesautobahn A 20 zu betrachten.

 

In der 3. Stufe war die Überprüfung und Fortschreibung des Lärmaktionsplanes durch den Einbau einer lärmmindernden Straßenoberfläche auf der Bundesautobahn A 1 sowie durch die deutliche Steigerung der Verkehrsmenge auf der Bundesautobahn A 20 Richtung Norden erforderlich. Diese war nun für das gesamte Gemeindegebiet betroffen. Das Verfahren ist am 28.04.2019 mit in Kraft treten des Planes abgeschlossen worden.

 

Gemäß § 47 d Abs. 5 BImSchG sind die Lärmaktionspläne bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation oder ansonsten alle 5 Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung bzw. Fortschreibung zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten r die jetzt anstehende 4. Stufe spätestens jedoch bis zum 18.07.2024.

 

Eine umfängliche Überarbeitung eines Aktionsplans sollte erfolgen, wenn rmprobleme und Lärmauswirkungen für Menschen relevant verändert sind oder - aus der Überprüfung des Aktionsplans ein Erfordernis zur Überarbeitung deutlich wird.

 

Relevante Veränderung der Lärmsituation können anhand folgender Punkte identifiziert

werden:

 

zusätzlich kartierte Strecken

Nein

relevante Änderungen bei der Verkehrsstärke oder Lkw-Anteilen (+/- 30 %)

Nein

neue relevante Geschwindigkeitsregelungen (+/- 20 km/h oder mehr)

Nein

neue aktive Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzbauwerke, Straßenoberflächen usw.)

 

Nein

neue andere Lärmquellen oder relevante Änderungen

Nein

geändertes Berechnungsverfahren

Ja

relevante Änderung der Zahl der betroffenen Personen, Wohnungen oder der Größe der betroffenen Fläche

 

Ja

 

     geändertes Berechnungsverfahren

r die Lärmkartierung 2022 waren erstmals die europaweit einheitlichen Verfahren CNOSSOS (Common Noise Assessment Methods) zur Berechnung der Lärmkarten anzuwenden. Diese neuen Berechnungsverfahren führen zu deutlichen Unterschieden der Lärmkarten im Vergleich von 2022 und 2017.

 

     Relevante Änderung der Zahl der betroffenen Personen, Wohnungen oder der Größe der betroffenen Fläche

Bei beinahe gleichbleibender Verkehrsstärke (Steigerung um ca. 6 %) hat sich Größe der betroffenen Fläche von 6,389 km² auf 9,68 km² um ca. 50% erhöht. Dieses hat entsprechend Auswirkungen auf die Zahl der betroffenen Personen. Die Anzahl der betroffenen Personen (24 Stunden) steigt deutlich von 430 auf 910. Dieses entspricht einem Anteil von 49,3 % der Gesamtbevölkerung der Gemeinde. Nachts sind nicht mehr 270, sondern 540 Personen (= 29,2 %)betroffen. Eine Vergleichsübersicht ist als Anlage 2 beigefügt.

 

    Fazit: Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Hamberge ist zu überarbeiten.

 

Als nächster Schritt hat die Gemeinde die Lärmsituation zu bewerten und Maßnahmen, Konzepte und Strategien, mit denen eine Lärmreduzierung erreicht werden kann, zu formulieren. Als Maßnahmen sind sowohl aktive bauliche Maßnahmen an der Lärmquelle (z.B. höhere Lärmschutzwälle und/oder nde), passive bauliche Maßnahmen an betroffenen Gebäuden (z. B. Verbesserungen an Fenstern und Dächern) sowie verkehrsrechtliche Maßnahmen (Geschwindigkeitsreduzierungen) vorstellbar.

 

Gemäß § 47 d Abs. 2 BImSchG sind im Lärmaktionsplan auch ruhige Gebiete zu benennen, die vor einer Zunahme des Lärms geschützt werden sollen. An der südlichen Gemeindegrenze verläuft das FFH-Gebiet „Travetal (FFH DE 2127-391). Die Gemeinde hat als ruhiges Gebiet einen 50 m breiten Streifen entlang des FFH-Gebietes definiert. Hieran sollte festgehalten werden.

 

Im Prozess der Lärmaktionsplanung sollen sowohl die Öffentlichkeit als auch die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Naturschutzverbände und die Nachbargemeinden eingebunden werden. Hierzu wird der Entwurf für einen Monat im Amt Nordstormarn öffentlich ausgelegt und auf der Homepage veröffentlicht. Gleichzeitig werden die betroffenen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Im Anschluss hat die Gemeindevertretung über die eingegangenen Stellungnahmen zu befinden und den Lärmaktionsplan zu beschließen. Zum Abschluss ist der Lärmaktionsplan zu veröffentlichen und über das Landesamt für Umwelt bzw. das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur an die Europäische Kommission weiterzuleiten.

Die Lärmkarte „Straße 24 Std. (2022)“ und die Lärmkarte „Straße Nacht (2022) für das Gemeindegebiet sind als Anlage beigefügt. Hintergründe und weitere Informationen zur Lärmaktionsplanung sind im Landesportal Schleswig-Holstein abrufbar unter http://www.laerm.schleswig-holstein.de. Hier können auch über das Geoportal Umgebungslärm die Lärmkarten eingesehen und heruntergeladen werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Mit der Aufstellung des Lärmaktionsplanes entstehen Kosten für Veröffentlichung, Vervielfältigung und Versand. Diese werden nicht gesondert erfasst, sondern über den Amtshaushalt bezahlt und über die Amtsumlage auf die Gemeinden verteilt. Der Versand für die Beteiligung der Behörden, Naturschutzverbände und Nachbargemeinden erfolgt digital

.


Anlage/n:

1) Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Hamberge 2023

1.1) Anlage 1 zum LAP Hamberge: Übersicht der Immissionsgrenzwerte

1.2) Anlage 2 zum LAP Hamberge: Kurzbericht zur Aktionsplanung 2008

1.3) Anlage 3 zum LAP Hamberge: Ruhiges Gebiet

2) Vergleich der Eingangsdaten für die Gemeinde Hamberge

3) Lärmkarte Hamberge „Straßenlärm 24 Stunden-Pegel (2022)“ nicht maßstabsgerecht

4) Lärmkarte Hamberge „Straßenlärm Nacht (2022)“ nicht maßstabsgerecht

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 7 1 1) Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Hamberge 2023 (255 KB)      
Anlage 4 2 1.1) Anlage 1 zum LAP Hamberge: Übersicht der Immissionsgrenzwerte (389 KB)      
Anlage 6 3 1.2) Anlage 2 zum LAP Hamberge: Kurzbericht zur Aktionsplanung 2008 (2624 KB)      
Anlage 5 4 1.3) Anlage 3 zum LAP Hamberge: Ruhiges Gebiet (668 KB)      
Anlage 1 5 2) Vergleich der Eingangsdaten für die Gemeinde Hamberge (33 KB)      
Anlage 2 6 3) Lärmkarte Hamberge "Straßenlärm 24 Stunden-Pegel (2022)" (9735 KB)      
Anlage 3 7 4) Lärmkarte Hamberge "Straßenlärm Nacht (2022)" (10175 KB)      
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