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Vorlage - 2023/14-298-02  

Betreff: Wahl von zwei weiteren Ausschussmitglieder "Ausschuss für Senioren, Jugend, Freizeit und Kultur"
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2023/14-298
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hamberge
07.12.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Hamberge ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

1. Möglichkeit: Meiststimmenverfahren "en bloc"

 

Nach Aufruf durch den Vorsitz werden für die Besetzung des Ausschusses folgende Vorschläge benannt:

_____________________________

 und

_____________________________

 

Abstimmungsergebnis: ____ Stimmen

 

Damit sind die oben genannten Personen gewählt. Sie erklären, dass sie die Wahl annehmen.

 

 

 

 2. Möglichkeit: Meiststimmenverfahren pro Ausschusssitz

 

  1. Ausschusssitz

Nach Aufruf durch den Bürgermeister werdenr die Besetzung des ersten freien Sitzes im  Ausschuss folgende Vorschläge benannt:

___________________________________

Abstimmungsergebnis: ______ Stimmen

___________________________________

Abstimmungsergebnis: ______ Stimmen

___________________________________

Abstimmungsergebnis: ______ Stimmen

Damit ist Frau/Herr___________________ gewählt. Sie/er erklärt, dass sie/er die Wahl annimmt.

  1. Ausschusssitz

Nach Aufruf durch den Bürgermeister werdenr die Besetzung des zweiten freien Sitzes im  Ausschuss folgende Vorschläge benannt:

___________________________________

Abstimmungsergebnis: ______ Stimmen

___________________________________

Abstimmungsergebnis: ______ Stimmen

___________________________________

Abstimmungsergebnis: ______ Stimmen

Damit ist Frau/Herr___________________ gewählt. Sie/er erklärt, dass sie/er die Wahl annimmt.

 


Sachverhalt:

Mit dem Beschluss vom 12.10.2023 zur 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Hamberge wurde der Ausschuss für Senioren, Jugend, Freizeit und Kultur um zwei, von fünf auf sieben, Mitglieder vergrößert.

Zwischenzeitlich ist die 2. Änderung der Hauptsatzung in Kraft getreten, sodass der Ausschuss mit zwei neuen Mitgliedern zu besetzten ist.

In den Ausschuss können auch bürgerliche Mitglieder gewählt werden (§ 46 Abs. 3 GO)

 

Wenn kein Gemeindevertreter widerspricht, kann die Wahl der beiden neuen Mitglieder in einem Wahlvorgang "en bloc" erfolgen. Dies erleichtert das Wahlverfahren.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 


Anlage/n:

 

Stammbaum:
2023/14-298   2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Hamberge   Hauptamt   Beschlussvorlage
2023/14-298-02   Wahl von zwei weiteren Ausschussmitglieder "Ausschuss für Senioren, Jugend, Freizeit und Kultur"   Hauptamt   Beschlussvorlage Hamberge
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