Vorlage - 2023/13-212
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung möge beschließen/beschließt:
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum Entwurf der Neuaufstellung des Regionalplanes für den Planungsraum III gibt die Gemeinde Feldhorst folgende Stellungnahme ab:
…
Sachverhalt:
Gegenstand der Regionalplanung
Die angestrebte Raumstruktur in Schleswig-Holstein wird im Landesentwicklungsplan (LEP) als landesweiten Raumordnungsplan und in den Regionalplänen (RP) für die verschiedenen Planungsräume dargestellt. Im LEP werden u.a. Festlegungen zur landesweiten Siedlungs-und Freiraumentwicklung getroffen sowie zu Standorten oder Trassen, die für die Infrastruktur gesichert werden sollen.
Der Regionalplan enthält als Regelungen Ziel und Grundsätze.
Ziele der Raumordnung (§ 3 Abs. 1 Ziffer 2 ROG) sind verbindliche Vorgaben in Form von räumlich und sachlich bestimmten oder bestimmbaren textlichen oder zeichnerischen Festlegungen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums, die vom Träger der Raumordnung abschließend abgewogen und müssen in weiteren Planung beachtet werden. Grundsätze der Raumordnung (§ 3 Abs. 1 Ziffer 3 ROG) sind Vorgaben zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums, die in nachfolgenden Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen durch die öffentlichen Planungsträgerschaften zu berücksichtigen sind (§ 4 Abs. 1 ROG).
Die Regionalpläne konkretisieren, wie sich Siedlungsstruktur, Freiräume und Infrastruktur in den Planungsräumen entwickeln sollen. Darin sind im Kern
- Siedlungsachsen,
- regionale Grünzüge,
- Kernbereiche für den Tourismus und
- überregionale Standorte für Gewerbegebiete an den Landesentwicklungsachsen
dargestellt bzw. festgelegt.
Nicht Gegenstand der Regionalplanentwürfe sind die Themen
- Windenergie an Land,
- Photovoltaik,
- wohnbaulicher Entwicklungsrahmen sowie
- großflächiger Einzelhandel,
da diese im Landesentwicklungsplan bzw. in den Regionalplänen Wind geregelt werden.
Die Planungsdokumente
Teil A – Ausgangslage und Entwicklungstendenzen und Teil B – Ziel und Grundsätze der Raumordnung (Plantext)
Teil C – Karte
Teil D – Umweltbereich
können auf der Beteiligungsplattform BOB-SH Landesplanung (bolapla-sh.de) eingesehen und heruntergeladen werden. Hier gibt es auch eine interaktive Karte zum Betrachten der Gemeinden.
Wichtige Bestandteile des Regionalplanes sind aus Sicht der Verwaltung, die Regionalen Grünzüge, in denen eine Siedlungsentwicklung nicht zulässig ist.
Historie und aktueller Beteiligungsstand
Der derzeitige Regionalplan, der das Amt Nordstormarn beinhaltet, wurde 1998 verabschiedet. Die Laufzeit von 15 Jahren ist abgelaufen. Der Regionalplan muss neu aufgestellt werden. Hierzu war jedoch erst die Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes als Grundlage notwendig. Im Anschluss an die abgeschlossene Fortschreibung werden nunmehr die Regionalpläne neu aufgestellt.
Die Planungsräume sind verändert worden. Der Kreis Stormarn und damit auch das Amt Nordstormarn und seine amtsangehörigen Gemeinden sind nicht mehr dem Planungsraum I, sondern nunmehr dem Planungsraum III (Stadt Lübeck, Kreise Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Pinneberg, Segeberg, Steinburg und Stormarn) zugeordnet.
Die Startveranstaltung für die Beteiligung der Gemeinden fanden im September und Oktober 2019 als Workshops in verschiedenen Gemeinden in Schleswig-Holstein statt. Weitere Informationsveranstaltungen gab es im Juli 2023, zu denen auch die Bürgermeister/innen und Vertreter/innen der Gemeindevertretungen eingeladen waren.
