Vorlage - VO/2023/14-316
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Hamberge beschließt die als Anlage 2 der Beschlussvorlage beigefügten 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Hamberge vom 12.12.2022 mit folgenden Änderungen:
Monatliche Grundgebühr je Hauptwasserzähler: ________
Verbrauchsgebühr je m³ Schmutzwasser: _______
Sachverhalt:
Die kostenrechnende Einrichtung „Schmutzwasserbeseitigung Hamberge“ hat in den Jahren 2020 bis 2022 massive Überschüsse erwirtschaftet:
2020: + 13.247,22 €
2021: + 67.557,77 €
2022: + 71.983,15 €
Seit 2019 beträgt die monatliche Grundgebühr für die Schmutzwasserbeseitigung 10,00 €/Zähler, die zusätzliche Verbrauchsgebühr 3,40€/m³. Eine Neukalkulation der Gebühren ist somit überfällig.
Gemäß § 6 Abs. 2 KAG (Kommunalabgabengesetz S-H)
sollen [≠ müssen, siehe § 6 Abs. 3 KAG]
die Benutzungsgebühren so bemessen sein, dass sie die erforderlichen Kosten der laufenden Verwaltung und Unterhaltung der öffentlichen Einrichtung decken.
Kostenüberdeckungen, d.h. Gebühreneinnahmen, die die Ausgaben der kostenrechnenden Einrichtung übersteigen, sind nach § 50 Absatz 1 GemHVO (Gemeindehaushaltsverordnung S-H) als Sonderposten für den Gebührenausgleich anzusetzen.
Dementsprechend weist die Bilanz per 31.12.2022 der Gemeinde Hamberge den Sonderposten für den Gebührenausgleich mit einem Saldo von 152.788,14 € aus.
Dieser Sonderposten bildet die Rückzahlungsverpflichtung der Gemeinde gegenüber den Gebührenzahlern ab.
Über die Anpassung der Gebühren, mit einer daraus folgenden Unterdeckung, kann der Sonderposten für den Gebührenausgleich über eine 3jährige Kalkulationsperiode abgebaut werden, nach Ablauf von längstens 3 Jahre ist die Gebühr erneut zu kalkulieren (§ 6 Abs. 2 KAG), dann ist wiederum mit einer Erhöhung der Gebühr zu rechnen.
Als Anlage 1 ist dieser Vorlage eine Gebührenkalkulation für die Schmutzwasserbeseitigung in Hamberge beigefügt. Das Saldo des Sonderpostens für den Gebührenausgleich per 2022 soll im Zeitraum 2024 bis 2026 abgebaut werden, dementsprechend wird pro Jahr 1/3 des Saldos vom gesamten Deckungsbedarf der Einrichtung abgezogen.
Es ergeben sich aus der Kalkulation exemplarisch 3 verschiedene Alternativberechnungen zu den Gebühren, über die zu beraten ist.
Variante 1: monatl. Grundgebühr: 7,34 € (Maximale Grundgebühr) je Zähler
Verbrauchsgebühr: 2,32 € je m³
Variante 2: keine Grundgebühr
Verbrauchsgebühr: 3,12 € je m³
Variante 3: monatl. Grundgebühr: 5,00 € je Zähler
Verbrauchsgebühr: 2,57 € je m³
Als Anlage 2 ist dieser Vorlage die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Hamberge vom 12. Dezember 2022 beigefügt. In dieser ist die Änderung der Benutzungsgebühren gemäß § 4 der Satzung geregelt.
Finanzielle Auswirkungen:
Mit Beschluss der niedrigeren Schmutzwassergebühr ist für die Jahre 2024 bis 2026 mit einem geringeren, kassenwirksamen Ertrag aus Benutzungsgebühren, Produktsachkonto 538010.4321000, zu rechnen. Daraus ergeben sich für diese Jahre Kostenunterdeckungen im Produkt „Schmutzwasserbeseitigung“, die jedoch den Sonderposten für den Gebührenausgleich abschmelzen lassen.
Anlage/n:
Gebührenkalkulation Schmutzwasser
1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Hamberge vom 12.12.2022
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | SW Gebührenkalkulation 2024 (606 KB) | ||||
2 | 14 Satzung Änderung Benutzungsgebühren Abwasser (107 KB) |