Vorlage - VO/2023/13-214
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Feldhorst stimmt dem Haushaltsplan des Trägers für das Jahr 2024 (Anlage) für die Kindertageseinrichtung „Feldhorster Spatzen“ im OT Steinfeld zu und ist bereit, dass ausgewiesene Defizit zu tragen.
Die Verwaltung wird gebeten, die für das Jahr 2024 zu erwartenden SQKM-Mittel sowie das sich für die Gemeinde Feldhorst ergebende Defizit an den Träger der Einrichtung, dem Elternverein „Feldhorster Spatzen e.V.“, in monatlichen Beträgen zur Deckung der Ausgaben auszuzahlen.
Sachverhalt:
Der durch den Träger, dem Elternverein „Feldhorster Spatzen e.V.“, erstellten Haushaltsplan für das Jahr 2024 der Kindertageseinrichtung „Feldhorster Spatzen“ im OT Steinfeld liegt der Gemeinde Feldhorst vor – siehe Anlage.
Der erstellte Haushaltsplan 2024 weißt Ausgaben in Höhe von 218.000,00 €
aus.
Unter Punkt 3 der Ausgaben ist ein Ansatz in Höhe von 12.000,00 € berücksichtigt, da im Jahre 2024 ein Mietvertrag voraussichtlich geschlossen wird.
Dem gegenüber stehen Einnahmen aus
Elternbeiträgen 35.000,00 €
Familienpauschale und Mittagessen 5.500,00 €
in Höhe von 40.500,00 €.
Hieraus ergibt sich ein gemeindlicher Zuschuss in Höhe von 177.500,00 €.
Gemäß Prognoserechner sind mit SQKM-Mitteln in Höhe von 170.277,00 €
für das Jahr 2024 zu rechnen.
Somit hat die Gemeinde Feldhorst ein Defizit in Höhe von 7.223,00 €
zu tragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Im Rahmen der Haushaltplanungen der Gemeinde Feldhorst für das Jahr 2024 sind die Einnahmen und Ausgaben wie folgt einzuplanen:
13/361130.4481000 Einnahmen SQKM vom Kreis 170.277,00 €
13/361130.5312100 Ausgabe SQKM an Träger 170.277,00 €
13/361130.5312100 Ausgabe Defizit an Träger 7.223,00 €