Für vertiefende Informationen und Diskussionen hat der Kreis Stormarn mit Schreiben vom 06.09.2023 auch die Bürgermeister/innen bzw. einen/eine Vertreter/in der Gemeinde zum 4. Stormarner Planungsforum am 06.10.2023 eingeladen.
Die Stellungnahmen der Gemeinden können bis zum 09.11.2023 gegenüber dem Planungsträger abgegeben werden.
Auswirkungen auf die Gemeinde Feldhorst
Soweit erkennbar ist für die Gemeinde Feldhorst der Bereich „Freiraumstruktur“ von immenser Bedeutung. Die „Freiraumstruktur“ umfasst u.a. die „Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft“, den „Kernbereich für Erholung“ sowie den „Regionale Grünzug.
Regionale Grünzüge (Ziel)
„In den Ordnungsräumen Hamburg und Lübeck sowie in den Schwerpunkträumen für Tourismus und Erholung im Planungsraum III sind regionale Grünzüge festgelegt und in der Karte ausgewiesen. In den regionalen Grünzügen darf planmäßig nicht gesiedelt werden. Es sind nur Vorhaben zuzulassen, die mit den Funktionen entsprechend Kapitel 6.3.1 Absatz 1 LEP 2021 vereinbar sind oder im überwiegenden öffentlichen Interesse stehen.“ (aus RP für den Planungsraum III, Neuaufstellung Entwurf 2023 Kapitel 2.2.1).
Der Regionale Grünzug rückt deutlich an die vorhandene Bebauung in den beiden Ortsteilen Steinfeld und Havighorst heran. Dieses erschwert bzw. verhindert eine Siedlungserweiterung.
Die Gemeinde hat 2020 ein Siedlungsentwicklungskonzept beschlossen. Fraglich ist, ob die Flächen noch umsetzbar sein werden.
Fläche | Lage | Regionaler Grünzug |
H1 | Am östlichen Ortsrand von Havighorst nördlich der Straße Havighorst (K 1) | nein |
H1a | Am östlichen Ortsrand von Havighorst nördlich der Straße Havighorst (K 1) | nein |
H2 | Am östlichen Ortsrand von Havighorst südlich der Straße Havighorst (K 1) | nein |
H3 | Südlich der bebauten Ortslage Havighorst östlich der Straße nach Steinfeld | vermutlich ja |
H4 | Südlich der bebauten Ortslage Havighorst westlich der Straße nach Steinfeld | vermutlich ja |
H5 | Südlich der bebauten Ortslage von Havighorst | z.T., entscheidend ist die B-Plan-Tiefe |
H6 | Südlich der bebauten Ortslage von Havighorst | ja |
S1 (B-Plan rechtskräftig) | Nordöstlicher Ortsausgang Steinfeld beidseitig der Straße Steinfeld (K 2)
| ja |
S9 | Östlicher Ortsausgang, nördlich der Straße Steinfeld
| ja |
S2 | Südlicher Ortsausgang Steinfeld, östlich der Straße Steinfeld (K2)
| ja |
S8 | Östlicher Ortsausgang, südlich der Straße Steinfeld
| ja |
S6 | Westlich der Straße Steinfeld (K2)
| ja |
S11 | Östlich und südlich der Straße Steinfeld
| ja |
Wenn die Gemeinde die o.g. Flächen in der Zukunft weiter entwickeln möchte, muss der Regionale Grünzug entsprechend angepasst werden. Der Vorhabenträger ist hierzu im Rahmen des Beteiligungsverfahrens aufzufordern.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
Regionalplan 1998 Planungsraum I (Kartenauszug Feldhorst) - nicht maßstabsgerecht
Regionalplan Planungsraum III, Entwurf 2023 (Auszug Freiraumstruktur Feldhorst) - nicht maßstabsgerecht
Regionalplan Planungsraum III, Entwurf 2023 (Legende Freiraumstruktur)
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Regionalplan 1998 Planungsraum I - Auszug Feldhorst (462 KB) | ||||
2 | Regionalplan Planungsraum III, Entwurf 2023 - Auszug Feldhorst (480 KB) | ||||
3 | Regionalplan Planugnsraum III, Entwurf 2023 - Legende Freiraumstruktur (85 KB) |